Ich werde meine Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einsetzen, die Verfassung und die Gesetze des Reiches wahren, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen jedermann führen.1
Keinen einzigen Punkt dieses Amtseides wird der neue Reichskanzler erfüllen, der am Mittag eines bitter kalten Januartages 1933 in der ehemaligen Bismarckschen Amtswohnung in Berlin diese Sätze spricht. Nach Tuscheleien, Hektik, Bluff und hohlen Phrasen - Vorgängen, die nur schwerlich die Bezeichnung "Koalitionsgespräche" verdienen - erledigt Adolf Hitler diese lästige, aber unumgängliche Prozedur vor dem verkalkten Reichspräsidenten von Hindenburg.
Jetzt ist Hitler am Ziel: Die NSDAP, die "Hitler-Bewegung" ist an der Regierung. Ist sie auch an der Macht? Vizekanzler Franz von Papen beruhigt einen konservativen Hitler-Gegner, der ihn warnt, mit der schnoddrigen Bemerkung:
Was wollen Sie denn? Ich habe das Vertrauen Hindenburgs. In zwei Monaten haben wir Hitler in die Ecke gedrückt, dass er quietscht.2
Drei Nazis sitzen im Kabinett: Adolf Hitler, Reichsinnenminister Frick und der Minister ohne Geschäftsbereich Göring. Drei Nazis gegen acht Nicht-Nazis, die zudem die klassischen Ressorts (äusseres, Wirtschaft, Justiz, Finanzen und Verteidigung) besetzen.
Und trotzdem: "Jetzt sind wir so weit!" ruft Hitler, als er in das Hotel Kaiserhof, seinen Berliner Wohnsitz, zurückkehrt3.
Es beginnt eigentlich nicht überraschend, das "Dritte Reich" in Troisdorf. Kaum ist Hitler Reichskanzler, werden die Wohnungen von neun4 Troisdorfer Kommunisten von der Polizei durchsucht. Am 2.Februar 1933, drei Tage nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten, mittags zwischen 14.10 und 15.30 Uhr, schwärmen sieben Polizisten aus; sie müssen eine geheime Anordnung des neuen Innenministers von Preussen, Hermann Göring, an alle Polizeibehörden des Landes ausführen: KPD-Wohnungen um Punkt 12 Uhr nach Waffen und Druckerzeugnissen durchsuchen!5 Die KPD, die in Alt-Troisdorf bei den Reichstagswahlen rund 13 % der Stimmen bekam6, wurde als der Staatsfeind Nr.1 angesehen - übrigens schon vor 1933. Die Kommunisten waren eben der politische Gegner nicht nur der Nazis, sondern auch der Sozialdemokraten. So hat 1930 der damalige preussische Innenminister Carl Severing (SPD) allen Beamten der preussischen Verwaltung
die Teilnahme an diesen Organisationen [=NSDAP und KPD], die Betätigung für sie oder ihre sonstige Unterstützung verboten.7
16 Beamte der Kreisverwaltung haben im Juli 1930 die Kenntnisnahme des Runderlasses durch Unterschrift bestätigt8; bei einem Beamten, Dr. T., ist zu vermuten, dass er damals schon Mitglied der NSDAP war.
Und der preussische Ministerpräsident Otto Braun (SPD) schreibt am 4.März 1932 an Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum) u.a.:
Es braucht nicht betont zu werden, dass die Gefährlichkeit der KPD von der Leitung der preussischen Polizei seit jeher richtig beurteilt wird, und dass ihren Treibereien und staatsgefährdenden Umtriebe mit allen Mitteln nachdrücklich bekämpft werden.9
Das Ergebnis der Wohnungsdurchsuchungen in Troisdorf ist negativ: "Es ist nichts gefunden worden, was in Bezug auf den genannten Funkspruch von Bedeutung ist", meldet der Beigeordnete Amandus Hagen noch am selben Tag dem Landrat in Siegburg, Dr. Eduard Wessel10.
Dass die Untersuchungen nichts zu Tage förderten, hat an der Umsicht der Troisdorfer Kommunisten gelegen. Sie hatten ihre Schusswaffen einem früheren Mannstaedt-Kollegen, dem parteilosen St., anvertraut, der sie in die Agger oder in die Sieg warf11. Nach Meinung von Regierungsassessor Dr. Thiel, dem Stellvertreter des Landrats in Siegburg, ist das magere Ergebnis der Polizeiaktion auf "das pflichtwidrige Verhalten" eines Troisdorfer Beamten zurückzuführen; dieser habe nämlich die Durchsuchungen "längere Zeit ohne sachlichen Grund verzögert" und dadurch "das Untersuchungsergebnis gefährdet". Thiel schreibt weiter:
Ich muss gerade in heutiger Zeit Wert darauf legen und fordern, dass sämtliche Beamte, namentlich die mit der Bearbeitung politischer Angelegenheiten betrauten, in jeder Beziehung ihre Pflicht tun.12
Was hatte denn jener unglückselige Beamte, dem für den Wiederholungsfall Disziplinarmassnahmen angedroht wurden, der Amtsobersekretär Franz Sch., verbrochen? Er - an Stelle des abwesenden Bürgermeisters13 Matthias Langen - war am 2.Februar gegen 11.30 Uhr von Thiel telefonisch14 beauftragt worden, sofort alle Polizeibeamten auf das Rathaus15 zu holen.
Als der Vertreter des Landratsamtes, der für allgemeine Polizeiangelegenheiten zuständige16 Kreissekretär Hoppe, eine Stunde später in Troisdorf eintrifft - in der Hand den pauschalen Durchsuchungsbefehl des Innenministers -, ist gerade einer der sechs Troisdorfer Polizisten, der Polizeihauptwachtmeister Hoff ("Hoffs Hännes"), anwesend: Von den übrigen fünf sind drei krank, zwei sind nach dem Nachtdienst noch zu Hause17.
Offensichtlich hat Sch. in der Zwischenzeit nichts unternommen, offensichtlich hat er den Ernst der Stunde nicht erfasst. Erst als Hoppe laut wird, lässt Sch. die restlichen Polizisten rufen oder mit dem kreiseigenen Auto des Hoppe abholen. Mit zwei Stunden Verspätung, um 14.10 Uhr, beginnen jetzt endlich die Wohnungsdurchsuchungen - echt rheinische Schlamperei oder gezielte Sabotage?
Auch das letztere darf man annehmen, wenn man einem anonymen NS-Dossier aus dem Jahre 1933 (?) Glauben schenkt, das sich - in einzelne Abschnitte auseinandergerissen - in den Akten18 befindet. Darin wird neben dem Bürgermeister Langen ("segelt seit 1927 vollkommen im Fahrwasser der Marxisten") und dem Polizeioberwachtmeister Josef M.19 ("unhaltbar") auch der "Oberinspektor" für Polizeiangelegenheiten Franz Sch. erwähnt: "marxistische Einstellung"! Dennoch bleibt Sch. in der Verwaltung, weiterhin zuständig für Polizeiangelegenheiten. Am 1.Oktober 1936 wird er sogar Nachfolger des Rentmeisters Philipp Heller, der jahrzehntelang im Dienst der Stadt Troisdorf gestanden hat und zuletzt Leiter der Gemeindekasse war20.
Nach Waffen in Privatwohnungen zu suchen, war damals keineswegs so abwegig, wie wir das heute meinen könnten. Der Besitz von Gewehren oder Pistolen in privater Hand war 1933 offensichtlich weiter verbreitet als heute. In mündlichen Mitteilungen ist der Besitz und der Einsatz von Waffen (das allerdings nur zur Wilddieberei) offen zugegeben worden. Und im Volkshaus Siegburg21 sind am 17.Februar 1933 von der Polizei ein Gewehr, zwei Pistolen und Munition gefunden worden.
Im Februar 1933 wird ein KPD-Funktionär von der Hütte wegen des Besitzes einer Mauser-Armeepistole, die er unter seinem Tisch versteckt hatte, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt22.
Ein Angler zieht Ende März 1933 einen Karabiner aus der Sieg23.
Dass nun gerade die Linke im Frühjahr 1933 von den neuen Machthabern besonders scharf unter die Lupe genommen wird, versteht sich von selbst. So ist auch ein Ereignis einzuordnen, das sich am 7.März, spätabends, auf der Hütte zutrug24.
Irgend jemand hat den Bürgermeister Langen angerufen und ihm erzählt, auf der Hütte würden Waffen transportiert. Langen telefoniert mit dem "Beauftragten der Hilfspolizei"25, Dr. Ammon, einem Ingenieur der Mannstaedt-Werke, zudem "Stahlhelm"-Mitglied und Kandidat des "Nationalen Blocks" für die Gemeindewahlen26.
Ammon wiederum beauftragt einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Mannstaedt-Werke, S., der später anführt, er sei 1925 "zum öffentlichen Polizeibeamten für die gesamten Werksanlagen und die Kolonien27 ernannt worden."28 Zusammen mit dem Troisdorfer Polizisten Hoff geht S. der Sache nach und stellt fest:
Zehn bis zwölf junge Leute haben "Möbel usw." vom Jugendheim der Arbeiterwohlfahrt zur Wohnung des Reichsbanner-Führers Johann B. in der Uferstrasse 17 gebracht, keineswegs "Gewehre oder dergl[eichen]". Auf ausdrücklichen Wunsch B.s durchsucht S. die leeren Räume des Jugendheims, Hoff inspiziert die Umgebung: Nichts wird gefunden. Das Heim war geräumt worden, weil die Nazis angeblich beabsichtigten, das Heim "zu stürmen" - so der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Menden, der Lehrer Karl Ku.29.
Dichtung? Wahrheit?
Es geht weiter in einem Tempo, das erstaunen macht: Nachdem Hitler in der Kabinettssitzung vom 1.Februar gegen den hartnäckigen Widerstand Hugenbergs (DNVP) Neuwahlen für den 5.März durchgesetzt hat, verbietet der Regierungspräsident Köln am 2.Februar "alle Versammlungen unter freiem Himmel und alle Umzüge der K.P.D. und ihrer Hilfs- und Nebenorganisationen", da "unmittelbar Gefahr für die öffentliche Sicherheit" drohe30.
Am 4.Februar erlässt Reichspräsident Hindenburg die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes"31. Darin werden politische Versammlungen praktisch verboten. Der Regierungspräsident in Köln wiederum verschärft in seinem Rundschreiben an die Landräte vom 11.Februar diese Notverordnung dahingehend, dass alle Versammlungen der KPD "in jedem Einzelfall" zu verbieten seien32.
Dasselbe Verbot auf derselben Grundlage trifft die SPD im gesamten damaligen Regierungsbezirk Köln nach den Vorfällen am Siegburger Volkshaus vom 14./15.Februar, bei denen ein SS-Mann getötet wird33; begründet wird dies damit, dass
zur Zeit alle öffentlichen Versammlungen der SPD, der Eisernen Front und der diesen nahestehenden Organisationen [...] als unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit angesehen werden (müssen).34
Gelockert wird dieses Verbot für die SPD am 20.Februar, für die KPD am Tag danach. Weiterhin sind aber Versammlungen unter freiem Himmel verboten, Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind jetzt erlaubt. Die Bedeutung dieses Verbots lässt sich erst ganz ermessen, wenn man berücksichtigt, dass es ja in den Wahlkampf fällt: Am 5.März sollen Reichstags-, am 12.März Gemeinderatswahlen sein. Zudem können die Parteien zu dieser Zeit ihre Wähler nur vereinzelt über den Rundfunk, noch gar nicht über das Fernsehen ansprechen.
Die NSDAP wird in der ganzen Zeit von den Behörden, in denen noch die "alten" Beamten sitzen, nicht behelligt ...
In der Nacht vom 14. auf den 15.Februar 1933 fallen an dem Volkshaus in der Siegburger Kaiserstrasse Schüsse. Von der gegenüberliegenden Tankstelle feuern SA und SS; aus dem Haus, das dem Metallarbeiterverband gehört und in dem auch Räume des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) und der SPD sind, schiessen Sozialdemokraten und Gewerkschafter35. Nach dem Gerichtsurteil vom März 1935, das die allein angeklagten Volkshausverteidiger freisprach, waren diese in der Nacht von einer SS-Streife zuerst beschossen worden und hatten daraufhin das Feuer erwidert. Bei diesem Schusswechsel traf eine Kugel den SS-Scharführer und Anstreichergehilfen Franz Müller tödlich36. Es ist in mehreren Prozessen nie geklärt worden, von welcher Seite die tödliche Kugel abgefeuert wurde.
Am Vormittag des 15.Februar machen sich Emil Müller, der Bruder des Getöteten, Johann Ke. und ein dritter Nazi zu einem privaten Rachefeldzug auf. In SA-Uniform suchen sie im Arbeitsamt nach dem stellvertretenden Leiter, Fl.(SPD), finden ihn aber nicht und verabschieden sich mit den Worten: "Der Kerl hat Glück gehabt, dass er nicht da ist!"37
Anschliessend, gegen 11.30 Uhr, fragen sie sich im Landratsamt durch nach dem Kreisbauamtssekretär Josef K., dem Vorsitzenden der Troisdorfer SPD. Im Zimmer seines Vorgesetzten, des Kreisbaurates Heinrich B., finden sie ihn schliesslich. Wortlos schlagen sie sofort mit Gummiknüppeln auf K. ein und verlassen dann ebenso wortlos den Raum38.
Mit zwei weiteren Nazis dringen Ke. und Müller in die Wohnungen der Gewerkschaftssekretäre Berghold (Steinbahn) und Klein (Dohkaule) ein und zetteln Schlägereien an; Schüsse fallen.
Nach diesen Vorfällen werden Ke. und Müller zunächst festgenommen, gegen Ke. ergeht Haftbefehl, Müller wird bald wieder freigelassen39.
K. wird in das Troisdorfer Krankenhaus eingeliefert40. Aus dem Siegburger Krankenhaus wird er am frühen Morgen des 13.März, um 2.00 Uhr41 - nur Stunden nach der Gemeindewahl, für die er nicht mehr kandidiert hat42 -verhaftet und ins Siegburger Gefängnis gebracht. Entlassungsgesuche seiner Frau43 und seines Bruders44 werden vom Landrat abgelehnt.
Am 15.Juni 193345 und am 9.Juli 193346 stellt K. selbst Anträge; in dem letzten bedauert er seine SPD-Mitgliedschaft. Daraufhin verfügt Landrat Buttlar "nach Rücksprache mit dem Kreisleiter [...], der Gefängnisverwaltung, sowie dem Bürgermeisteramt in Troisdorf"47 die Entlassung K.s48 mit einer Auflage, die allerdings nicht überliefert ist49. Später begibt sich K. für einige Zeit zu seinem Bruder, der in der Nähe von Nürnberg lebt.
Zwei Reaktionen auf die NS-übergriffe sind überliefert; sie zeigen, dass in der Arbeiterschaft noch Widerstandswille vorhanden ist.
Am Nachmittag des 15.Februar 1933, gegen 15.30 Uhr, ruft der Gewerkschaftssekretär Henseler im Landratsamt an und berichtet Thiel von Unruhe unter den Arbeitern von Troisdorf und Siegburg; besonders aufgebracht seien die Arbeiter der Mannstaedt-Werke und der RWS50. Henseler bittet um Schutz für die vier prominenten Gewerkschafter bzw. Sozialdemokraten K., Klein, Berghold und Fleischer - ansonsten gebe es am folgenden Tag Streiks. Thiel beruhigt ihn: Für Schutz sei gesorgt, ausserdem billige die SA diese Vorfälle nicht51.
Kaum hat Thiel den Hörer aufgelegt, klingelt wieder der Apparat: Diesmal ist es der Mannstaedt-Direktor Leo Kuttenkeuler52. Der Betriebsrat sei gerade bei ihm und habe ihm erklärt, wenn ihre Gewerkschaftskollegen weiter bedroht würden, gebe es Streik; darin seien sich die Mannstaedt-Arbeiter mit ihren Kollegen von der RWS einig.
Jetzt wird Thiel deutlich: Der Grund für die übergriffe sei schliesslich die Erschiessung des SA(!)-Mannes am Volkshaus, "als deren mittelbare Täter die bedrohten Personen angesehen würden." Die möglichen Täter - nun meint Thiel die drei Nazis vom Vormittag - seien verhaftet, für Schutz sei gesorgt53.
Die Gewerkschafter Klein und Fleischer haben sich aber auf diese Zusage nicht verlassen, sondern sind - in Begleitung eines Polizeibeamten - nach Köln zu Freunden gefahren54.
Die Reaktion von Landrat Wessel lässt sich aus den Akten sehr genau ermitteln. Dort sind nämlich zwei Fassungen des Berichts erhalten, den der Landrat an seine vorgesetzte Dienststelle - den Regierungspräsidenten in Köln - gesandt hat.
Zunächst der Entwurf55: Er stammt aus der Feder von Thiel, wie seine Paraphe ausweist, und ist mit handschriftlichen änderungen des Landrats versehen;
dann der Durchschlag der Ausfertigung, die am 17.Februar an den Regierungspräsidenten abging56.
Der Landrat hat im Entwurf den Satz gestrichen, in dem Thiel - ähnlich wie in dem Telefonat mit Kuttenkeuler - den Gewerkschaftern eine Mitschuld an den Angriffen zuschiebt:
Ursache der Beunruhigung seien die Erschiessung des SA-Mannes und die damit in Zusammenhang zu bringende Bedrohung der Gewerkschaftsführer, von denen man annehme, dass sie in der fraglichen Nacht im Volkshaus vorübergehend anwesend gewesen seien und den Angriff eingeleitet hätten.
Das angeforderte Schupo-Kommando für die Beerdigung von Franz Müller, das nach Thiels Vorstellung 40 Mann hoch sein sollte, schrumpft nach einer weiteren Korrektur in der Endfassung auf 20 Mann. Wessel ist offensichtlich bestrebt, den Scharfmacher Thiel zurückzuhalten und die Nervosität nicht noch weiter anzuheizen, im Gegenteil:
Ich habe sowohl dem Betriebsrat [der Mannstaedt-Werke] wie die bei mir vorstellig gewordenen Arbeiterführer dringend gebeten, auf ihre Leute beruhigend einzuwirken und die Arbeiterschaft von Unbesonnenheiten und von unbegründetem Streik zurückzuhalten, was mir bindend zugesagt wurde.
Wessel versichert den Arbeitern ausserdem,
dass keinerlei Grund zur Beunruhigung der Bevölkerung und insbesonderheit der Arbeiterschaft bestehe und dass alle möglichen und notwendigen polizeilichen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit und zur Abwendung von weiteren Bedrohung der Arbeiterführer getroffen seien und, falls notwendig, erweitert würden.
Diese Zusagen können wohl zu Recht als sehr weitgehend eingestuft werden; damit befindet sich Landrat und Zentrumsmitglied Wessel durchaus nicht auf der Linie der Nazis, wie die folgenden Wochen zeigen, in denen z.B. K. in Schutzhaft genommen wird. Es verwundert daher auch nicht sonderlich, dass Wessel am 5.April auf seinen Antrag hin "aus Gesundheitsgründen" beurlaubt57 und am 15.April nach Erkelenz versetzt wird58 - einer der etwa 20 Landräte in Preussen, die ihren Posten verlieren bzw. abgeschoben werden59; sein Nachfolger ist der Schriftsteller Ludwig von Buttlar60. Ende April tritt Wessel aus dem Zentrum aus61.
Nebenbei: Auch Regierungspräsident Elfgen wird im April 1933 "beurlaubt"62.
Am 22.Februar 1933 liefert die Gemeinde Troisdorf - wie alle anderen Kommunen - dem Landrat in Siegburg eine Liste ab, die die Namen und Anschriften von Troisdorfer Kommunisten enthält. Diese Liste war vier Tage zuvor über den Landrat vom "Höheren Polizeiführer West - Sonderkommissar des Ministers des Innern", Stieler von Heydekampf63, angefordert worden. Dieser HPFW war von dem neuen NS-Innenminister Hermann Göring - an den verfassungsmässigen Behörden vorbei - als eine Art "Oberpolizeipräsident" eingesetzt worden, in unserem Falle für die gesamte Rheinprovinz.
Der HPFW hatte die Landräte um eine Aufstellung "ersucht" mit den Namen der "Führer der K.P.D.[, der] kommunistischen Nebenorganisationen [und] der freien Gewerkschaften."64 In einem Rundschreiben an die Bürgermeister des Kreises hatte Thiel ("persönlich! sofort!") diese Aufstellung "binnen 24 Stunden" angefordert: "Ich mache die genaue [...] Aufstellung der Liste zur Pflicht."65
Troisdorfs Bürgermeister Matthias Langen nun gibt seine Liste am 22.Februar ab. Sie enthält für die KPD und ihre Nebenorganisationen insgesamt 14 Namen66. Die meisten anderen Städte und Gemeinden haben - wie die Kreisliste67 ausweist - entsprechend dem Auftrag, "Führer" zu nennen, einen, zwei oder drei Namen aufgeführt, z.T. mit ihrer Funktion ("Vorsitzender der Ortsgruppe", "Stellvertreter", "Ortsgruppenpolleiter"); davon weicht nur noch Siegburg-Mülldorf ab, dessen Bürgermeister sieben Namen (ohne Funktionen) angibt.
Dieses Missverhältnis (zwei, drei, sieben gegen vierzehn) scheint auch einem späteren Leser - dem Landrat ? - aufgefallen zu sein: In der Akte ist neben den Block der 14 Troisdorfer Namen von Hand ein grosses Fragezeichen gesetzt worden.
Bürgermeister Langen hat das Rundschreiben nicht genau genug gelesen. So führt er auch noch Hans G., Kirchstrasse 1, in der Liste auf mit dem Zusatz "zur Zeit flüchtig"68. Dabei war in dem Rundschreiben des HPFW auch nach "Decknamen" und "gegebenenfalls Ausweichquartiere[n]" gefragt worden -Informationen, die - auch für einen Laien durchschaubar - eindeutig Fahndungszwecken dienen. Durch seine Nachlässigkeit (oder seinen übereifer) hat Langen nicht nur die "Führer", sondern zahlreiche weitere Troisdorfer KPD-Mitglieder den Nazis ans Messer geliefert.
Dass diese Listen kein Spielmaterial, sondern mit Bedacht vorbereitete Fahndungslisten sind, zeigt sich nach dem Reichstagsbrand am 27.Februar69, als im ganzen Reich Jagd auf Kommunisten und Sozialdemokraten gemacht wird: Von den 13 Troisdorfer Kommunisten sind 7 verhaftet worden, 6 in der Nacht vom 28.Februar auf den 1.März, einer am Abend des 1.März:
Ihre Verhaftungen waren sämtlich vom Landrat telefonisch angeordnet worden, ebenso ihre Einweisung in das Siegburger Gefängnis an der Luisenstrasse 9070.
Eine zweite Gruppe von KPD-Mitgliedern ist nach der Gemeindewahl vom 12.März71 festgenommen und eingeliefert worden:
Dagegen nimmt sich die Liste der verhafteten SPD- bzw. Reichsbannermitglieder mit sechs Personen recht bescheiden aus; sie werden alle am 13.März, dem Montag nach der Gemeindewahl, verhaftet:
Weitere Zahlen:
Diese "Schutzhaft" ist keineswegs eine Erfindung der Nazis80, die ja manches bloss konsequent zu Ende getan haben, was andere vor ihnen schon gedacht haben. Schon vor 1914 konnte jemand in Schutz- oder Polizeihaft genommen werden, wenn diese Person z.B. durch Angriffe einer Volksmenge gefährdet schien. Auch in der Weimarer Zeit gab es die Polizeihaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung; dabei war jedoch vorgeschrieben, dass der Verhaftete binnen 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden musste.
Nach der Machtübergabe vom 30.Januar 1933 wird die Schutzhaft von den letzten rechtsstaatlichen Hemmnissen "befreit": Durch zwei Notverordnungen vom 4. und vom 28.Februar ("Reichstagsbrand-Verordnung"81) wurde die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit aufgehoben. Jetzt war die Schutzhaft82 eine "vorbeugende polizeiliche Massnahme zur Ausschaltung der von staatsfeindlichen Elementen ausgehenden Gefahren" - so hätte man damals gesagt. Der neue preussische Innenminister Göring schärfte allen seinen Polizisten am 6.März ein:
Zur Richtigstellung irrtümlicher Auffassung wird darauf hingewiesen, dass Schutzhaft im Rahmen des § 1 der VO vom 28.2. 33 eine rein polizeiliche Massnahme ist, bei der jede Mitwirkung der Gerichte ausgeschlossen ist.
Eine Vorführung vor einen Richter komme nicht in Frage83.
Die Reichstagsbrand-Verordnung "zum Schutz von Volk und Staat" wird dann auch von den Behörden zitiert, als einer der Schutzhäftlinge, der Troisdorfer SPD-Vorsitzende Josef K., am 23.März84 und seine Ehefrau am 15.April85 eine "Eingabe" an den Landrat richten mit der Bitte um Entlassung. Am 5.Mai teilt Landrat Buttlar "Herrn Josef K. in Siegburg, Luisenstrasse 90"86 und dem Bürgermeister Langen mit:
Nach Ausserkraftsetzung des Artikels 114 der Reichsverfassung durch § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 28.Febr[uar]1933 (R.G.Bl. I. S.83) sind Beschränkungen der persönlichen Freiheit durch Inschutzhaftnahme zulässig. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung macht Ihr Verbleiben in der Haft zur Abwehr staatsgefährdender Gewaltakte erforderlich, sodass vorläufig eine Entlassung aus der Schutzhaft nicht in Frage kommen kann.
Ein anderer Schutzhäftling, Christian R., beschwert sich am 3.April 1933 schriftlich beim Regierungspräsidenten in Köln. Die kühle Antwort am 28.April: Die Beschwerde wird wegen Verspätung zurückgewiesen87.
Neu in Deutschland ist auch, dass Parteifunktionäre ein Wörtchen mitreden bei der Frage, ob jemand entlassen werden konnte oder nicht. So berichtet Bürgermeister Langen am 7.April dem Landrat:
Der Führer der hiesigen SA88erklärte mir, dass er beantragt habe, den Ra[...] mit Lo[...] und Fr[...] am längsten in Schutzhaft zu halten.89
Und dem oben erwähnten Antrag des Josef K. auf Haftentlassung, den Bürgermeister Langen unterstützt, wird "seitens des Ortsgruppenführers der NSDAP90 nicht widersprochen."91
Der Beigeordnete Steinmetz (NSDAP), der seit dem 12.Mai 1933 den beurlaubten Bürgermeister Langen vertritt92, teilt am 13.Mai dem Landrat mit, dass die Haftentlassung des Christian R. von dem Unterzeichneten und "von der örtlichen Parteileitung" weiterhin abgelehnt werde93.
Die ersten Schutzhäftlinge werden schon am 15.März entlassen. Auf Anweisung des Landrats öffnen sich um 19 Uhr die Gefängnistore für Paul So.94 und Johann B. Am nächsten Tag folgt Adolf R., am 22.März Wilhelm Kn., Konrad F. und Karl Kr., am 27.März Johann M., Paul S. und Hermann S.95. Am 4.April ist Paul M. (vorläufig) frei, am 8.April Dr. Matthias O. (auch vorläufig), am 20. und 22. April Gottfried Ra. und Bruno Fr.96.
Am 4.Mai 1933 sind im Siegburger Gefängnis noch 221 Schutzhäftlinge, darunter 40 aus dem Siegkreis97, und folgende aus Troisdorf:
| Name: | bis zum: |
| Julius H.(FWH) | ? |
| Josef K. | 10.Juli |
| Karl Ku. | 27.Mai |
| Johann Lo. | 19.Mai |
| Christian R. | 02.Juni |
| Johann T. | 02.Juni |
| Josef Z. | 03.Oktober |
Die Schutzhäftlinge, die zwischen Juni und Oktober entlassen werden (z.B. R. und Z., wahrscheinlich auch K.), müssen sich zweimal täglich bei der Polizei melden98.
Auch in den Ortschaften Altenrath und Friedrich-Wilhelms-Hütte greifen die Nazis mehrfach zu: Aus Altenrath werden Ferdinand V. und Heinrich J. am 6.Juni nachmittags verhaftet und nach Siegburg gebracht99.
Auf "der Hütte" ist der bekannteste Schutzhäftling der Schulrektor Wilhelm R. Er wird am 3.Mai festgenommen100, weil er gesagt haben soll101, die Politik der Nazis sei eine Verdummung des Volkes. Als aber ein Zeuge bei der Vernehmung "auf Befragen an[gibt], die einzelnen Worte [...] nicht wiedergeben zu können"102, wird R. bereits am 8.Mai entlassen103. Vom 1.November 1933 an ist R. an der Schule Kirchstrasse tätig104; dorthin ist er strafversetzt worden, verbunden mit einer Degradierung105; sein Sohn, heute Universitätsprofessor, avancierte zum Führer in der HJ106.
Der Lehrer Karl Ku. wird schon am 13.März, dem Tag nach der Gemeindewahl107 verhaftet108. Er wohnt in Troisdorf, Fischerstrasse, und ist Vorsitzender der AWO Menden. Wenn er nicht schon deshalb verdächtig ist, hat er sich gewiss durch seine Anfrage beim Landrat unbeliebt gemacht109.
Johann B. (SPD und Reichsbanner) aus der Uferstrasse 17 wird am 12.110 oder 13.März111 verhaftet, kommt aber am 15.März, 19 Uhr, schon wieder frei112. Er und Jean W. (ebenfalls aus der Uferstrasse) werden im März zwar noch in den Mendener Gemeinderat gewählt113, aber Ende Juni aus diesem Gremium wegen ihrer SPD-Mitgliedschaft ausgeschlossen114.
Julius H., Büroangestellter, Windgassenplatz 3, kommt vom 30.Juni bis zum 3.August 1933 wegen "aufhetzende[r] Redensarten der Regierung und Bewegung[!]" ein zweites Mal in Schutzhaft115. Er war bereits am 2.116 oder 5.Mai117 aus unbekanntem Grund und für unbekannte Zeit verhaftet worden.
In Schutzhaft landen auch zwei Troisdorfer, die mit den "gemeingefährlichen Bestrebungen" von SPD oder KPD nichts zu schaffen haben; ihre Schutzhaft ist allerdings auch - wenn man den amtlichen Verlautbarungen glaubt - eine tatsächliche "Schutz"-Haft.118
Amandus Hagen, Zementfabrikant, Bauunternehmer und Beigeordneter in einer Person, schreibt einen Leserbrief, der am 24.April 1933 im "Anzeiger für Troisdorf [...] und Umgegend" (Verleger Alex Möller) erscheint. Darin verwahrt sich Hagen gegen einen am 21.April im WB abgedruckten Artikel mit der überschrift "Klüngel und Korruption". Hagen schliesst den - ansonsten faden - Leserbrief mit den Sätzen:
Es ist sehr bedauerlich, wenn Zeitungen solche Vorwürfe und Unwahrheiten von jedwedem
Denunzianten in die Oeffentlichkeit bringen, und ich muss es jedem rechtlich denkenden
Menschen überlassen, sich hierüber eine eigene Meinung zu bilden.
Im übrigen bemerke ich, dass mein Unternehmen sowie meine politische Einstellung
anerkannterweise stets einwandfrei waren, auch zu der Zeit, in der sich andere Elemente
separatistisch betätigt haben.
[gez.] Amandus Hagen
Das bleibt nicht ohne Folgen: Bürgermeister Langen und Staatskommissar Heinz Naas119 (NSDAP) werden aktiv; Langen schreibt dem Landrat einen Brief, Naas fährt nach Siegburg und spricht mit Thiel. Langen schreibt:
Der Artikel ist m[einer] A[nsicht] nach geeignet und dazu angetan, in der öffentlichkeit unliebsame Diskussionen usw. hervorzurufen. Ich bitte dortseits um Entscheidung, ob und evtl. welche Massnahmen gegen den Zeitungsverleger zu ergreifen sind.
Wohlgemerkt: Langen fragt nach "Massnahmen" nur gegen Möller. In Siegburg malt Naas ein düsteres Bild: Die Brüder Be., die sich von Hagens letztem Satz angesprochen fühlten, hätten "gedroht, sich an Hagen und Möller vergreifen zu wollen." Die Be. hatten auch ein Baugeschäft, beide Söhne waren in der Partei bzw. SS.
Landrat Buttlar lehnt zunächst eine Schutzhaft ab, lässt sich dann aber von Naas umstimmen. Auch Bürgermeister Langen scheint am Telefon irgendwann umgeschwenkt zu sein, auch er hält jetzt Schutzhaft "für geboten". Naas hat nämlich kategorisch erklärt, "persönlich keine Gewähr für die Sicherheit der beiden Personen übernehmen zu können." Und dennoch: Buttlar ist die Sache nicht geheuer: Die erste Formulierung ("verfüge ich [...] polizeiliche Verwahrung") lässt er abschwächen ("stelle ich anheim"). Ausserdem befristet er die mögliche Schutzhaft auf den 29.April.
An diesem Tag kommt ein Anruf vom Regierungspräsidenten in Köln beim Landrat an, Hagen und Möller zu entlassen; um 9.30 Uhr sind sie nicht mehr in "Schutz"-Haft120.
Aus den wenigen Briefen und Vermerken lässt sich der Hintergrund nicht ausreichend erhellen, zu viel bleibt unklar. Festzustellen ist aber:
In der Liste der im Februar/März verhafteten KPD- und SPD-Mitglieder fehlt ein Name: Leonhard R., Jahrgang 1907, aus der Roonstrasse 4. Er ist am 28.Februar, dem Tag nach dem Reichstagsbrand, untergetaucht und hat bis zum 5.September 1933 illegal in Troisdorf und Köln gelebt121. Zwei Wochen, nachdem er wieder in Troisdorf erschienen ist, wird er von den Nazis gefasst und in das SA-Heim am Stationsweg 4122 geschleppt.
Grundstück und Gebäude (Wohnhaus und Schuppen) hatten bis 1932 der Witwe Homberg gehört, deren Mann die benachbarte Siedlung hatte bauen lassen. In den 20er Jahren war in den Anbauten die Schreinerei des August Kader123. 1932 wird das gesamte Anwesen zwangsversteigert, die neue Besitzerin ist die "Gewerkschaft Hulda"124 in Duisburg. Mindestens zwei Mitglieder des Grubenvorstandes von "Hulda" sind Bankiers der Dresdner Bank Duisburg, die 1936 das Haus an den Troisdorfer Bauunternehmer Fritz Gr. verkaufen125. Auf welchem Weg die SA ab Juli 1933126 die Erlaubnis bekam, einen Teil der rückwärtigen Anbauten für ihre Zwecke zu nutzen, ist nicht bekannt.
In dieses SA-Heim gelangt auch im August 1933 das Radio des Kommunisten Christian R.127, das - so R. - für rückständige Miete und Hundesteuer gepfändet worden sei. Es soll dort "Tag und Nacht" gelaufen sein, um die Schreie der Gefolterten zu übertönen; zu demselben Zweck liessen die SA-Leute im Hof immer wieder ein Motorrad128 im Stand laufen.
Im SA-Heim scheint man auch lange und viel telefoniert zu haben - auf Kosten der Gemeinde. Denn der Haushaltsplan für 1934 erhöht den Kostenansatz für Fernsprechgebühren von 3.700 auf 4.200 RM: "überwiegend auf den Anschluss des SA-Heimes zurückzuführen."129
Das SA-Heim war die private NS-Folterkammer in Troisdorf130. Mehrere tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten werden dort im Sommer/Herbst 1933 festgehalten und gefoltert131. Zwei Opfer haben später ihre Erlebnisse berichtet: Leonhard R.132 und Peter K.133; R. schreibt:
Am 19.September 1933 [...] kam ich in das SA-Heim in Troisdorf (Stationsweg). Hier gab es zur Einführung [...] Schläge mit der Hundepeitsche; als Begleitung lief ein Motorrad, damit man das Geschrei nicht hören konnte. Die Schläger bei mir waren St[...], Karl, Sch[...], Karl und B.; der letzt genannte ist verstorben. Dieser Vorgang wurde bei jeder Vernehmung gemacht. Es ist auch in den 10 Tagen, die ich im SA-Heim war, dreimal vorgekommen, wo ich zweimal am Tage dieses erlebte.
Als Vernehmungsbeamter war Kriminalkommissar Gi[...]. Dieser Mann hatte eine besondere Methode:[...] Er hatte nämlich einen Gummiknüppel und schlug mir auf den Hinterkopf, bis ich taumelig war. Dann sollte ich ein Phantasie-Protokoll unterschreiben, was ich verweigerte. An einem Tag, da war der Polizeiwachtmeister Walter M[...] der Mann, der seine Kraft zeigte; ich wurde von ihm so mit der Hundepeitsche geschlagen, bis er nicht mehr konnte. Da kam Kommissar Gi[...] dran und dann M[...], bis beide erschöpft waren. Am Schluss sagte dieser Mann, als ich auf der Erde lag und alle Viere von mir streckte: "Dir Kommunistenschwein soll man den Kopf zermalmen!" und setzte mir den Fuss auf den Kopf.
Den ganzen Tag musste ich mit Gesicht und Fussspitzen und erhobenen Händen an der Wand stehen. Hier hatte man einen Spruch an die Wand geschrieben:
"Heil Hitler! Heil Moskau! Rot Front!"
Sagte ich "Heil Hitler!", so war die Antwort: "Du Kommunistenschwein wagst es, "Heil Hitler!" zu sagen?!"
[Dann] wurde ich gezwungen, den anderen Spruch zu lesen; diese Antwort lautete: "Du Kommunistenschwein wagst, dieses heute noch zu sagen?!" Dann gab es Prügel mit der Hundepeitsche.
[...]
Bei der Einlieferung ins Siegburger Gefängnis134hatte ich blutunterlaufene Augen von den Schlägen, die ich von Kommissar Gi[...] auf den Kopf bekommen habe. Protokollführerin war die frühere Angestellte Fräulein Mü[...] aus dem Bürgermeisteramt Troisdorf.
Peter K. berichtet:
Ich habe mich im Hof vor eine Hauswand stellen, die Arme heben und mit der Nase ein Stück Papier an die Wand drücken müssen. Wenn die Arme nach einiger Zeit erlahmten, stachen die Nazis mit Nadeln in den Oberarm. Weil ich bei der Vernehmung nicht "Heil Hitler!" sagte, wurde ich mit Stahlruten auf den Rücken geschlagen. Damit draussen keiner die Schreie hörte, liess man ein Motorrad laufen oder drückte den Gefangenen ein Kissen auf den Kopf. Ein Mitgefangener, Jakob S., trank in seiner Not seinen eigenen Urin.
Anwohner des Stationsweges, die doch irgendwann mal neugierig wurden, scheuchte die SA mit Gewehren von der Strasse oder von den Fenstern weg.
Als ich ins Siegburger Gefängnis eingeliefert wurde, hat dort niemand meinen zerschlagenen Rücken ärztlich behandelt.
Ein anderer Gefangener soll - die Aussagen sind nicht ganz sicher - tagelang in einen "Eiskeller" gesperrt worden sein: einen wand hoch gefliesten, feuchten Kellerraum; dadurch habe er sich ein Nieren- oder Blasenleiden zugezogen135.
Mindestens 10 Männer und vielleicht eine Frau sind - z.T. nur für Stunden - im SA-Heim gewesen; acht Männer und eine Frau sind am 26. bzw. 28.September 1933 ins Siegburger Gefängnis gebracht worden.
Ausser den schriftlichen Aufzeichnungen von Leonhard R., den Aussagen von Peter K. sowie zahlreicher Angehöriger und Freunde gibt es zwei amtliche Aktenstücke, die die "Vernehmung" in diesem Privat-KZ belegen:
In seinem "Stimmungsbericht" schreibt Steinmetz u.a.:
Im SA-Heim befinden sich eine Anzahl ehemaliger Kommunisten aus Troisdorf und Sieglar in Haft zwecks Vernehmung durch Beamte des Staatspolizeiamtes Köln. Ein abschliessendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Und in seinem Erstattungsantrag führt Steinmetz für die Gemeinde selbst keine Kosten auf, setzt aber unter die Liste mit acht männlichen und einem weiblichen Schutzhäftling ohne genaueren Beleg:
Die hier [im SA-Heim] und durch die überführung der Schutzhäftlinge ins Gefängnis entstandenen Kosten belaufen sich auf 90,55 RM.
Steinmetz gibt hier auch den Grund ihres Aufenthalts an:
Die Schutzhäftlinge sind vor ihrer überführung ins Gefängnis [...] einige Zeit im S.-A.-Heimuntergebracht gewesen zwecks Vernehmung durch den Beamten der Staatspolizeistelle in Köln.
Für einen der dort - allerdings später - "untergebrachten" und "vernommenen" Menschen endet diese "Zeit" tödlich: Anton Hamacher138. Er ist Jahrgang 1908 und Vater eines vierjährigen Jungen. Seine Frau Elisabeth steht am 5.Dezember vor dem Sieglarer Standesbeamten
und zeigt an, dass der Arbeiter Anton Hamacher, 25 Jahre alt, wohnhaft in Sieglar, Hauptstrasse 5, geboren zu Beuel, verheiratet mit der Anzeigenden, zu Sieglar, Rathausstrasse 1, am fünften Dezember des Jahres tausend neunhundert dreiunddreissig, vormittags um viereinhalb Uhr, verstorben sei.
vorgelesen, genehmigt und unterschrieben [...]139
Hinter den dürren Worten der Sterbeurkunde verbirgt sich die Tatsache, dass Hamacher im SA-Heim zu Tode geprügelt worden ist - nur dürftig verschleiert durch den Umstand, dass er seinen Verletzungen erst im Sieglarer Krankenhaus erlegen ist. Hinsichtlich der Todesursache140 gab es lange Zeit unklare und widersprüchliche Aussagen von Zeitzeugen; die Aussagen überlebender oder Freunde weichen von einander ab.:
Nunmehr, im Jahre 2007, ist ein Dokument143 bekannt geworden, das einigermassen zuverlässig ist. Ein Siegburger Rechtsanwalt, der in einen Verleumdungsfall verwickelt war, gibt bei der Polizei u.a. zu Protokoll:
Insbesondere ist mir zuverlässig mitgeteilt worden, dass der am 5.12.33 verstorbene Anton Hamacher aus Troisdorf oder Sieglar, derart in dem Eiskeller des SA-Heimes ausgepeitscht worden ist, dass ihm die Eingeweide zerrissen wurden. Durch die ärzte Dr. Hargan144und Dr. Wiersberg wurde eine öffnung in die Seite des Hamacher gemacht, um durch diese künstliche öffnung den Koth abzuführen. Trotzdem ist Hamacher an der Misshandlung gestorben.
Als Täter werden SA- und SS-Leute genannt, allerdings sei auch der kommissarische Sieglarer Bürgermeister Jakob Hörsch bei diesen Vorkommnissen lebhaft beteiligt gewesen145. Gewährsmann des Rechtsanwalts war vermutlich Philipp Hamacher - der Bruder des Getöteten -, der zur selben Zeit im SA-Heim gefoltert wurde. Wenn es auch hier und da Unsicherheiten in den Details gibt (Sieglar statt Oberlar, Hargan statt Harzem), erscheint diese Version noch als die wahrscheinlichste, zumal sie inhaltlich nicht weit von der Version des Heinrich Z. entfernt ist.
Dieser Mord - nur mühsam vertuscht durch die Einlieferung in das Sieglarer Krankenhaus146, führte immerhin dazu, dass 1934 von der Bonner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Hörsch und andere eingeleitet wurde147. In der Personalakte findet sich aber nach dem 23. August 1934 kein Hinweis mehr auf das Strafverfahren wohl auf Unregelmässigkeiten in den Amtsgeschäften des Bürgermeisters Hörsch, der sich nach 1945 erfolgreich seine Pension als Bürgermeister a.D. erstritt.
Das Grab von Anton Hamacher ist heute nicht mehr auffindbar. Die Witwe hat 1938 nach Köln geheiratet; der Sohn, der heute auch nicht mehr in Troisdorf wohnt, erinnert sich noch daran, dass das Grab - vermutlich ein Reihengrab - links neben dem Eingang des Sieglarer Friedhofs war und dass er es nach 1945 noch gesehen hat. Der frühere Friedhofswärter Vo. berichtet, dass man nach 1945 damit begonnen habe, die Reihengräber in diesem Bereich einzuebnen148.
In diesem Zusammenhang soll auch ein anderer Mann erwähnt werden, der allerdings auf der Täterseite stand: Josef Hoegen. Dieser Mann, "wohl einer der gefürchtetsten Gestaposchergen"149, wohnte eine Zeit lang in Troisdorf. Geboren 1898 in Köln, beginnt er dort eine kaufmännische Lehre, wechselt dann aber als ungelernter Arbeiter zu Mannstaedt, bis er 1917 zum Heer einberufen wird150. Von 1919 bis 1922 arbeitet er wieder bei Mannstaedt, ab 1922 bei der Kripo in Köln. Die Machtübergabe an die Nazis hat ihn nicht aus dem Amt vertrieben, im Gegenteil, 1934 geht er zur Gestapo, wo er es bis zum Kriminalsekretär bringt.
Von 1933 bis 1945 treibt er sein Unwesen zuerst im Kölner Polizeipräsidium, dann im EL-DE-Haus151, zuletzt in Brauweiler. In über 50 Fällen hat ihm das OLG Köln 1949 "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Aussageerpressung", teilweise "gefährliche Körperverletzung im Amt" nachgewiesen und zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt.
Hoegen gehörte zum Referat IV A und u.a. zur Sabotage-Kommission des ebenso berüchtigten Kriminalinspektors Kütter152.
1953 wird Hoegen aus der Haft entlassen und wohnt bis 1955 in der Friedrich-Ebert-(heute: Hospital-)Strasse 9153.
Drei Troisdorfer sind in die Sowjetunion ausgewandert: zwei Männer und eine Frau. Die UdSSR war für sie das naheliegende Auswanderungsland - sie (d.h. nur die Männer) waren Mitglieder der KPD oder standen ihr nahe.
Hans G., Jahrgang 1899, ist bereits 1930 als KPD-Redner im Lokal Königsfeld in Oberlar aktenkundig geworden154. Anfang 1932 ist er an einer der damals üblichen Strassenschlachten (in Wahlscheid) beteiligt und wird verhaftet. Am Ende eines Urlaubs von der Untersuchungshaft geht er nicht wieder ins Bonner Gefängnis zurück, sondern taucht am 17.Februar 1932 unter155.
Zwei Jahre später vermutet Bürgermeister Reinartz ganz richtig, dass sich G. in der Sowjetunion aufhält156. Die Postsperre, die am 21. September 1933 gegen seine Frau Wally verhängt wird, fängt in den folgenden Tagen einen Brief von Hans ab. Offenbar gegen Ende eines Kuraufenthaltes auf der Krim schreibt er, dass er eine Ruhr-Infektion, die er sich in Swerdlowsk zugezogen habe und durch die er auf 56 kg abgemagert sei, gut überstanden habe; die ärzte hätten ihm von einem weiteren Aufenthalt im Ural abgeraten und das Klima der südlichen Sowjetunion (Krim, Kaukasus, Wolga-Republik) empfohlen. Hans bittet seine Frau, die Kinder Ingeborg (11 Jahre) und Wilhelm (9 Jahre) zu grüssen: "Haben sie mich noch nicht vergessen? Mit vielen Grüssen und Küssen Dein Mann."157
Die letzte Nachricht von Hans ist vom Dezember 1933158. Beigeordneter Braschoss nimmt im März 1934 an:
Es liegen nicht die allergeringsten Anzeichen dafür vor, dass G[...] mit seiner Ehefrau noch in irgend welcher Verbindung steht.159
Die Postsperre wird daraufhin von Landrat Buttlar am 27.März 1934 aufgehoben160.
Briefe von Frau G. an die deutsche Botschaft in Moskau (1935) und an die sowjetische Botschaft in Berlin (1936) bringen keinen weiteren Hinweis auf den Verbleib von Hans161.
Nach dem Krieg wird er auf Antrag seiner Frau vom Amtsgericht Siegburg "für tot erklärt. Als Todestag ist der 31.12.1948 festgestellt."162
Die Familie G. wohnte damals in einer Mansardenwohnung in dem Schulgebäude163 an der Kirchstrasse. Als Frau G. im Herbst gegenüber der Gemeinde als Vermieterin in Mietrückstand gerät, lässt der Beigeordnete Steinmetz ihr Radio pfänden164. Frau G. spricht daraufhin zunächst mit Bürgermeister Reinartz, schreibt dann auf seinen Rat hin an Landrat Buttlar. Sie bittet um die Rückgabe des Radios, das seinerzeit 65 RM gekostet habe und von den Ersparnissen der beiden Kinder angeschafft worden sei165. Sie selber sei nie KPD-Mitglied gewesen, ihr Mann sei schon seit zwei Jahren in der Sowjetunion166.
In seiner Stellungnahme zu dem Gesuch behauptet der Beigeordnete Steinmetz, dass das Radio "manipuliert" sei167.
Was darunter zu verstehen ist, hat Steinmetz bereits im Sommer 1933 dem Landrat gesteckt: Die Kommunisten besässen "auffallend gute und moderne Radioempfangsgeräte", die den Empfang des Moskauer Senders (montags bis donnerstags, 22-23 Uhr) ermöglichten. Steinmetz wusste damals auch schon Abhilfe:
Die hiesige Stelle ist dazu übergegangen, die Apparate durch einen Sachverständigen, den Funkwart der NSDAP, durch Anbringen einer Sperre für hohe Wellen, zu denen auch die Moskauer Sender gehören, unbrauchbar zu machen. Hierdurch ist eine Einschaltung der Moskauer Sendungen vorerst unmöglich zu machen.168
Im Fall der Frau G. gibt Steinmetz zu bedenken, dass der Kommunist Christian R. Frau G. hin und wieder besuche; solange der aber in Schutzhaft sei, habe er - Steinmetz - nichts dagegen, dass das Radio zurückgegeben werde169.
Thiel vom Landratsamt verfügt zwar noch am 5.Dezember 1933: "Soll beschlagnahmt bleiben! Antragstellerin entsprechend zu bescheiden!"170, trotzdem wird das Radio bald darauf Frau G. zurückgegeben - obwohl die Mietschulden noch nicht beglichen worden sind171.
Auch R.s Radio ist im August 1933 wegen rückständiger Hundesteuer und Miete von der Gemeinde eingezogen worden172. Nach einem Jahr - R. war mehrmals in Schutz- oder Untersuchungshaft - beantragt er im Oktober 1934 bei der Gemeinde die Herausgabe des Radio173. Bürgermeister Reinartz gibt unumwunden zu, er habe es
damit gar nicht eilig gehabt, weil ich verhindern musste, dass R. in politischer Hinsicht den Apparat benutzte, um staatsfeindliche Mitteilungen zu empfangen bezw. zu verbreiten.174
Nachdem sich R. an den Landrat gewandt hat, weist der die Gemeinde an, das Radio herauszugeben. Zuvor repariert der Radiohändler St. "kleine Beschädigungen" für 9,50 RM175.
In die Sowjetunion emigriert auch Peter Z. Er hat 1932 verbotswidrig Flugblätter gegen die Schutzpolizei nachts in Spicher Briefkästen gesteckt176. Durch eine Panne wird die Aktion bekannt, noch während Peter unterwegs ist. Er wird von einem Polizeibeamten entdeckt und zunächst auch festgehalten. Aber mit einem gezielten Boxhieb schlägt der sportliche Peter den Polizisten nieder und entkommt in die Nacht. In den folgenden Monaten hält er sich bei Freunden in Köln-Mülheim versteckt. der jüngere Bruder Heinrich177, damals 17 Jahre alt und Fussballer bei Sparta Sieglar, trifft Peter noch einmal unverhofft bei einem Fussballspiel in Hürth-Gleuel.
Peter, der fliessend englisch und französisch spricht, kommt nicht mehr nach Hause, sondern emigriert nach dem 30.Januar 1933 über die Niederlande in die Sowjetunion. Im Oktober 1933 schreibt er aus Kunzewo, einem Vorort von Moskau, einen Brief an seine Eltern in der Horst-Wessel-(heute: Ohm-)Strasse, der aber von den Behörden abgefangen wird178:
Erhalte von Onkel179soeben die Mitteilung, dass Pap180wieder frei ist. Nun Pa, sei also gegrüsst in der sogenannten Freiheit, hoffentlich sind die Folgen der Haft nicht allzu nachhaltig auf deinen Körper [...]. Onkel teilt mir noch mit, dass Käthy181noch immer sitzt [...]. Sie hat doch nichts mit meinen Angelegenheiten zu tun gehabt. [...]
Peter schreibt weiter, dass er jetzt in der KIM-Nadelfabrik 300 Rubel verdiene. Im Juli habe er zwei Briefe an sie geschickt; am 30.Oktober, zwischen 18.30 und 20.00 "deutscher Zeit", wolle er bei der befreundeten Familie Bröhle182anrufen183.
Auf einer Ansichtskarte aus Moskau (Park der Kultur und Erholung: Parade der Sportler), datiert vom 24.Oktober 1933, erinnert Peter an seien Anruf:
Vergesst nicht den 30.10. abends 6 - 8 bei Bröhle am Telefon!184
Briefe und Karte werden von der Post abgefangen und an den Landrat abgeliefert. Die Gestapo Köln, an die Thiel den Brief schickt, verfügt am 26.Oktober:
Der anliegende Brief ist wegen seines propag[andistischen] Inhalts polizeilich zu beschlagnahmen. Ich bitte, das in dem Brief angekündigte Telefongespräch in Verbindung mit der zuständigen Postverwaltung abhören185zu wollen. Den Angehörigen des Z. ist über dieses Telefongespräch keine Mitteilung zu machen186.
Noch eine weitere Ansichtskarte hat Peter Z. im Oktober 1933 nach Troisdorf geschickt: Paul M., Ursulaplatz 1, ist der Adressat der Karte, die auf der Bildseite des Sucharew-Turm in Moskau zeigt; Peter schreibt:
Werter Herr M[...]!
Wir senden Ihnen ein R[ot] F[ront] trotzalledem und bleiben dieser Fr[aktion] auch weiter treu. Von anderen können wir das ja nicht sagen. Aber es kommt schon noch mal besser.
Z[...] P[eter]
Ich komme wieder. Artur K[?]187
Auch diese Karte hat den Adressaten nie erreicht - abgesehen davon, dass M. damals im KZ sass -, sondern ist in die Akten des Landrats befördert worden.
Wie man Briefe heimlich und schnell öffnet, ohne dass der Empfänger "durch zurückgebliebene Spuren einer ungeschickten öffnung gewarnt wird", erfahren die Landräte im November 1934 von kompetenten Leuten. Verfasser dieses Leitfadens ("Missstände bei der Postkontrolle") ist die Gestapo Köln188.
Die in Peters Brief erwähnte "Käthy" ist seine Verlobte Katharina L., die Tochter des Schreiners L. aus der Hippolytusstrasse. Sie wohnt ebenfalls in der Horst-Wessel-Strasse, im Haus Nr.9. Am 15.Juli 1933189 wird sie verhaftet; im September 1933 ist sie im Klingelpütz; Ende Oktober 1933 wird Katharina - wie alle weiblichen Schutzhäftlinge im Amtsbereich des Oberpräsidenten Koblenz - auf Anweisung des preussischen Innenministers Hermann Göring190- in das "Häftlingslager" Brauweiler verlegt191. Aus dem "Konzentrationslager" Brauweiler wird sie am 22.Dezember 1933, um 17.30 Uhr entlassen192, nachdem sie eine "Verpflichtungserklärung" unterschrieben hat, jeden Kontakt mit Staatsfeinden zu unterlassen und keine Schadensersatzansprüche zu stellen193.
Nach ihrer Freilassung taucht wieder Polizei vor Katharinas Wohnung auf, findet die junge Frau aber dort nicht vor. Heinrich Z., Peters Bruder, der die Beamten gesehen hat, steigt unauffällig auf sein Fahrrad und radelt los: Er weiss, dass Katharina sich gerade bei Freunden aufhält, und verhindert, dass sie noch einmal in ihre Wohnung zurückkehrt. Noch in der Nacht radeln die beiden nach Köln, wo Katharina einen Zug nach Rotterdam nimmt. über Schweden und Finnland folgt sie ihrem Verlobten in die Sowjetunion194.
Im März 1934 vermutet Landrat Buttlar die junge Frau in Rotterdam195. Im Juni 1934 schreibt sie zusammen mit Peter Z. einen Brief aus Kunzewo an ihre jüngere Schwester Johanna ("Hanni"), dem sie ein neues Passfoto196beilegt197. Brief und Foto werden von der Gestapo Köln "zu den Akten" genommen198.
Peter ist verschollen.
Zwei weitere Mitglieder der Familie Z. geraten in die Maschinerie der Nazis: Der schon erwähnte Bruder Heinrich und der Vater Josef Z. Er wird am 13.März 1933 in Schutzhaft genommen. Als Betriebsratsvorsitzender der RWS in den 20er Jahren und Gründer des ASB war er - wie viele andere prominente Sozialdemokraten - nach den Gemeindewahlen vom 12.März praktisch vogelfrei. Wie manche andere auch legt Josef Z. am 17.Mai beim Regierungspräsidenten Beschwerde gegen die Schutzhaft ein; der weist sie nach fünf Wochen(!) als "unbegründet" zurück199.
Mitte Juli 1933 ist Josef Z. - neben Josef K., Peter Kl. und Albert Kr. - zunächst einer der 26 Schutzhäftlinge aus dem Siegkreis, "die für die überweisung in ein Konzentrationslager200 in frage kommen". Bis auf Kl. werden die Troisdorfer bzw. Sieglarer nach und nach aus den Listen gestrichen, K. (Jahrgang 1886) und Z. (Jahrgang 1888) möglicherweise wegen ihres Alters.
Hinzu kommt gewiss auch, dass der für Z. und Kr. zuständige Sieglarer Bürgermeister Jakob Hörsch201 in seiner Juli-Aufstellung der Schutzhäftlinge bemerkt: Gegen die Entlassung dieser beiden
bestehen keine Bedenken, da m[eines] E[rachtens] die Voraussetzungen für die Schutzhaft heute nicht mehr vorliegen.202
Zu einer Entlassung von Z. hat diese Bemerkung freilich nicht geführt: Er kommt erst am 3.Oktober 1933 frei.
Josef Z. ist - nach den Akten - der einzige Schutzhäftling in Siegburg, der sich während seiner Haft von März bis Oktober nicht mit seiner Lage abfindet. Während andere - Sozialdemokraten wie Kommunisten - teilweise weinerliche Bettelbriefe an den Landrat schreiben, allem abschwören und sich als verhinderte Nationalsozialisten oder todkranke Männer hinstellen, beantragt Z. im Juli keck eine neue Hose und fordert besseres Essen203. Die Beamten des Gefängnisses schmettern dieses Ansinnen etwas sauertöpfisch ab - nicht ohne darauf hinzuweisen, dass Z.s Körpergewicht von 69,5 kg (März) auf 71,5 kg (August) gestiegen sei204.
Während der Schutzhaft des Vaters muss die Familie Z. mehrmals Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen, vornehmlich in den frühen Morgenstunden. Noch lange vermutet die Gestapo, dass Sohn Peter noch einmal nach Hause komme; vielleicht ist es aber auch nur Schikane, dass die Brüder Heinrich und Jakob jedes Mal - aus dem Schlaf gerissen - die Brust frei machen müssen, damit sich die fremden Polizisten vergewissern konnten, ob nicht doch der gesuchte Peter, dessen Brust stark behaart war, unter der Bettdecke steckte205.
An einem warmen Samstagnachmittag im Mai 1933 gerät schliesslich auch der 17jährige Heinrich Z. in die Fänge der Nazis. Er ist auf Besuch in der Nachbarschaft in der Homberg-Siedlung, bei Albert Kr., Fussballer wie er, wenn auch in der Seniorenmannschaft206. Es ist etwa 14.30 Uhr, aus dem Radio ertönen laut das Deutschland-Lied und das Horst-Wessel-Lied207. Albert, Mitglied im Arbeitersportverein, aber nicht in der KPD, singt das zweite Lied mit - aber nicht die braune Version, sondern eine andere. So ist denn zwischendurch zu hören:
Es schaun aufs Hakenkreuz hoffungslos Millionen
und:
Bald flattern Moskau-Fahnen über allen Strassen.208
Dies vernehmen durch die offenen Fenster auch zwei Parteigenossen, einer in der Wohnung über Kr., einer in der Wohnung über Eck in der Sieglarer Strasse. Letzterer geht am Montag zum Bürgermeisteramt nach Sieglar und zeigt die beiden munteren Sänger an209. Albert Kr. und Heinrich Z. werden vernommen, ebenso die Nachbarn210; am Dienstag beantragt "Staatskommissar" Hörsch Schutzhaft für die beiden wegen Vergehen gegen § 134 a des Strafgesetzbuches: "böswillige Verächtlichmachung des Reiches und seiner Farben und Flaggen"211. Noch am selben Tag verfügt der Landrat die Schutzhaft212.
Am 3.August werden Z. und Kr. aus der Schutzhaft entlassen213 - zur Gerichtsverhandlung. Der minderjährige Heinrich wird zu sechs Tagen Haft verurteilt, Kr. zu acht Tagen214. Heinrich bekommt einen Vormund, natürlich einen Pg. Die DAG lehnt eine Anstellung Heinrichs ab; jener Bürgermeister Hörsch aber verwendet sich für den jungen Mann bei einer Porzer Firma. Es kommt aber nicht mehr zu einer Einstellung, Heinrich wird zur Wehrmacht eingezogen.
Vater Josef, der nach der Schutzhaft lange arbeitslos ist, wird schliesslich Vertreter einer Wuppertaler Textilfirma und bleibt es auch noch nach 1945. Am 17.März 1961 wird er bei einem Verkehrsunfall getötet.
Matthias Odenthal war Doktor der Staatswissenschaften u n d Sozialdemokrat - in damaligen Zeiten und in unserer Gegend sicher eine seltene Kombination: Die SPD war eine Arbeiterpartei, und ein Akademiker war "normalerweise" national und konservativ.
Matthias war das siebte von 10 Kindern des Mondorfer Rheinschiffers Hilarius Odenthal215, geboren 1896. Er arbeitet sich in Kursen und Prüfungen - nach Feierabend - empor, bis er 1932 an der Universität Köln promoviert wird. Gleichzeitig arbeitet er (bis Oktober 1929) bei der DAG; dort ist er Betriebsratsmitglied von 1921 bis 1925. 1929 und 1930 ist Odenthal Kreisvorsitzender der SPD. Nach der Promotion arbeitet er vom 15.November 1932 an beim Arbeitsamt Köln.
Hitler kommt an die Macht.
Odenthal kandidiert bei den Gemeindewahlen am 12.März 1933216 für die SPD und wird auch gewählt217. Am Montag nach der Wahl wird er wie andere Sozialdemokraten verhaftet. In der Schutzhaft erhält er die Kündigung seines Arbeitgebers zum 31.März 1933218. Am 8. April wird Odenthal entlassen219, Ende April hat er die übernahme des Mandats im Gemeinderat abgelehnt220, am 11.Mai legt er es endgültig nieder221.
Odenthal, der eine Familie zu ernähren hat, muss sich wie viele andere in seiner Lage, nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen. Dies ist seine Absicht - das glaubt ihm später das Oberlandgericht Hamm -, als er sich im Herbst 1933 mit alten Genossen aus dem Köln-Aachener Raum in Eupen (Belgien) trifft:
[...]
Bei der Unterredung wurden u.a. auch politische Fragen, insbesondere die Herausgabe politischer Zeitungen, erörtert. Welche Bedeutung im übrigen diese Unterredung gehabt hat und wie Odenthal sich an ihr beteiligt hat, konnte in der Hauptverhandlung nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. Nach der Angabe der Angeklagten Odenthal und Z[...] wurde die Zusammenkunft veranstaltet, um dem Angeklagten Odenthal die Möglichkeit einer Existenz im Auslande zu verschaffen222.
Dass Odenthal am 27.September 1934 wie sechs weitere Angeklagte freigesprochen wird223, ist gewiss auf sein Geschick in der Hauptverhandlung, auf die Solidarität der Genossen und auch ein wenig auf Glück zurückzuführen. Man darf aber auch nicht übersehen, dass das Gericht sich bei der Bewertung der Aussagen in etwa noch an die alten rechtsstaatlichen Grundsätze hält.
Die zwei Hauptangeklagten erhalten je zwei Jahre Gefängnis wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Verbrechen "gegen die Neubildung von Parteien".
Nach 1945 arbeitet Odenthal wieder in der Arbeitsverwaltung, von 1948 bis 1961 ist er Leiter des schleswig-holsteinischen Landesarbeitsamtes in Kiel. Nach seiner Pensionierung 1961 ist er noch einige Monate bis zu seinem Tod am 5.November 1962 Sprecher der Troisdorfer SPD-Ratsfraktion und Ortsvereinsvorsitzender224.
Gegen 15 Kommunisten aus Troisdorf und Umgebung verhängt der Untersuchungsrichter beim Reichsgericht am 9.Januar 1934 Haftbefehl - man ist versucht zu sagen: "normalen" Haftbefehl. Den 15 wird Vorbereitung zum Hochverrat vorgeworfen225, die Standard-Anklage gegen Kommunisten oder Sozialdemokraten. Die Hintergründe, soweit sie über das übliche hinausgehen, sind nicht vollständig zu klären, weil inzwischen keine Zeitzeugen mehr leben; einigen Bemerkungen ist zu entnehmen, dass sich im Sommer/Herbst 1933 Troisdorfer Kommunisten, die die Nazis vergessen oder übersehen hatten, sich im Wald, in der Nähe der "Eremitage", getroffen und über Politik geredet hatten. Eine Teilnehmerin dieser Runde soll geredet und damit die Gruppe haben auffliegen lassen.
Genaueres wäre dem Urteil und der Begründung zu entnehmen; die Akten sind aber unzugänglich. Das Urteil ist erhalten und befindet sich im Zentralen Staatsarchiv Potsdam (DDR). Der Bestand "Oberreichsanwalt/Volksgerichtshof" steht aber nicht "für die Auswertung durch ausländische Forscher zur Verfügung."226
Verurteilt werden schliesslich zwei Personen: Margarete Ke. und Peter K.: Je zweieinhalb Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust verhängt der 1. Senat des Volksgerichtshofs in Berlin am 13.Juli 1935227.
Der WB, der den Urteilsspruch meldet, kennzeichnet die Strafe als milde, weil es sich bei den beiden "nur um untergeordnete Mitglieder der illegalen Organisation" der KPD handele, die im September 1933 den Versuch unternommen hätten, die KPD wieder aufzubauen, dabei "aber keinen wesentlichen Schaden angerichtet" hätten. "Schon am Abend" des 13.Juli war das Berliner Urteil in "komm[unistischen] Kreisen allenthalben bekannt."228
K. sitzt seine Strafe in Siegburg ab, arbeitet nach 1937 beim Autobahnbau im Siebengebirge und ist nach 1942 beim Strafbataillon 999 in Griechenland eingesetzt229.
Um die immer noch übervollen regulären Gefängnisse zu entlasten, auch um nicht müssige Kostgänger durchzufüttern - so hätte man damals gesagt -, kommen die Nazis bald auf die naheliegende Idee, die Schutzhäftlinge arbeiten zu lassen, und zwar in den menschenleeren Moorflächen des Emslandes. Nebenbei war damit auch ein Grossteil der Häftlinge den Augen und Ohren der öffentlichkeit entzogen230.
So erreicht denn Ende Juni 1933 den Landrat ein Befehl, 25 "voll arbeitsfähige" Schutzhäftlinge für einen Transport am 10. Juli auszuwählen, später weitere231. Also macht man sich im Landratsamt ans Sortieren und Listenschreiben; für unseren Bereich bleiben zum Schluss hängen:
Kl. war Vorsitzender des Kommunistischen Jugendverbandes (KVJD) in "Friedrich-Wilhelms-Hütte" gewesen. In der elterlichen Wohnung hat die Polizei am 21.Juni 1933 "Druckschriften, Lektüre, Aufklebezettel" gefunden233. Mendens Bürgermeister Söntgen verlangt "Inschutzhaftnahme" am Hütter Kirmessonntag, dem 23.Juni234, die dann auch erfolgt. Seit dem 24.Juli235 ist Kl. im KZ Dörpen236, später im KZ Börgermoor, von wo aus er am 22.Dezember 1933 entlassen wird237.
M.238 war sicher einer der massgebenden Männer in der Troisdorfer KPD239. Von Zeitzeugen wird hervorgehoben, dass er es verstand, in Versammlungen oder auf Kundgebungen flammende und begeisternde Reden zu halten.
Kein Wunder also, dass er unter den ersten ist, die nach dem Reichstagsbrand verhaftet werden. Am 16.Juni 1933, als die SA die Wohnungen der Kommunisten nach der illegalen KPD-Zeitung "Rote Fahne" durchsucht, wird M. erneut verhaftet240. Ein Tipp ist auch von dem "Abwehrbeauftragten" der DAG, Bo., gekommen: Er hat dem Landrat die Wohnung M.s am Ursulaplatz als ständigen konspirativen Treff ("Geburtstags- und Namenstagsfeiern") angezeigt241.
Während die ersten Gefangenen aus Brauweiler kurz vor Weihnachten 1933 entlassen werden242, oder andere im Januar 1934 in Untersuchungshaft243nach Essen kommen, fehlt von M. zunächst jedes Lebenszeichen. Seine Frau wendet sich Ende Januar/ Anfang Februar 1934 an Bürgermeister Reinartz244, ebenso an Pfarrer Kenntemich, um über sie wenigstens den Aufenthaltsort ihres Mannes zu erfahren und um seine Freilassung zu bitten. Zu diesem Zeitpunkt war M. noch in Brauweiler; erst Mitte März 1934 teilt der Leiter des KZ Brauweiler dem Landrat mit, dass nach Auflösung von Brauweiler zwei Männer aus dem Siegkreis in das KZ Papenburg gebracht würden245. Der Regierungspräsident schreibt an Frau M. am 26.Februar 1934246 und Pfarrer Kenntemich am 4.April247, dass M. "aus sicherheitspolizeilichen Gründen" nicht entlassen werden könne.
Zu Ostern 1934 schickt Paul M. seiner Familie selbstgebastelte Postkarten248als Festtagsgrüsse aus dem Moor249. Im April 1935(!) schreibt Bürgermeister Reinartz in seinem "Stimmungsbericht": "Der letzte Schutzhäftling ist inzwischen entlassen worden."250 Ob damit M. gemeint ist, konnte nicht geklärt werden; seine Tochter meint, er sei 1934 entlassen worden251. Als ihr Vater nach Hause kommt, ist er am Kopf schwer verletzt, hinter dem rechten Ohr klafft eine tiefe Wunde, auf dem Rücken sind Striemen zu sehen; in der Bonner HNO-Klinik wird M. behandelt. Noch mehrere Male taucht die Gestapo bei der Familie M. auf, nimmt Paul für Stunden oder Tage mit, z.B. am 23.Dezember 1943. Am 6.Mai 1944 stirbt M., der inzwischen Soldat geworden war, während eines Artillerieangriffes in Russland.
1 nach JANSSEN, S.12 ff; dort auch das folgende; Fotos S.15 und 22.
2 nach: BRACHER, Diktatur, S.213.
3 Foto in LORANT, S.210.
4 nach: Vermerk Hoppe, 3.2.33, in HStAD, LAS 44, Bl.85; nach anderen Angaben: zehn Wohnungen.
5 Innenmin. an alle Regierungspräsidenten, Funkspruch, 31.1.33, weitergeleitet vom RP an Landräte, 1.2.33, aaO, Bl.92; Landrat an alle Bgm., 2.2.33, aaO, Bl.93.
6 Wahlergebnisse s. 2. Kapitel und Dokumententeil.
7 RdErl. des Innenmin. vom 3.7.30, abgeheftet in ARSK, LSK 834, Bl.9.
8 aaO, Bl.5.
9 zitiert in KEMPNER, S.141.
10 Beig. Hagen an Landrat, 2.2.33, in HStAD, LAS 44, Bl.108. Wessel wurde am 15.4.33 von dem k. Bgm. von Königswinter, Ludwig von Buttlar, abgelöst: s. dazu S..
11 Mündl. Mitt. des Sohnes, Philipp St., 11.10.84. Zu Waffenfunden in der Sieg s. S..
12 Thiel an Bgm. Langen, 3.2.33, in HStAD, LAS 44, Bl.84, ganz im Sinne des neuen Innenministers Göring, der die Beamten zu "Sauberkeit, Sparsamkeit, hingebende(r) Pflichterfüllung" und "echte(r) Vaterlandsliebe" aufruft (nach SZ, 8.2.33).
13 Bis zum 1.10.1946, als die britischen Besatzungsbehörden in ihrer Zone die Doppelbesetzung der kommunalen Spitze mit "Bürgermeister" und "Gemeinde-/Stadtdirektor" einführten, war der Bürgermeister gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates und oberster Beamter der Verwaltung, der Landrat ebenso Vorsitzender des Kreistages und Chef des Landratsamtes.
14 Vermerk der Telefonistin im Landratsamt, ohne Datum, in HStAD, LAS 44, Bl.85.
15 an der Poststrasse; Fotos in TRIPPEN, vor S.289, und in OSSENDORF, S.56.
16 gemäss Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes vom 1.7.32, in ARSK, LSK 811, ohne Bll.zählung.
17 Vermerk Hoppe, 3.2.33, in HStAD, LAS 44, Bl.85
18 in ARSK, LSK 1835, ohne Bll.zählung.
19 Der WB schreibt am 27.2.33, an dem Gerücht, der "SPD-Hauptwachtmeister M." sei in die NSDAP eingetreten, sei nichts wahr.
20 WB, 1.10.36 (StaT, Ortschronik).
21 zu der Volkshaus-Schiesserei s. den folgenden Abschnitt.
22 SZ, 16.2.33.
23 SZ, 31.3.33.
24 Das folgende nach: S. (Sicherheitsdienst) an Landrat, 18.3. 33, in HStAD, LAS 44. Bl.318; seine Schilderung des Vorganges erscheint plausibel, ist jedenfalls nicht zu widerlegen.
25 Die "Hilfspolizei" war eine Schöpfung der Nazis: Die ordentliche Polizei wurde "verstärkt" durch 40.000 Mann SA und SS, ferner durch "Stahlhelm". Foto in HERRSCHAFT, S.56 f; vgl. dazu ALEFF, S.27, WAGNER, S.157 f, LADEMACHER, S.38, ANATOMIE, II, S.19 ff.
26 nach SZ, 2.3.33. Ammon war auch einer der Redner beim Begräbnis des SS-Mannes Franz Müller (SZ, 20.2.33).
27 damit sind die beiden Arbeitersiedlungen "Rote" und "Schwarze Kolonie" gemeint: s. Vorwort.
28 s. Anm. .
29 Ku. an Landrat, 9.3.33, in HStAD, LAS 44, Bl.319.
30 RP an Landräte, 2.2.33, in HStAD, LAS 5, Bl.24.
31 RGBl I, S.35; MüNCH, S.64 ff.
32 RP an Landräte, 11.2.33, in HStAD, LAS 5, Bl.26.
33 s. dazu den folgenden Abschnitt.
34 RP an Landräte, 16.2.33, in HStAD, LAS 5, Bl.28.
35 s. dazu WALTERSCHEID, S.33 ff, ausserdem die Berichterstattung in der SZ vom 15. bis 20.2.33, im WB, passim, ferner SCHORN, S.664 ff.
36 In der SZ vom 17.2.33 erscheinen zwei Todesanzeigen: eine von der Familie, die andere von SS und NSDAP. In der Partei-Anzeige heisst es: Franz Müller wurde "von Angehörigen des Reichsbanners und der eisernen Front [...] erschossen. Er starb im Glauben an Gott und sein Vaterland." An dem Begräbnis am 20.2.33 nehmen teil 750 Mann SA, 200 Mann SS, 100 Mann "Stahlhelm"; prominente Redner sind Pfarrer Rehmann, SS-Standartenführer Zenner, Ortsgruppenleiter Ley und vom Troisdorfer "Stahlhelm" Dr. ing. Ammon (SZ, 20.2.33).
37 Dies und weitere Einzelheiten nach dem Bericht des Bgm. NN von Siegburg an Landrat, 16.2.33, in HStAD, LAS 221, Bll.128 ff; vgl. SZ vom 16.2.33.
38 Vermerk von B., 15.2.33, in HStAD, LAS 221, Bl.124.
39 wie Anm. und SZ vom 16.2.33; Ke. veröffentlicht in der SZ vom 2.5.33 eine
Warnung! Ich warne hiermit jeden, der das Gerücht verbreitet, dass ich irgendein Schaufenster in Siegburg mit Teer beschmutzt haben soll. Johann Ke[...], Siegburg.
40 wie Anm. .
41 Der k. Bgm. Ley (Siegburg) an Landrat: Antrag auf Kostenerstattung für Schutzhäftlinge, 1.8.33, in HStAD, LAS 39, Bll.561 ff.
42 Bgm. Langen an Landrat, 18.4.33, in HStAD, LAS 33, Bl.299 v.
43 siehe unten.
44 Xaver K. an RJM, 2.4.33, in HStAD, LAS 39, Bl.108.
45 K. an Landrat, 15.6.33, aaO, Bl.113.
46 K. an Landrat, 9.7.33, aaO, Bll.301 ff.
47 handschr. Eintrag Buttlars auf K.s Antrag vom 9.7., ebd.
48 Thiel an Bgm. Reinartz, 11.7.33, Entwurf auf dem Antrag K.s vom 9.7., ebd.
49 Wahrscheinlich musste er sich verpflichten, sich regelmässig bei der Polizei zu melden - abgesehen von dem Verbot jeder politischen Betätigung.
50 Henseler benutzt noch die alte Abkürzung, die für "Rheinisch-Westfälische Sprengstoff AG" steht; seit 1926 hiess das Unternehmen "Dynamit-Nobel AG", abgekürzt DAG, heute DN.
51 Vermerk von Thiel, 15.2.33, in HStAD, LAS 221, Bl.123.
52 Foto in OSSENDORF, S.171.
53 wie Anm. .
54 s. folgende Anm.
55 in HStAD, LAS 221, Bll. 135 ff.
56 aaO, Bll.133 ff.
57 nach SZ, 6.4.33; vgl. Stadt-Anzeiger, 5.4.33.
58 Preuss. Innenmin. an RP, Funkspruch, 15.4.33, in ARSK, LSK 1004, Bl.339; SZ, 19.4.33; Stadt-Anzeiger, 21.4.33.
59 nach SZ, 8.4.33.
60 Foto in Stadt-Anzeiger(?), o. D. (StaT, Ortschronik); Buttlar wurde 1891 in Frankfurt geboren und wohnte seit 1928 in Königswinter. Buttlar wird im Oktober 1936 abgelöst von Hans Weisheit (Pg. seit 1922): Stadt-Anzeiger vom 2. und 14.11.36 (StaT, Ortschronik).
61 nach SZ, 24.4.33.
62 nach SZ, 18.4.33.
63 Foto in SZ, 16.2.33. Der HPFW leitete die gesamte Polizei und "Hilfspolizei": Preuss. Innenmin. an Oberpräsidenten usw., 11.2.33, in HStAD, LAS 5, Bl.202. Zum NS-Kommissar und den HPFW s. SCHULZ, S.93 und 130.
64 HPFW an Landräte usw., 18.2.33, in HStAD, LAS 5, Bl.50.
65 Thiel an die Bgm., Entwurf, 21.2.33, aaO, Bll. 50 v.
66 in HStAD, LAS 44, Bll.200 ff.
67 in HStAD, LAS 5, Bll.52 ff.
68 G. war bereits 1932 untergetaucht; siehe unten.
69 dazu u.a. HöHNE, Machtergreifung, S.285 ff. Der Bochumer Gewerkschaftssekretär Hans Mugrauer erinnert sich: Die Nazis "hatten vorbereitete Namenslisten mit Wohnort und Funktion." (nach: WAGNER, S.187).
70 Bgm. Langen an Landrat, 1./2.3.33, in HStAD, LAS 33, Bll.31 f. Die SZ meldet am 2.3.33 nur fünf Verhaftungen.
71 Die Festnahme von Reichstagsabgeordneten der KPD ist von Göring für ganz Preussen angeordnet worden: s. Dokumententeil.
72 nach der Liste in HStAD, LAS 33, Bll.1 ff.
73 ebd.
74 s. Dokumententeil.
75 ebd.; am 1.3.33 waren es 55 Kommunisten: SZ, 2.3.33.
76 HPFW, Morgenmeldung, 25.3.33, in HStAD, LAS 44, Bl.367 v.
77 LADEMACHER, S.38; ANATOMIE, II, S.20.
78 LADEMACHER, S.38; ANATOMIE, II, S.21.
79 LADEMACHER, S.38.
80 Das folgende nach ANATOMIE, II, S.13 f.
81 RGBl I, S.35 und S.83. Die Reichstagsbrand-VO ist abgedruckt u.a. in HOFER, S.55 f.
82 Schutzhaftbefehl s. Dokumententeil.
83 Preuss. Innenmin. an alle Polizeibehörden, 6.3.33, in HStAD, LAS 5, Bl.108.
84 K. an Landrat Wessel, 23.3.33, in HStAD, LAS 33, Bl.300.
85 Frau K. an Thiel, 15.4.33, aaO, Bl.298. Frau K. bittet für ihren Mann um Hafturlaub während der Ersten Hl. Kommunion ihrer Tochter Mia; der Urlaub wurde nicht gewährt: mündl. Mitt. von Frau Meta K., 20.7.84.
86 Buttlar an K., Entwurf nach Formular, 5.5.33, in HStAD, LAS 33, Bl.297. "Luisenstrasse 90" ist die Postanschrift des Gefängnisses.
87 Der k. RP, zur Bonsen, an R., 28.4.33, in HStAD, LAS 33, Bl. 270.
88 Person nicht eindeutig identifiziert.
89 Bgm. Langen an Landrat, 7.4.33, in HStAD, LAS 33, Bl.270.
90 d.i. Ludewig, nach SZ, 28.4.33.
91 Bgm. Langen an Landrat, 18.4.33, in HStAD, LAS 33, Bl. 299v.
92 dazu s. das 3.Kapitel.
93 Beig. Steinmetz an Landrat, 13.5.33, in HStAD, LAS 33, Bl. 370.
94 Das Datum seiner Festnahme ist unbekannt.
95 Die letzten drei nach Stadt-Anzeiger, 27.3.33 (StaT, Ortschronik).
96 Daten nach den Anweisungen des Landrats und den Rückmeldungen der Gefängnisverwaltung, in HStAD, LAS 33, Bll.176-211 passim.
97 Geschäftsstelle des Gefängnisses an Landrat, 4.5.33, in HStAD, LAS 33, Bl.220.
98 Landrat an mehrere Bürgermeister, 2.6.33, aaO, Bl.422; Landrat an Gefängnisverwaltung, 2.10.33, in ARSK, LSK 2853, Bl.76.
99 Der k. Bgm. Ley (Siegburg) an Landrat: Antrag auf Kostenerstattung für Schutzhäftlinge, 1.8.33, in HStAD, LAS 39, Bll.561 ff.
100 Der k. Bgm. Söntgen (Menden) an Landrat: Nachweisung der Transportkosten für Schutzhäftlinge, 3.8.33, aaO, Bll.541 ff.
101 Die Akten dazu sind nicht vollständig; der Sachverhalt wird rekonstruiert nach der späteren (10.Mai) Aussage eines Zeugen, in: k. Bgm. Söntgen an Landrat, 10.5.33, in HStAD, LAS 33, Bl. 226.
102 ebd.
103 Landrat an Gefängnis, 8.5.33, in HStAD, LAS 33, Bl.227.
104 Stadt-Anzeiger, 1.11.33 (StaT, Ortschronik); nach TRIPPEN, S.297, ab Schuljahr 1935.
105 mündl. Mitt. von Herrn Dr. Wilhelm N., 3.12.84.
106 ebd.
107 dazu s. das folgende Kapitel.
108 Liste der Schutzhäftlinge in HStAD, LAS 33, Bll.1 ff.
109 s. unten.
110 wie Anm. .
111 wie Anm. .
112 Gefängnis an Landrat, 15.3.33, in HStAD, LAS 33, Bl.177.
113 SZ, 3.4.33.
114 Der k. Bgm. Söntgen an Landrat, 30.6.33, in HStAD, LAS 39, Bll.47 ff; s. u.
115 Anzeige des POW P., 22.6.33, in HStAD, LAS 39, Bl. 159; Schutzhaftanweisung 30.6.33, aaO, Bl.160; Landrat an Gefängnis, 3.8.33, aaO, Bl.385.
116 Anzeige vom 22.6.33, wie vorige Anm.
117 wie Anm. .
118 Der Vorgang - einschliesslich des "Anzeiger"-Exemplars - in HStAD, LAS 33, Bll.47 ff und 268 ff.
119 Zur Biographie von Naas, auch der späteren Jahre, s. neuerdings Helmut FISCHER, Die Geschichte der NSDAP, Ortsgruppe Hennef. Ein Zeitdokument. Ein "Ehrenbuch des deutschen Dorfes", in: HBll Rhein-Sieg-Kreis, 59.Jg. 1991, S.128 ff.
120 s. auch Meldung des Stadt-Anzeigers vom 1.5.33.
121 Handschr., undatierte (vermutlich nach 1945) Aufzeichnung von L.R.; die Termine wurden bestätigt vom Wiedergutmachungsausschuss des Siegkreises in seinem Beschluss vom 27.1.49. Kopien der Privatakten im Besitz des Vf.
122 Lageskizze s. Dokumententeil.
123 zuweilen auch bezeichnet als die "Kadersche Kistenfabrik".
124 AG SU an Abt.3, im Hause, 27.3.33, in AG SU, Grundakte Stationsweg, S.55.
125 Vermerk Dresdner Bank Duisburg, 1.4.36, in Grundakte Stationsweg 4, S.65 ff.
126 Einweihung war Anfang Juli: WB, 7.7.33.
127 R. an Landrat, 13.12.34, in ARSK, LSK 2952, ohne Blattzählung; des weiteren s. u.
128 Radio- und Motorradlärm ist von Zeugen mehrfach bestätigt worden.
129 Handschr. Vermerk von Unbekannt auf dem Haushaltsplan 1934, in ARSK, LSK 331, ohne Bll.zählung.
130 Ganz genau genommen lag das Grundstück bereits einige Meter auf dem Gebiet der damaligen Gemeinde Sieglar, Ortsteil Oberlar (s. Skizze in Dokumententeil).
131 Liste s. Dokumententeil.
132 wie Anm. .
133 Mündl. Mitt. vom 10.1.83.
134 am 26.9.33, s. S.; demnach war R. "nur" sieben Tage im SA-Heim.
135 Als dieser Gefangene wieder zu Hause war, sollen Nazis mindestens einmal in die Wohnung eingedrungen und ihn und seine Ehefrau ins Schlafzimmer eingesperrt haben; die Kinder mussten im Wohnzimmer zurückbleiben. Die Eltern hörten dann aus dem Nebenraum Gewehrschüsse: Die Nazis führten an den Kindern Scheinexekutionen durch. Der Mann soll sich - was nicht sicher ist - am 9.April 1936 im Schlafzimmerschrank erhängt haben.
136 in ARSK, LSK 3260, Bl.1; das Schreiben trägt das maschinenschriftlich eingetragene Datum "25.5.33", der Eingangsstempel des Landrats den "30.Sep[tember 19]33".
137 in HStAD, LAS 39, Bll.515 f.
138 s. Foto im Dokumententeil.
139 Sterbeurkunde vom 5.12.33, Standesamt Sieglar (heute: Troisdorf-Sieglar) Nr.91/33.
140 Die Sterbeurkunde enthält keine Angaben über die Todesursache; Akten des St. Johannes-Krankenhauses Sieglar aus dieser Zeit existieren nicht mehr (mündl. Mitt. der Krankenhausverwaltung, Herr Dinkelbach, vom 28.3.85; Kath. Pfarramt St. Johannes an Vf., 15.11.85). Der Sohn desjenigen Sieglarer Arztes, der angeblich den Totenschein ausgestellt hat, kann sich nicht erinnern.
141 so auch die Töchter des Mitgefangenen Karl Kr.
142 Mündl. Mitt. vom 9.3.83.
143 Personalakte des Bgm. Jakob Hörsch im Archiv des Rhein-Sieg-Kreises. Den Hinweis auf die Akte verdanke ich Herrn Hermann Müller aus Troisdorf-Kriegsdorf.
144 Richtig: Harzem
145 Landrat an RP, 12.07.1934, siehe Anm..
146 Ein ähnlicher Fall wird aus Hilden berichtet: Schmitt in HUCKENBECK, S.1 ff.
147 Az.: 2 J 802/34 gegen Dernau und Genossen; die Akte ist nicht mehr erhalten: Mitteilung des HStAD vom 14.12.07.
148 Mündl. Mitt. vom 12.7.83.
149 HUISKES, S.45.
150 Diese und die folgenden Angaben zum Lebenslauf nach dem Urteil, in HStAD, Rep.145, Nr.472.
151 dazu allgemein: HUISKES.
152 nach: RSHA an alle Stapostellen, 30.4.40, in HStAD, RW 34, VIII-173-b-16/10/16 (alte Zählung).
153 Meldekarte, Stadt Troisdorf.
154 Bgm.-Amt Sieglar an Landrat, 18.12.30, in ARSK, LSK 834, Bl.12.
155 Mündl. Mitt. von Frau Wally G., 23.12.82.
156 Bgm. Reinartz an Landrat, 17.2.34, in HStAD, LAS 423, Bl.514.
157 Hans G. an Wally G., 30.9.33, in ARSK, LSK 2850, Bl.42.
158 nach Todeserklärung G., Bl.1.
159 Beig. Braschoss an Landrat, 22.3.34, in HStAD, LAS 423, Bl.704.
160 Handschr. Vermerk Buttlars, ebd.
161 wie Anm. .
162 AG SU, Beschluss, 1.10.55, wie Anm. , Bl.11.
163 Foto in OSSENDORF, S. 49 unten.
164 Beig. Steinmetz an Landrat, 23.11.33, in HStAD, LAS 423, Bl. 257.
165 Foto des Radios s. Foto im Dokumententeil; auf dem Originalabzug ist auf der Rückseite vermerkt: "1934". Das Foto zeigt Frau G. in ihrer Küche vor dem Schrank. Auf den beiden Ablagen steht das aus zwei Teilen bestehende Radiogerät.
166 Wally G. an Landrat, 18.11.33, in HStAD, LAS 423, Bl.259.
167 wie Anm. .
168 Beig. Steinmetz an Landrat, 26.7.33, in ARSK, LSK 2850, Bl.86.
169 wie Anm. .
170 Handschr. Vermerk Thiels, wie Anm. .
171 Bgm. Reinartz an Landrat, 18.12.33, in HStAD, LAS 423, Bl. 258.
172 Das folgende nach den Akten in ARSK, LSK 2952, ohne Bll.zählung.
173 R. an Landrat, 18.12.34, aaO.
174 Bgm. Reinartz an Landrat, 9.1.35, aaO.
175 Heller (Gemeindekasse) an Bgm. Reinartz, 2.1.35, aaO.
176 Das folgende nach mündl. Mitt. von Heinrich Z. am 31.1. 83, 9.3.83, 12.9.83.
177 Foto in OSSENDORF, S.116; zu Heinrich s.u.
178 Stapo Köln an Landrat, 26.10.33, in ARSK, LSK 2850, Bl.35.
179 Person nicht identifiziert.
180 d.i. Josef Z., in Schutzhaft bis 3.10.33, s. DOK 01.
181 d.i. Peters Verlobte, siehe unten.
182 d.i. die ehemalige Bäckerei Bröhle (heute: Sieglar, Larstrasse 88).
183 Peter Z. an Josef Z., 13.10.33, in ARSK, LSK 2850,Bl.41.
184 Peter Z. an Josef Z., 24.10.33, aaO, Bl.40.
185 in der Akte verbessert aus: "abfangen".
186 wie Anm. .
187 Peter Z. an Paul M., 19.10.33, in ARSK, LSK 2850, Bl.39. Der Sinn dieser Zeilen ist recht dunkel: Es ist eigentlich ungewöhnlich, dass sich Genossen mit "Sie" anreden. Sollten die beiden verschiedenen Lagern angehören? Die Ergänzungen "R[ot] F[ront]" und "Fr[aktion]" sind deswegen recht unsicher. Auf wen spielt Peter Z. mit "die anderen" an?
188 Stapo Köln an Landräte, "Geheim!", 5.11.34, in ARSK, LSK 2850, Bll.514 f.
189 RP an Katharina L. 15.9.33, in ARSK, LSK 2853, Bl.96.
190 Preuss. Innenmin. an Oberpräsident Koblenz, 12.10.33, aaO, Bl.114.
191 Der genaue Termin ist nicht zu ermitteln; Margarete Ke. (s. S.) wird am 21. oder 22.10.33 nach Brauweiler gebracht: Landrat an RP (Entwurf), 21.10.33, aaO, Bl.115.
192 Der Leiter des KZ Brauweiler an Landrat, 23.12.33, aaO, Bl. 230.
193 s. Dokumententeil.
194 wie Anm. .
195 Landrat an Stapo Köln, 9.3.34, in HStAD, LAS 423, Bl.567.
196 s. Foto im Dokumententeil.
197 Peter Z. und Katharina L. an Johanna L., 1.6.34, mit Passfoto in HStAD, LAS 34, Bl.120.
198 Stapo Köln an Landrat, 20.6.34, aaO, Bl.122.
199 RP an Josef Z., 25.6.33, in HStAD, LAS 39, Bl.157.
200 Damit sind Moorlager gemeint.
201 zur Person s. SCHULTE, Sieglar.
202 Bgm. Hörsch an Landrat: "Nachweisung über Schutzhäftlinge", 13.7.33, in HStAD, LAS 39, Bll.369 f; vgl. Hörsch an Landrat, 21.7.33, aaO, Bl.390.
203 Josef Z. an Wohlfahrtsamt Sieglar, 18.7.33, in ARSK, LSK 2853, Bl.18.
204 Gefängnisdirektor an Bgm. Hörsch, 24.8.33, aaO, Bl.19 v.
205 Mündl. Mitt. von Heinrich Z., 12.9.83.
206 ebd.
207 Text in ZIMMER, S.368.
208 Weitere Spottversionen bei LAMMEL, S.177 ff und 239 f.
209 Aussage des Martin Sch., 8.5.33, in HStAD, LAS 39, Bl.23.
210 Vernehmungsniederschriften, 8./9.5.33, aaO, Bll.24-27.
211 Staatskommissar Hörsch an Landrat, 9.5.33, aaO, Bl.21.
212 Landrat an Kr. bzw. Z., 9.5.33, aaO, Bll.28 ff.
213 Landrat an Gefängnisverwaltung, 3.8.33, aaO, Bl.385.
214 Das Folgende nach mündl. Mitt. von Heinrich Z., 9.3.83 und 12.9.83.
215 nach den Lebensläufen von 1929, 1942 und 1961; Kopien im Besitz des Vf.
216 s. Dokumententeil.
217 SZ, 14.3.33.
218 wie Anm. .
219 Gefängnis an Landrat, 8.4.33, in HStAD, LAS 33, Bl.207.
220 SZ, 24.4.33.
221 SZ, 12.5.33.
222 OLG Hamm, Urteil vom 27.9.34, S.14, in StAM, Akten der GeneralStAnw Hamm, 1.Instanz, Nr.124.
223 ebd.
224 KSA, Rhein-Sieg-Ausgabe vom 6.11.62.
225 Reichsgericht Essen, Haftbefehl, 9.1.34, in ARSK, LSK 2853, Bll.264 ff.
226 Staatliche Archivverwaltung Potsdam (DDR) an Vf., 13.7. 84 und 12.8.85.
227 WB, 15.7.35, abgeheftet in : Landrat an Stapo Köln, 15. 7.35, in HStAD, LAS 38, Bl.163.
228 Bgm. Jakobs an Landrat, 14.7.35, in ARSK, LSK 3261, Bll. 298 f.
229 Mündl. Mitt. von Peter K. vom 10.1.83.
230 zu den Moorlagern allgemein s. LANGHOFF.
231 Oberpräsident an die RPs, 22.6.33, RP Köln an Landräte etc., 27.6.33, in HStAD, LAS 39, Bll.337 f.
232 aaO, Bll.342 ff. Dort sind drei Blätter mit unterschiedlichen Namenslisten und handschr. Eintragungen erhalten: Bl.344 ist nur der unbearbeitete Durchschlag von Bl.342. Bei einem Vergleich der Listen, ihrer änderungen und handschr. Ergänzungen ergibt sich mit einiger Zuverlässigkeit:
* Bl.343 (getippt) ist die erste Liste,
* Bl.343 (handschr. verbessert) ist identisch mit
* Bl.342 (getippt) und die zweite Liste,
* Bl.342 (handschr. verbessert) ist die dritte und vermutlich die letzte Liste.
233 Bgm. Söntgen (Menden) an Landrat, 22.6.33, in ARSK, LSK 2853, H.2, Bl.12.
234 ebd.
235 d.h. mit dem zweiten Transport, für den der Siegkreis 19 Häftlinge stellen musste: RP an Landrat, 17.7.33, in HStAD, LAS 39, Bl.339.
236 Landrat an RP, 2.9.33, in ARSK, LSK 2853, H.2, Bl.4.
237 Bgm. Söntgen an Landrat, 15.1.34, in ARSK, LSK 2853, Bl. 338.
238 s. Foto im Dokumententeil.
239 Bgm. Reinartz an Landrat, 12.1.34, aaO, Bll.370 ff.
240 SZ, 17.6.33 und 20.6.33.
241 Anonymer Bericht, 6.5.33, in HStAD, LAS 423, Bl.244; s. S..
242 Katharina L. (siehe unten. und Dokumententeil) und Gottfried Ra.
243 Haftbefehl in ARSK, LSK 2853, Bll.264 ff.
244 Bgm. Reinartz an Landrat, 6.2.34, in ARSK, LSK 2853, Bl. 345.
245 Leiter KZ Brauweiler an Landrat, 13.3.34, aaO, Bl.297.
246 RP an Frau M., 26.2.34, aaO, Bl.318.
247 RP an Pfarramt St. Hippolytus, 4.4.34, aaO, Bl.287. Foto von Pfarrer Kenntemich in OSSENDORF, S.62, und MüLLER, nach S.112.
248 s. Foto im Dokumententeil.
249 Originale im Besitz der Tochter, Frau änne D.
250 Bgm. Reinartz an Landrat, 15.4.35, in ARSK, LSK 3261, Bll. 187 f.
251 Mündl. Mitt. von Frau änne D., 8.9.82; auch das folgende.