Im April 1934 berichtet ein bekannter Troisdorfer Geschäftsmann dem Bürgermeister von einem Streit zweier Eheleute1: Der Mann, 24 Jahre alt, (nennen wir ihn Toni) ist einige Zeit in Haft gewesen wegen § 175 StGB, d.h. er ist homosexuell; das war damals strafbar. Seine Ehefrau macht ihm bei seiner Rückkehr aus dem Gefängnis laut und heftig Vorwürfe, gegen die sich Toni u.a. mit der Bemerkung wehrt, Röhm sei auch pervers. Röhm ist oberster Chef der SA, im Frühjahr 1934 (noch) einer der mächtigsten Männer in Nazi-Deutschland und ausserdem bekannt für seine Homosexualität.
Die Ehefrau, Tage später dazu vernommen, bestätigt den Inhalt der Anzeige, fügt aber hinzu, ihr Mann sei nicht regierungsfeindlich. Bürgermeister Reinartz berichtet den Vorgang der Gestapo Köln, der Staatsanwalt in Bonn ermittelt2.
Am 1.Juli 1934 werden auf Hitlers Befehl Röhm, weitere SA-Führer und alte Hitler-Gegner, insgesamt 150-200 Personen, ermordet; die Nazis nennen dieses Blutbad "Röhm-Putsch"3. Daher kann der Landrat am 16.August 1934 die Akte schliessen mit dem Vermerk: Durch Amnestiegesetz vom 7.August 1934 "erledigt".
Toni ist 1962 gestorben.
Im zweiten Fall, ein Jahr später, beweist die 56jährige Frau W. ungetrübtes Urteilsvermögen, allerdings verbunden mit einigem Leichtsinn: Gegenüber dem Hausbesitzerehepaar macht sie etwa folgende äusserungen4:
Nachdem Frau W., die Hausbesitzer und Nachbarn vernommen worden sind, schickt ein Beamter des Troisdorfer Bürgermeisteramts Frau W. samt Protokollen am 2.Juli 1935 zum Amtsgericht Siegburg; er beantragt, den Vorfall durch einen Schnellrichter zu erledigen, denn "die exemplarische Verfolgung liegt im Interesse des Staates."
Das Amtsgericht reicht an den Oberstaatsanwalt in Bonn weiter; der fordert weitere Akten an: die aus dem Mietstreit (Kündigung) zwischen dem Ehepaar W. und den Hausbesitzern; das schiebt er weiter an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Köln.
Diese Sondergerichte waren am 21.März 1933 von der Reichsregierung auf dem Verordnungswege eingerichtet worden und zuständig für Verbrechen nach der Reichstagsbrand-Verordnung und später nach dem Heimtückegesetz5. Die drei Berufsrichter des Sondergerichts sollten schnell, d.h. unter Umständen auch ohne Zustellung der Anklageschrift, urteilen; Berufung war nicht möglich6. In 1933 wurden 3.744 Personen verurteilt wegen Vergehen gegen die Heimtückeverordnung7. Das Kölner Sondergericht tagte zum ersten Mal am 13.April 1933, bis zum Jahresende 1934 waren 151 Hauptverhandlungen durchgeführt worden8. Der Bundesgerichtshof hat später bezweifelt, dass "die Sondergerichte allgemein noch eine rechtsstaatliche Funktion ausübten."9
Dass der Fall der Frau W. an das Sondergericht weitergegeben wird, ist schon eine Verschärfung der Gangart, die aber vom Bonner Oberstaatsanwalt auch so gewünscht wird; er meint nicht, "dass die Anzeige gegen W. lediglich 10 aus persönlicher Gehässigkeit aus Anlass des Mietstreites" erstattet worden sei. Aber: überraschend objektiv vermerkt sein Kollege beim Sondergericht, es sei
bedenklich, dass sie [die Hausbesitzer] ihre Pflicht zur Mitteilung [der o.a. äusserungen] erst entdeckt haben, nachdem der [Miet-]Streit entstanden war.
Das Verfahren wird am 11.August 1935 eingestellt.
Im dritten Verleumdungsfall meint ein Troisdorfer Nazi, einer Geschäftsfrau, die allerdings auch in schönster Tratschmanier dummes Zeug dahergeredet hat, fertig machen zu können11. Frau L., die mit ihrem Ehemann im Juli 1938 von dem Juden Albert Brünell dessen Haus in der Hippolytusstrasse 4 gekauft hat12, hört - angeblich - im Oktober 1939 während einer Zugfahrt ein Gespräch mit. Darin wird geäussert, am kommenden 9.November - dem ersten Jahrestag der "Reichskristallnacht" - würden sich die Juden, wenn sie könnten, für das erlittene Unrecht rächen.
Zu Hause angekommen, erzählt sie das einer Kundin weiter, die es der Ehefrau jenes besagten Nazi brühwarm berichtet - warum eigentlich? Der Nazi F. geht noch am selben Tag, dem 10.November, zum Polizeioberwachtmeister Dü. und zeigt Frau L. an. Bürgermeister Schünemann lässt Frau L. festnehmen und zur Gestapo nach Köln bringen.
Dort scheint man sich aber nicht allzu lange mit dem Tratsch befasst zu haben. Als Ergebnis notiert der Landrat in seinen Akten: "L. soll verwarnt werden."
Der vierte Fall, 1941, geht noch harmloser aus, obwohl er für den Angezeigten zunächst recht bedrohlich sich anlässt13.
Der Zahnarzt L., 55 Jahre alt, seit 1925 in Troisdorf, ehemals SPD-Mitglied, hat einen schwierigen Patienten: einen Lackierer, der bei der Firma Meirowsky, einem Unternehmen der Flugzeugindustrie in Porz-Urbach, arbeitet; diesem Mann bietet L. mehrere Termine für die weitere Behandlung an. Alle Vorschläge scheitern an der Behauptung des Lackierers, in der Flugzeugindustrie könne man sich nicht so ohne weiteres frei nehmen.
Die nun folgenden äusserungen des Zahnarztes sind etwas unterschiedlich überliefert; ihr Tenor ist aber:
Daraufhin zeigt der Patient den Zahnarzt an wegen Verstosses gegen das Heimtückegesetz, der Zahnarzt den Patienten wegen "falscher Beschuldigungen". Der Polizeibeamte Dü., inzwischen Kriminaloberassistent, verneint ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz; trotzdem gibt Bürgermeister Schünemann die Akten an Landrat und Gestapo weiter, die aber kein "Interesse" hat. Der Landrat notiert:
Auch in polizeilicher Hinsicht [sind] Massnahmen gegen L. [...] nicht zu ergreifen.
Wegen "Verschaffung und Inverkehrbringen [von] vom Feinde nachgemachten, abgeworfenen Lebensmittelmarken und wegen Diebstahls von 2 Eimern Salpetersalz in Tateinheit mit gewinnsüchtigem Verwahrungsbruch", wie es in fehlerhaftem Juristen-Deutsch heisst, wird ein Troisdorfer Arbeiter zu 25 Monaten Zuchthaus verurteilt14. Die Strafe wird vom oben erwähnten Sondergericht Köln verhängt, am 16.Dezember 1943.
Der 61jährige Rangierer S. der Kleinbahn Siegburg-Zündorf, der auf der Frankfurterstrasse wohnt, hat verstossen gegen
Er hat am 31.August 1943, frühmorgens während der Arbeit, beim Rangieren auf dem Bahngelände zwischen den Gleisen Flugblätter entdeckt und Lebensmittelkarten15 mit der Aufschrift "Margarine 5 g., gültig bis 30.9.1943". Alles das ist im wahrsten Sinne vom Himmel gefallen - abgeworfen von Flugzeugen der Alliierten, die so die deutsche Kriegswirtschaft schädigen wollen. An diesem Morgen liefern die "Volksgenossen" bei der Troisdorfer und Sieglarer Polizei die gefälschten Marken in Massen ab; die Sieglarer Polizei vernichtet am 2.September 1943 gefälschte Marken für ca. 1,5 kg Margarine, 10 kg Fleisch und 15 kg Brot16. Der Arbeiter S. nimmt - so das Urteil - 60 Marken mit nach Hause, als er seinen Dienst um 10.30 Uhr beendet, gibt sie seiner Frau und sagt, sie solle damit bei Stüssgen einkaufen.
Die Ehefrau, 15 Jahre jünger, mit ihm seit einigen Wochen verheiratet (seine zweite Ehe), läuft jedoch stracks zur Polizei: Die Ehe - bemerkt das Sondergericht trocken - war eben
nicht besonders glücklich. Es kam häufig zu Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten einerseits und der [...] Ehefrau [...] andererseits.
Zur selben Zeit hat S. - so das Urteil - zwei Eimer Salpetersalz "an sich genommen", das aus einem Kesselwagen der Lülsdorfer Kolytwerkes stammt und das er in seinem Garten verwendete.
Und so kippt dann das Gericht sein NS-Vokabular über den Angeklagten aus:
Und weil der Angeklagte (man höre!) "frivol" und "noch in seinem Schlusswort hartnäckig geleugnet hat", wird ihm die Untersuchungshaft nicht angerechnet; die bürgerlichen Ehrenrechte verliert er zusätzlich für drei Jahre - sagt das Gericht; in Wirklichkeit natürlich keine zwei Jahre, bis zum April/Mai 1945.
Nach dem Krieg soll sich S. - so vermutete das Troisdorfer Einwohnermeldeamt damals - in der französischen Besatzungszone aufgehalten haben17. Die unglückliche Ehe ist am 29.März 1944 vom Landgericht Bonn geschieden worden; im August zieht die Ehefrau nach Berlin um18.
äusserst nervös reagiert der Nazi-Staat auf solche Fälschungen von Lebensmittelkarten, die Bargeld darstellen. Die Betriebe - in der Mehrzahl Metzgereien und Bäckereien - nehmen aus der Bevölkerung diese Marken in Zahlung und rechnen sie mit der "Fleischabrechnungsstelle" ab, indem sie die abgegebenen Marken dort einreichen. In den Akten befinden sich - verstärkt ab 1944 - immer wieder Anfragen (bei der Kriminalpolizei), Nachforschungen und Verhöre wegen Marken, die tatsächlich nicht 100prozentig dem Muster entsprechen. In allen Fällen stellt sich aber heraus, dass es sich um "echte" Ersatzdrucke aus anderen Gegenden Deutschlands handelt19.
In der Literatur20 wird ein gefährlicher Fall von Miesmacherei erwähnt: Ein 24jähriger Chemie-Laborant, der von 1939 bis Februar 1943 Soldat war, wird schliesslich entlassen, weil er zuletzt wegen einer Kopfverletzung wehruntauglich wird. Die rettet ihn, als er unvorsichtigerweise immer öfter Bemerkungen macht wie diese:
Gegen L. wird die Todesstrafe beantragt - die inzwischen übliche Bestrafung für solche "Verbrechen". Aber man gesteht L. wegen seiner Kopfverletzung verminderte Zurechnungsfähigkeit zu und schiebt ihn "nur" in Zuchthäuser und Straflager ab. Dort überlebt er die Nazis.
Im Jahre 1944 zeigt ein Diplom-Ingenieur der DAG einen belgischen Arbeiter an, der sich "deutschfeindlich" geäussert habe21. Der Belgier wird daraufhin von dem Abwehrbeauftragten der DAG, Bo.22, der Gestapo Köln gemeldet. Der Ausgang ist nicht überliefert23.
Einen weiteren Verstoss gegen das Heimtückegesetz hat es noch gegeben, von dem aber - abgesehen von dem Namen des Beschuldigten: H. - weiter nichts bekannt ist24.
1 Der ganze Vorgang in HStAD, LAS 34, Bll.222-226.
2 Die Ermittlungsakten sind nicht mehr erhalten: StAnw Bonn an Vf., 16.9.83.
3 dazu s. BRACHER, Diktatur, S.262.
4 Ermittlungsakte des Sondergerichts in HStAD, Rep.112/9395, 16 Bll.
5 "Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei...", 20.12.34, RGBl I, S.1269, abgedruckt in MüNCH, S.75 ff.
6 nach KLEIN in IUSTITIA COLONIENSIS, S.146.
7 nach BRACHER/FUNKE/JACOBSEN, S.278.
8 KLEIN in IUSTITIA COLONIENSIS, S.147.
9 nach SCHORN, S.114.
10 Sperrung im Original.
11 Der ganze Vorgang in HStAD, RW 18/15, Bll.53 ff.
12 siehe unten.
13 Der ganze Vorgang in HStAD, RW 18/13, Bll.138-162.
14 Das Urteil in HStAD, RW 18/20, Bll.199 ff; darin auch die folgenden Angaben.
15 Original-Lebensmittelkarten s. Foto im Dokumententeil.
16 Bgm. von Sieglar an Landrat, 2.9.43, in HStAD, RW 181/51, ohne Bll.zählung; der Landrat vernichtet im Laufe des Monats September Marken für ca.33 kg Margarine, 360 kg Brot, 150 kg Fleisch, aaO.
17 Meldekarte, Stadt Troisdorf.
18 ebd.
19 Frau Wilhelmine B. aus der Louis-Mannstaedt-Strasse 34 wird am 8.2.44 verhört, weil sie bei der Metzgerei Effertz, Kölnerstrasse, sonderbare Marken abgegeben hat. Nach zwei Monaten ist gewiss, dass diese Marken wirklich echt sind - auch wenn sie aus Dülmen sind: wie Anm. 16.
20 MüLLER, S.96 f; dort auch alle weiteren Angaben. Die Akte (Az: GenStAnw Hamm 50 Js 97/44) ist im StAM nicht mehr erhalten: StAM an Vf., 9.10.84.
21 Der Vorgang in HStAD, RW 18/15, Bll.163 ff.
22 siehe unten.
23 zu dem Thema: Ausländer s. 8.Kapitel.
24 Vermerk des Landrats, 9.10.39, in HStAD, RW 18/15, Bl.49.