„Männer des Arbeiter-Vereins, Brüder!
Durch die Erhebung des Volkes in den Hauptstädten war jede gesetzliche Macht in Frage gestellt worden. Man musste zu dem Volke nicht nur als Sieger, sondern auch als Urquell jeder Gesetzlichkeit zurückkehren, um die Kraft für eine neue Gesetzgebung zu schöpfen. Es war an dem Volke, zusammenzutreten und Männer aus seiner Mitte mit dem Auftrage zu betrauen: die Grundlage aller zukünftigen Gesetze zu entwerfen, und diese Grundlage des Volke wieder zur Beratung und Genehmigung vorzulegen.
Es war zu erwarten, dass die Männer des Tages, die Minister, zunächst in dieser Weise ihre Stellung zur Leitung des Volkes benutzt haben würden. Sie haben es nicht getan; die Zeit des Zwischenreiches bis zur Feststellung der Volksgesetzgebung haben sie verlängert, sie haben über die Volksgesetzgebung sogar eine untergeordnete Versammlung, den „Vereinigten Landtag“, befragt, sie haben von dieser sich die weiteren Vollmachten geben lassen.
Wir rechten nicht mit ihnen, denn sie haben Alles unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit getan.
Es gibt aber nur Eine Volkswahl, die direkte, es gibt nur Eine Gesetzgebung für das Volk, die aus dem Volke unmittelbar, unverfälscht hervorgegangenen, und wir verwahren uns feierlichst dagegen:
dass irgend ein Mann, der nicht in freier, offener Volksversammlung durch Stimmenmehrheit gewählt worden, sich den Namen und den Charakter eines Volksvertreters beilege. Wir werden einen solchen Missbrauch mit allen erlaubten Mitteln entgegen wirken;
dass irgend eine Versammlung, die nicht in unmittelbarer Weise aus dem Volke hervorgegangen, sich den Charakter einer gesetzgebenden Volksversammlung beilege. Die Beschlüsse derselben betrachten wir als ungesetzliche, denen wir uns nur notgedrungen unterwerfen und denen wir mit allen erlaubten Mitteln entgegen wirken werden.
Wir sind vielleicht nur ein kleines Häuflein in einer grossen verblendeten Menge. Mit uns sind aber Recht und Wahrheit; sie werden siegen.
Präsident, Sekretaire und Comité des Arbeiter-Vereins.“
aus:
Zeitung des Arbeitervereins Köln, Nr. 2 b vom 03.05.1848.