DIE "VERNICHTUNG LEBENSUNWERTEN LEBENS" 1933-1945

Unfruchtbarmachung und "Euthanasie-Programm", 1933-1945

Euthanasie1 bedeutete, bevor die Nazis kamen, soviel wie "schöner Tod", oder "jemandem einen schönen Tod ermöglichen". Gemeint war damit etwa: Ein Arzt oder jemand vom Pflegepersonal hat einem todkranken oder schwerverletzten Patienten den Todeskampf verkürzt, indem z.B. eine tödliche Spritze gegeben oder Apparate, die den Patienten unnötig lange am Leben hielten, ausgeschaltet wurden. Dies geschah mit der Einwilligung des Patienten, die juristisch natürlich nicht viel wert war, wenn der Patient z.B. nur noch wenige bewusste Phasen hatte; zuweilen wurde das Einverständnis wohl auch angenommen, wenn aus dem Verhalten des Patienten geschlossen werden konnte, dass er starke Schmerzen hatte. Diese überlegungen, die hier nur kurz angedeutet werden, treffen bei manchen Zeitgenossen auf krasse Ablehnung, sind aber für andere wiederum erwägenswert.

Die tonnenschwere Hypothek, die auf der "Sterbehilfe" lastet, ist aber das, was die Nazis gemacht haben. Alle Denkmodelle, die einem Arzt erlauben, das Patientenleben zu beenden, müssen in den nächsten Generationen an dem scheitern, was die Nazis getan haben: Sie haben vorsätzlich, planmässig, systematisch, pauschal, bürokratisch zehntausende, wenn nicht sogar hunderttausende Kranke ermordet. Wer heute versucht, das Problem der Sterbehilfe mit den Begriffen und Methoden der Logik, der Moral, der Gesetze in den Griff zu bekommen, muss damit rechnen, später als Wegbereiter und nützlicher Idiot einer neuen Mörderclique eingeordnet zu werden.

Weil die Medizin heute mit Medikamenten und Apparaten Verletzte, die früher am Unfallort sofort starben, oder Kranke, die früher schneller ihrer Krankheit zum Opfer fielen, noch lange, teilweise unbegrenzt lange, am Leben halten kann, ist es dringend notwendig, die Voraussetzungen, die Vorboten und die Folgen einer mörderischen Medizin zu kennen.

Nach "Judenvermögen" und "Zwangs-/Fremdarbeiter" ist die "Euthanasie" der dritte Bereich, der bisher in der Geschichtsforschung, besonders auf örtlicher Ebene, nur wenig untersucht worden ist2. Gründe? Offensichtlich sind psychische und/oder körperliche Krankheiten und Anomalitäten auch heute noch mit einem Tabu belegt. Hinzu kommt auch, dass in allen diesen drei Bereichen auch solche Mitbürger schuldig geworden sind, die man nach 1945 nicht so einfach als Pgs oder SS-Mörder identifizieren und anklagen konnte.

Bis heute sind nur wenige ärzte und Pfleger, die an Unfruchtbarmachungen und Selektionen beteiligt waren, verurteilt worden; manche sind freigesprochen worden. Die Behauptung von RüCKERL, "die Untersuchungen [deutscher Gerichte] auf diesem Gebiet dürfen als abgeschlossen gelten" (1982)3, wird vom Verfasser angezweifelt. Arbeiten der letzten Zeit, z.B. KLEE, zeigen erst die grossen Wissenslücken und das Nachholbedürfnis in der historischen Forschung.

Und - man höre und staune: Die Menschen, die nach dem "Erbgesundheitsgesetz" (siehe unten.) unfruchtbar gemacht worden sind, gehören n i c h t zu dem Personenkreis, der eine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland erhalten hat; zur "Milderung persönlicher Härten" "gewährt"(!) die Bundesregierung "auf Antrag" einmalige "Zuwendungen" in Höhe von DM 5.000, "wenn die Sterilisation glaubhaft gemacht wird [...]."4

Die grosse Schwierigkeit bei der Erforschung der "Euthanasie" ist die Heimlichkeit, mit der zu werke gegangen wurde und wird. Anders als bei den Juden, die flugs in tausenderlei Listen erfasst werden, behandeln die Nazis diesen Komplex mit erstaunlicher Diskretion. Der sogenannte "Euthanasie-Stopp" vom August 1941 - was auch immer er bewirkt oder verändert haben mag - beweist nur, dass die Tötung Geisteskranker auch für Spitzen-Nazis ein sensibles Thema ist.

Und heute sind die Opfer weitestgehend nur indirekt, mit quasi kriminalistischem Spürsinn, aus den Akten zu identifizieren; die Hürden, die die Behörden aufbauen, wenn man in die alten Akten hineinsehen will, sind schier unüberwindlich - erfreulicherweise unüberwindlich, sagt der datenschutzbewusste Zeitgenosse. Aber ob hinter jeder behördlichen Ablehnung der Datenschutzgedanke steht, darf wohl bezweifelt werden; zu viele haben auch heute noch etwas zu verbergen.

Aus diesen Gründen kann vermutet werden, dass die tatsächliche Zahl der Troisdorfer "Euthanasie"-Opfer grösser ist als die aufgeführten sechs; und nicht von jedem Kranken können alle Daten genannt werden, da sie oft nur zufällig anfielen und erhalten blieben.

Mit ihrem "Euthanasie"-Programm, das ja in Wirklichkeit ein Mordprogramm war, greifen die Nazis nach der schwächsten und wehrlosesten Bevölkerungsgruppe: nach kranken Menschen. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) von 1933, das die Kranken zunächst nur zur Unfruchtbarmachung freigibt, zählt die Betroffenen auf: Personen mit

1. angeborenem Schwachsinn

2. Schizophrenie

3. [manisch-depressive Menschen]

4. [erblicher Epilepsie]

5. erblichem Veitstanz

6. erblicher Blindheit

7. erblicher Taubheit

8. schwerer körperlicher Missbildung.

Dazu gerechnet werden Menschen, die schwerem Alkoholismus verfallen sind, und homosexuelle Männer5.

Die frühe Verabschiedung - 1933 - lässt aufhorchen und vermuten, dass Hitler auf älteres Gedankengut zurückgegriffen hat. In der Tat: Das Leitbuch der "Euthanasie"-Fanatiker war bereits 1920 erschienen und trug den vielsagenden Titel: "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Mass und ihre Form"6; bereits 1922 erlebt das nur 62 Seiten starke Buch eine zweite Auflage. Die Verfasser waren die Professoren Karl Binding und Alfred Hoche.

Binding war Reichsgerichtspräsident und Professor der Rechte in Leipzig (1873-1913), Hoche Professor für Psychiatrie an der Universität Freiburg7; beide haben also gewusst, worüber sie geschrieben haben. In Form von Thesen nehmen sie fachbezogen Stellung zu der heiklen Frage der Tötung Kranker und kommen zu folgenden Ergebnissen:

Unsere deutsche Aufgabe wird es für lange Zeit sein: eine bis zum höchsten gesteigerte Zusammenfassung aller Möglichkeiten, ein Freimachen jeder verfügbaren Leistungsfähigkeit für fördernde Zwecke. Der Erfüllung dieser Aufgabe steht das moderne Bestreben im Wege, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu erhalten, allen, auch den zwar nicht geistig toten, aber doch ihrer Organisation nach minderwertigen Elementen Pflege und Schutz angedeihen zu lassen - Bemühungen, die dadurch ihre besondere Tragweite erhalten, dass es bisher nicht möglich gewesen ist, diese Defektmenschen von der Fortpflanzung auszuschliessen.8

Wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmässige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt.9

[Die unheilbar Blödsinnigen] haben weder den Willen zu leben, noch zu sterben[...]. Ihr Leben ist absolut zwecklos, aber sie empfinden es nicht als unerträglich. Für ihre Angehörigen wie für die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod reisst nicht die geringste Lücke - ausser vielleicht im Gefühl der Mutter oder der treuen Pflegerin. [... Ich] finde weder vom rechtlichen, noch vom sozialen, noch vom sittlichen, noch vom religiösen Standpunkt aus schlechterdings keinen Grund, die Tötung dieser Menschen, die das furchtbare Gegenbild echter Menschen bilden und fast in jedem Entsetzen wecken, der ihnen begegnet, freizugeben - natürlich nicht an Jedermann!10

Ein strebsamer junger Provinzpolitiker schreibt kurz darauf:

Es ist eine Halbheit, unheilbar [geschlechts-]kranken Menschen die dauernde Möglichkeit einer Verseuchung der übrigen gesunden zu gewähren. Es entspricht dies einer Humanität, die, um dem einen nicht weh zu tun, hundert andere zugrunde gehen lässt. Die Forderung, dass defekten Menschen die Zeugung anderer ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht wird, ist eine Forderung klarster Vernunft und bedeutet in ihrer planmässigen Durchführung die humanste Tat der Menschheit. Sie wird Millionen von Unglücklichen unverdiente Leiden ersparen, in der Folge aber zu einer steigenden Gesundheit überhaupt führen.11

Man sieht, dass die beiden Gelehrten mit ihren Vokabeln "Defektmenschen", "geistig tot", "Ballastexistenzen", "Menschenhülsen" und mit dem Nützlichkeitsgedanken den Nazis die passende Ideologie geliefert haben. Hoche distanziert sich 1940, nachdem eine Verwandte der "Euthanasie" zum Opfer gefallen war, in einem Gespräch von dem Tun der Nazis12.

So gehen dann deutsche ärzte nach 1933 frisch ans Werk: Sterilisiert wird meist auf Antrag der Anstalt oder des Amtsarztes. Ob alle beteiligten Mediziner in den 30er Jahren, die in der Unfruchtbarmachung etwas Positives - in der Tradition Binding-Hoche - sehen, auch in die Ermordung ihrer Patienten eingewilligt hätten, bleibt natürlich offen.

Die katholische Kirche ist auf jeden Fall gegen die Unfruchtbarmachung. Der Hirtenbrief des Kölner Erzbischofs vom 18.Januar 1934, in dem zu Verhinderung der Sterilisierungsbestrebungen aufgerufen wird, darf zwar von den Kanzeln verlesen, aber nicht in den Zeitungen - auch nicht den konfessionellen Blättern - veröffentlicht werden13. Aber wenn man dem Landrat in Siegburg glaubt, hat das Erbgesundheitsgesetz im Herbst 1935 "bei dem überwiegenden Teile der Bevölkerung [...] grossen Anklang gefunden."14

Die NS-Propaganda tut ja auch einiges, um die Bevölkerung einzustimmen. In den Schulen rechnen die Kinder (nur einige Beispiele):

63. Der jährliche Reichszuschuss an die Heilanstalten wird mit 350 000 000 M angegeben, die tatsächlichen Kosten der Pflegeanstalten sind aber das Dreifache dieser Summe. Eine fünfköpfige Familie verbraucht monatlich etwa 120 M. Wievielmal soviel gesunde Volksgenossen könnten um den wirklichen Gesamtbetrag ein Jahr lang erhalten werden gegenüber den 472 000 Erbkranken?15

oder:

Aufgabe 95: Der Bau einer Irrenanstalt erfordert 6 Millionen RM. Wie viele Siedlungen zu je 15 000 RM hätte man dafür bauen können?16

und:

Aufgabe 97: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter täglich nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie.

a) Stelle diese Zahlen bildlich dar. -

Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300 000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege;

b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?;

c) Wieviel Ehestandsdarlehen zu je 1 000 RM könnten - unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?17

Das Erbgesundheitsgericht (EGG) Köln hat von 1933 bis 1945 schätzungsweise 4.500 Anträge auf Unfruchtbarmachung bearbeitet, im Jahr 1934, dem Jahr mit den meisten Anträgen, allein 73518. DALICHO hat 1971 in seiner medizinischen Dissertation 2.651 Anträge untersucht19. Davon entfallen:

Aus konkretem Anlass ("Martha", siehe unten.) soll hier etwas näher auf die Anträge wegen Schizophrenie eingegangen werden. Die Zahl der Schizophrenen in Deutschland ist von den Nazis auf 280.000 geschätzt worden21. Aber:

Die mangels wissenschaftlicher empirischer Unterlagen überall noch herrschende grosse Unsicherheit auf klinisch-diagnostischem und erbbiologischem Gebiete sowie die auf einer blossen Wahrscheinlichkeitsprognose ruhende Ungewissheit bei der Vorhersage schizophren belasteter Nachkommen verbieten [auch heute noch] eine zwangsweise Durchführung der Sterilisierung aus eugenischer Indikation.22

Hinzu kommt:

Eine Früherkennung des Krankheitsbildes [der Schizophrenie] ist nur selten möglich, die Mehrzahl der Kranken hat bereits vor Ausbruch der Krankheit und vor der Sterilisierung Kinder [...]. Die gesetzlichen Zwangsmassnahmen kommen in der Regel zu spät.23

Von den Kölner Schizophrenie-Fällen beurteilt DALICHO einige als "bedenklich" oder "politisch"24, Fälle, in denen der Kranke - oder vermutlich Kranke -falsch beurteilt, auf jeden Fall aber unfruchtbar gemacht wurde. Damit war aber der Zweck erreicht:

Wo Zweifel bestehen, [ob Schizophrenie oder nicht,] ist die Entscheidung den Erbgesundheitsgerichten zu überlassen, auf alle Fälle aber ist vorsorglich [!] der Antrag auf Unfruchtbarmachung zu stellen.25

Nachdem Hunderttausende26 Menschen unfruchtbar gemacht worden sind -waren sie alle krank? und was heisst hier "krank"? -, gibt Hitler persönlich das Startzeichen für die zweite Phase, die der Ermordung. Gewiss: Die Unfruchtbarmachung war ein Verbrechen eigener Art, ein "integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Geburtenpolitik"27; man sollte auch nicht die Opfer herabwürdigen als "Davongekommene". Aber: Unfruchtbarmachung war nur der Auftakt, Ausrottung war das Eigentliche, das Gemeinte.

Im Oktober 1939 lässt Hitler schreiben:

Adolf Hitler Berlin, den 1.September 1939

Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.28

Wer die Sterbehilfe-Diskussion unbefangen und unbelastet führt und diesen einen Satz nur wörtlich versteht, könnte sogar dagegen wenig einwenden. Er war ja auch für solche Leute geschrieben, die ihn nur so verstehen w o l l t e n; vermutlich hat die Verschleierung nirgendwo besser funktioniert als bei der "Euthanasie". Entstanden war diese Ermächtigung nach zahlreichen Gesprächen zwischen Reichsleiter Philipp Bouhler und Oberleiter Viktor Brack (beide von der Privat-"Kanzlei des Führers"), Dr. Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt, und Ministerialrat Dr. Herbert Linden, Reichsinnenministerium. Zur Tarnung der "Aktion" werden gegründet:

Sitz dieser "Behörden" ist eine Villa in der Tiergartenstrasse 4 in Berlin-Charlottenburg; daher wird die Zentrale "T 4" genannt, und die Ermordung der Kranken läuft als "Aktion T 4".

1939/1940 werden zunächst zwei Anstalten als Tötungsanstalten bestimmt:

Kurze Zeit später kommen hinzu:

Wie kommen die Nazis an das "Menschenmaterial"? Als erstes fordert das Reichsinnenministerium alle Krankenhäuser34 und Anstalten auf, die ihnen zugeschickten "Meldebögen 1"35 auszufüllen und zurückzuschicken36. Als zweites wird die Zahl der zu Tötenden festgelegt: 65.000 bis 70.00037; sodann verständigt man sich über die Mordmethode: Kohlenmonoxyd (CO)38.

Wenn die Meldebögen in Berlin bei "T 4" ankommen, entscheiden Gutachter-ärzte, die von der RAG ausgesucht worden sind39, am Schreibtisch über Leben und Tod: Ein "+" für Töten, ein "-" für Weiterleben. "T 4" stellt danach die Transportlisten zusammen, die Gekrat holt die Patienten in ihren Bussen40 aus den Anstalten ab. Um Spuren zu verwischen, werden viele Patienten durch sogenannte "Zwischenanstalten" geschleust, für unsere Gegend die Anstalt Andernach, Endziel: Hadamar.

In der Tötungsanstalt, z.B. dort in Hadamar41, werden die Kranken in einem gefliesten Kellerraum mit CO ermordet, anschliessend verbrannt. Wiederum von "T 4" aus - z.T. mit erheblicher Verzögerung - werden die Angehörigen benachrichtigt mit den berüchtigten "Trostbriefen" - samt und sonders erlogen und der Gipfel an Heuchelei und Zynismus42. Dabei gibt es einige "Pannen", die die ohnehin misstrauischen Angehörigen aufhorchen lassen: Ein Patient, dessen Blinddarm Jahre zuvor entfernt worden ist, soll an einer Blinddarmvereiterung gestorben sein; Patienten mit - angeblich -Rückenmarkserkrankungen waren kurz zuvor noch bei guter körperlicher Verfassung; sogar noch (!) Lebende werden schon als tot deklariert43.

Kritische Reaktionen in der Bevölkerung bleiben - trotz Geheimhaltung, Tarnung und Irreführung - nicht aus, besonders nicht in der Nachbarschaft der Tötungsanstalten. So wird überliefert, dass die Kinder von Hadamar die Gekrat-Omnibusse als "Mordkisten" bezeichneten; sie sagen untereinander: "Du bist nicht recht gescheit, du kommst nach Hadamar in den Backofen!"44Alte Leute sollen sich gegen eine Einlieferung in ein staatliches Krankenhaus gewehrt haben: "Ja in kein staatliches Krankenhaus! Nach den Schwachsinnigen kommen die Alten als unnütze Esser an die Reihe!"45 Die ersten Gerüchte aus dem Köln/Bonner Raum werden im Juni 1941 gemeldet:

dass jetzt in Berlin eine Anstalt errichtet sei, in der die unheilbar Geisteskranken mittels Gas in einer Zelle getötet würden;

in der Eisenbahn

habe eine Dame erklärt, dass die Geheime Staatspolizei in einer Heilanstalt in Grafenberg/Wttbg.46sämtliche Insassen schmerzlos getötet habe, und dass die dortige Bevölkerung in grosser Aufregung sei. Es habe tagelang gedauert, bis die Leichen im Krematorium alle verbrannt gewesen seien;

unter Kölner Arbeiterfrauen

erzählte man sich ebenfalls Fälle von Euthanasie, die in Idiotenheimen und Krüppelanstalten vorgekommen seien. So soll man an den Insassen einer solchen Anstalt in Freiburg47neue Kampfgase versucht haben. Hinterher seien dann die "Opfer" verbrannt worden. Den Angehörigen dieser bedauernswerten Geschöpfe solle sogar Mitteilung davon gemacht worden sein, dass ihnen gegen Entrichtung einer bestimmten Summe die Urne mit der Asche zugesandt würde.48

Und der Bürgermeister von Siegburg berichtet am 22. August 1941 an den Landrat, nachdem die Klöster in Geistingen und St.Augustin von den NS-Behörden geschlossen worden sind, zwar relativ spät, dafür aber zutreffend:

Es geht das Gerücht in der Bevölkerung um, wonach Nervenkranke, die in Heil- und Pflegeanstalten untergebracht sind, in der letzten Zeit in einer grösseren Anzahl plötzlich sterben und dann sofort einem Krematorium überwiesen würden. Die Benachrichtigung der Angehörigen erfolge erst nach der Verbrennung.49

Unter der breiten Bevölkerung scheint der "Gnadentod" auf einschränkende Zustimmung gestossen zu sein. Die Lageberichte des SD verzeichnen im Januar 1942 anlässlich der Vorführung des Films "Ich klage an", dass man allgemein der Tendenz des Films zustimme, wenn auch mit der Einschränkung, dass bei dem Arzt (und möglichst auch bei dem Kranken) die letzte Entscheidung liegen solle; strikt gegen den Film sei die katholische Kirche50.

Bei den Angehörigen lösen die "Trostbriefe" Resignation oder Verbitterung aus. Drei Beispiele aus Württemberg:

1. Verehrte Schwester Oberin!

[...]

Wir haben uns das Sterben des armen Kranken einmal anders vorgestellt. So schwer es uns fällt, es bleibt nichts anderes übrig, als dass wir uns in das Unvermeidliche schicken. Wir können nichts anderes tun, als für die lieben Verstorbenen beten.

[...]

und:

2. Hochwürdige Schwester Oberin!

Habe gestern Euer Schreiben erhalten. Besten Dank. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass unser lb. N[...] in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hadamarbei Limburg gestorben ist - am 1.Mai [1941 ...]. Ich glaube es ja nicht, was sie schreiben, an was er gestorben ist. Liebe Schwester, Sie können es verstehen, was das für ein Schmerz für mich als Mutter ist. Das ist Ehrung der deutschen Mutter, nein, ich glaube solchen Leuten nichts mehr; Gott der Herr über Leben und Tod möge es ihnen vergelten, denn das ist Mord.[...]

und:

3. Ehrwürdige Schwester Oberin!

[...]

Am 26.September [1940] bekamen wir von Grafeneck die Mitteilung, dass unser Kind am 24. an Ruhr mit anschliessender Kreislaufschwächeverschieden sei und aus seuchenpolizeilichen Gründen eingeäschert werden musste.[...] Auf eine solche Weise hätte ich mein Kind nicht verlieren wollen. Damit werde ich einfach nicht fertig. Und zu allem hin noch diese falschen Angaben. Aus diesem Grund wollte ich auch lieber auf die Asche verzichten, denn ich hätte es bezweifelt, ob es wohl die von unserem Kind wäre [...].51

Die christlichen Kirchen, die sich nicht rühren, als die Juden schikaniert und deportiert werden, melden sich jetzt zu Wort, z.B. Bischof Hilfrich52 von Limburg, in dessen Diözese Hadamar liegt, und der württembergische Landesbischof Wurm53; am deutlichsten wird aber der Bischof von Münster, Graf Galen, der sogar am 18.Juli 1941 bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes erstattet54. Weitere Briefe, Aktionen55 und hinhaltender Widerstand einiger Anstalten führen dazu, dass im August 1941 die "Aktion T 4" von Hitler gestoppt wird - aber auch nur die. Jetzt beginnt das, was man gemeinhin und etwas irreführend die "wilde" Euthanasie nennt56; als ob jetzt alles planlos abgelaufen sei, unkoordiniert und deswegen mit weniger Toten. Doch weit gefehlt:

Von 1940 bis zum August 1941 ermorden die Nazis nach eigenen Angaben über 70.000 Kranke57. Für die Jahre danach, als jeder Arzt und jede Krankenschwester morden durfte, gibt es keine Zahlen.

Die Opfer, 1941-1945

"... als geheilt entlassen": Martha

Sehr geehrter Herr [...].

[Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen]58, dass Ihre Gattin, Frau [...] am heutigen Tage unerwartet infolge Angina mit darauffolgender Sepsis verstorben ist. Eine Benachrichtigung über die Erkrankung unterblieb in der Absicht, Sie nicht unnötigerweise zu beunruhigen, da der Krankheitsverlauf zunächst ein ganz normaler war und nach ärztlichem Ermessen zu irgendwelchen Befürchtungen ein Anlass nicht bestand. Der nicht vorauszusehende Eintritt einer Sepsis hat leider unsere Annahme nicht bestätigt.

Die Verlegung in unsere Anstalt erfolgte vor kurzem aus Gründen, die mit der Reichsverteidigung im Zusammenhang stehen.

Nachdem unsere Anstalt nur als Durchgangsanstalt für diejenigen Kranken bestimmt ist, die in Kürze in eine andere Anstalt unserer Gegend verlegt werden sollen, dient der Aufenthalt hier lediglich zur Feststellung von Bazillenträgern, die sich erfahrungsgemäss immer wieder unter derartigen Kranken befinden. Die Ortspolizeibehörde Bernburg-Gröna hat, um den Ausbruch und die Verschleppung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen weitgehende Schutzmassnahmen angeordnet und gemäss § 22 der Verordnungzur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten die sofortige Einäscherung der Leiche und Desinfektion des Nachlasses verfügt. Eines Einverständnisses seitens der Angehörigen bedurfte es in diesem Falle nicht.

Der in die Anstalteingebrachte Nachlass der Verstorbenen wird nach erfolgter Desinfektion hier zurückgelegt, weil er in erster Linie als Pfand für die Kostenträger dient; andernfalls steht er den Erbberechtigten zur Verfügung. Diese haben damit aber auch die Verantwortung gegenüber etwaigen Ansprüchen anderer Erbberechtigter zu übernehmen. Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass sich eine Beschädigung des Nachlasses durch die Desinfektion infolge Verwendung nachhaltigster Mittel sehr oft nicht vermeiden lässt und vielfach sowohl Versendung wie Herbeiführung eines Entscheids über Zuweisung des Nachlasses mehr Zeit und Kosten verursacht, als der Nachlass wert ist. Wir schlagen Ihnen daher vor, auf denselben zu verzichten, sodass wir ihn im Falle der Beschädigung der NSV. zur Verwendung überlassen würden und im anderen Falle etwaigen bedürftigen Anstaltsinsassen zuweisen können.

Falls Sie die Urneauf einem bestimmten Friedhof beisetzen lassen wollen - die überführung der Urne erfolgt kostenlos, nicht aber die Beisetzung - bitten wir um Mitteilung und Zusendung einer entsprechenden Einverständniserklärung der betreffenden Friedhofsverwaltung. Sollte uns diese innerhalb von 14 Tagen nicht zugehen, würden wir die anderweitige Beisetzung der Urne veranlassen, wie wir auch annehmen würden, dass Sie auf den Nachlass verzichten, wenn Sie uns innerhalb gleicher Zeit eine Nachricht hierüber nicht zukommen lassen sollten.

Anbei 2 Sterbeurkunden zur gefl. Bedienung.

Heil Hitler!

Molli

Man versetze sich einmal in die Situation des Ehemannes, der diesen Brief59 in den Händen hält, der ihn ein-, zwei-, dreimal gelesen hat. Er weiss, was die ärzte 1934 seiner Frau attestiert haben: Schizophrenie. Und nun dieser Brief: Bestürzung? Erleichterung? Verzweiflung? ein böser Verdacht? Der Ehemann - wir nennen ihn Leo60 - ist, als er den Brief bekommt (1941), Soldat. Er nimmt sich Sonderurlaub61 und fährt zu der Anstalt, die ihm diesen Brief geschickt hat. "Heil- und Pflegeanstalt Bernburg" war der Absender, sie liegt südlich von Berlin, an der Saale62. Was Leo dort nun gewollt hat, ist nicht mehr zu ermitteln; er dürfte aber auch nur bis ans Tor der Anstalt gekommen sein, keinen Schritt weiter. Man stellt Leo eine Bescheinigung aus, dass er dort gewesen ist63, und schickt ihn wieder weg.

Leo ist 1982 gestorben; er hat nach 1945 erfahren, dass seine Frau Martha64 ermordet worden ist. Er hat aber nicht mehr erfahren,

Schwerer als der Betrug wiegt natürlich die Tatsache der Ermordung, die - das sei vorweg gesagt - bei Martha und den anderen Troisdorfer Kranken aus vielerlei Indizien geschlossen werden muss. Doch von Anfang an:

Wann Leo (Jahrgang 1907) und Martha (Jahrgang 1905) geheiratet haben, ist nicht bekannt. Leo ist KPD-Mitglied und geht sofort nach dem 30.Januar 1933 in den Untergrund. Im März 1933 wird Martha schwanger. Im Herbst wird Leo von den Nazis geschnappt und in das KZ Brauweiler gesteckt. Am 11.Dezember 1933 wird die Tochter Brigitte in Köln geboren, wohin die schwangere Martha umgezogen ist.

Was in den nächsten Wochen geschieht, lässt sich nur vermuten. Offensichtlich verkraftet die junge Mutter die Ungewissheit über das Schicksal ihres Mannes nicht. Am 19.Februar 1934 wird sie zum ersten Mal in die Psychiatrische und Nervenklinik der Universität Köln eingeliefert. Der einweisende Arzt diagnostiziert unsicher: "Unruhe und Erregungszustand, Schizophrenie?"65Er hält in den nächsten Stunden fest:

Hier in der Klinik war Pat[ientin] äusserst erregt, verwirrt, sprach mit nicht anwesenden Personen, hörte anscheinend auch eine Antwort. War äusserst unruhig, schrie, schlug gegen Türen und Wände, griff die Pflegerinnen an. Nur mit M[orphium]-Scop[olamin] vorübergehend zur Ruhe zu bringen. Sie grimassierte äusserst stark, griff sich in die Haare, nahm keinerlei Nahrungsmittel zu sich. Körperliche Untersuchung und Exploration wegen der grossen Aggressivität der Pat. unmöglich.66

Am folgenden Tag wird Martha in die Provinzial- Heil- und Pflegeanstalt (HPA) Bonn überwiesen "wegen manischen Erregungszustandes"67, dort bleibt sie bis zum 8. März; obwohl Leo am 27.Februar aus der Untersuchungshaft entlassen wird68, bleibt Martha in den folgenden Tagen bei ihren Eltern.

Etwa am 16.März kommt sie wieder in ihre Wohnung. Leo sagt später dem Arzt,

sie habe sich da wohl wieder an alles erinnert, sei wieder krank gewesen. Jetzt klage sie über Summen im Kopf, sei erregbar, könne keinen Widerspruch vertragen, rede sehr viel manchmal ganz unverständliches Zeug; sie sei ganz unberechenbar.69

Am 20.März 1934 wird Martha wieder in Köln eingeliefert, der einweisende Arzt diagnostiziert jetzt: "Paranoia (gemeingefährlich!)" und überweist sie "wegen Sperrung des unruhigen Saales" sofort in die Anstalt Galkhausen (heute: Langenfeld)70; dort hat man Martha im April entlassen.

Am 4.Juni 1934 ist Martha zum dritten Mal in der Kölner Psychiatrie. Diesmal ist sie - laut Krankenakte - gewaltsam dorthin gebracht worden; die Feuerwehrleute, die sie ablieferten, sind "zerkratzt, zerbissen, voll Blut"; und weiter: "Keine Angehörigen dabei, keine zu sprechen. Mann soll von dem Erregungszustand zu mitgenommen sein."71 Martha wird sofort in die HPA Bonn gebracht.

Am 8.August 1934 beantragt der stellvertretende Direktor der HPA Bonn, Dr. G., beim Erbgesundheitsgericht Köln die Unfruchtbarmachung Marthas; Diagnose: Schizophrenie72. Das für das Erbgesundheitsverfahren vorgeschriebene ärztliche Gutachten ("Anlage 5"73) erstellt Dr. Le., damals 35 Jahre alt, von 1955 bis 1964 Leiter der Bonner Anstalt74. Er schreibt in dem Abschnitt: "Psychischer Befund":

[Martha] zeigt hier seit der Aufnahme einen hochgradigen psychomotorischen Erregungszustand; ist kaum fixierbar, erhöht ablenkbar durch akustische und optische Reize, an alles sofort anknüpfend, aber nicht haftend.

Hochgradige Inkohaerenz im Gedankenablauf bis zur vollkommenen Sprachverwirrtheit. - Zeigt einen erheblich gesteigerten Rededrang ebenso wie einen gesteigerten Drang zu motorischen Entladungen.

Ihre Spontanreden werden mit übertriebenem Affekt vorgebracht, wobei der Affekt häufig inadäquat wirkt.

Die Gestik, mit der sie ihre Reden begleitet, ist übertrieben, eckig, ausfahrend, masslos. Häufiges Grimassieren. - Beim Explorationsversuch fortgesetztes Vorbeireden, häufige Verbigeration und Iteration.

Die einzelnen Phasen der Stimmung wechseln übergangslos. -Sinnestäuschungen sind nicht sicher feststellbar.

Diagnose: Schizophrenie. Hochgradiger psychomotorischer Erregungszustand.

Am 28.September 1934 findet die (nicht-öffentliche) Verhandlung vor dem Erbgesundheitsgericht in Köln statt. Die seelische Verfassung von Martha und Leo beschreibt er 1949 so:

[...]

Vor der Verhandlungstür [...] wurde mir sowie meiner Frau von Dr. Le[...] (Abt[eilungs]Arzt der Anstalt Bonn) erklärt, dass wir überhaupt keine Aussagen machen dürften, da meine Frau sonst sofort wieder zur Heil- und Pflegeanstalt Bonn zurückgeführt würde.75

Das Erbgesundheitsgericht, besetzt mit dem Amtsgerichtsrat Sch. als Vorsitzendem, dem Medizinalrat Dr. E. und dem Professor P., beschliesst erwartungsgemäss:

[Martha] leidet an Schizophrenie, sie ist somit erbkrank und [...] unfruchtbar zu machen.76

In seiner Begründung folgt das Gericht dem Gutachten, setzt sogar noch hinzu: "Eine Wochenbettpsychose kommt nicht in Frage, weil seit der Entbindung (11.12.33) infolge der seitdem verflossenen Zeit kein Zusammenhang mehr besteht." Martha und Leo verzichten schriftlich auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss77, Martha darf nach Hause gehen78.

Am 2.Oktober 1934 wird Martha in der Frauenklinik der Universität Köln von Professor K. "unfruchtbar gemacht"; sein Bericht auf "Vordruck 6":

[Martha] ist am 2.10.34 von mir unfruchtbar gemacht worden.

Art der Unfruchtbarmachung:

Bei dem Eingriff wurden die [...] Eileiter beiderseits vom Leistenkanal aus unwegsam gemacht. Die Operation verlief regelrecht. Die Wunde heilte in 8 Tagen ohne Nebenerscheinungen. Die Operierte wurde am 11.10.34 als geheilt entlassen."79

Als Martha 1938 erneut erkrankt, wird sie am 13.August in die Bonner Anstalt eingeliefert, wo sie bis zu ihrer letzten Verlegung am 10.Juni 1941 bleibt80. Leo, der in den 30er Jahren beim Autobahnbau unterkommt, wird 1940 zur Wehrmacht eingezogen81. In den drei Jahren in Bonn wird Martha mit Sicherheit keine Therapie zuteil, im Gegenteil: ab 1940 wird sie für den "Meldebogen 1" beobachtet, der vom Reichsinnenministerium an alle Anstalten und Krankenhäuser verschickt worden ist82. Marthas Meldebogen und ihre Krankenakte existieren nicht mehr, vermutlich sind sie mit der Leiche in Hadamar verbrannt worden.

Am 10.Juni 1941 trägt jemand in Marthas Bonner Karteikarte unter Abgang ein: "Andernach Heil u. Pflegeanst.". Das ist das letzte gesicherte, wenn auch indirekte, Lebenszeichen von Martha, der Trostbrief aus Bernburg ist eine Täuschung. 1973 hält die Staatsanwaltschaft Bonn fest:

[...]

cc) ein Transportvon 55 Patienten, die am 10.6.1941 der Anstalt in Andernachüberstellt wurden,

[...]

Die [oben] genannten Geisteskranken nichtjüdischer Abstammung sind teilweise bereits am Tag ihrer Ankunft, teilweise - möglicherweise nach einer in der »Zwischenanstalt« vorgesehenen Nachuntersuchung - mit späteren Transporten [...] in die Anstalt Hadamarverbracht worden. Wenngleich dies nicht bei allen Personen urkundlich nachgewiesen werden kann, ist dennoch davon auszugehen, dass jedenfalls die Mehrzahl der [oben] aufgeführten Patienten in Hadamar in der oben [...] geschilderten Weise getötet worden sind.83

In einem Festvortrag, den DIECKHöFER 1982 gehalten hat84, hat er das Problem, exakte Zahlen von ermordeten Bonner Patienten zu ermitteln, dazu benutzt, um irgendwelche nicht belegten hohen Zahlen (184 und 150 Patienten) anzuzweifeln, aber ohne eine eigene Begründung für seine niedrigeren Zahlen zu liefern. Durch seinen ganzen Artikel zieht die deutliche Tendenz, die Bonner Anstaltsleitung, die Professoren Pohlisch85 und Panse, reinzuwaschen. Deswegen ist seine Arbeit für die Forschung wenig brauchbar.

Ein Bonner Facharzt für Psychiatrie und Neurologie - in den 30er Jahren selbst Arzt in der HPA Bonn - bestätigt 1953 die Diagnose der Schizophrenie und schreibt dann: Es besteht [...] nicht der geringste Zweifel daran, dass die Ehefrau [...] nach der damals herrschenden Euthanasie ermordet worden ist.86

Dass die oben wiedergegebene Todesnachricht aus Bernburg gekommen ist, muss nicht weiter stören: Nach Angaben ehemaliger T-4-Mitarbeiter wurden die Sterbeakten und die Aschen reihum durch Deutschland verteilt, um eine auffällige Häufung von Todesfällen zu vertuschen87. Zudem gehörte das Rheinland weder zum direkten Einzugsgebiet noch zum Kreis der "Zwischenanstalten" von Bernburg88.

"Ihr Sohn hat keine Beschwerden": Oskar

Oskar ist "ruhig, stumpfsinnig, macht seine Angaben abgehackt und mit läppischer Euphorie. Macht den Eindruck eines schwer Schwachsinnigen [...]." So schreibt es der aufnehmende Arzt in den "Fragebogen zur ärztlichen Untersuchung des Gemütszustandes"89 von Oskar, als dieser und sein Bruder ihm am 21.Mai 1937 in den Räumen der Heil-und Pflegeanstalt Bonn gegenübersitzen. Der 43jährige Oskar ist nicht freiwillig von Troisdorf nach Bonn gekommen: Ein Unterbringungsbefehl der Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 22.Februar 1937 hat " gemäss § 126 a Abs.1 StrPO die einstweilige Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeordnet", die "mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit erforderlich" sei90.

Was hat Oskar verbrochen? Ihm wird vorgeworfen, mit Kindern unzüchtige Handlungen vorgenommen und mit einem anderen Mann Unzucht getrieben zu haben, und zwar im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit91. In den folgenden Wochen in der Bonner Anstalt wird Oskar offenbar nicht ärztlich oder pflegerisch betreut, wenn man von zwei Liquoruntersuchungen92 zum Preis von zusammen 11,70 RM absieht, deren Notwendigkeit vom Landgericht zunächst auch noch bezweifelt wird93.

Oskars Mutter erkundigt sich acht Tage nach seiner Einlieferung in die Anstalt, wann die Besuchsstunden sind; "auch das Befinden meines Sohnes möchten Sie mir bitte mitteilen"94. Der Assistenzarzt Dr. W. antwortet ihr:

Ihr Sohn fühlt sich wohl, hat keine Beschwerden. Sie können ihn zu den festgesetzten Zeiten hier besuchen[...].95

Bald darauf wird gegen Oskar ein Verfahren wegen Unfruchtbarmachung vor dem Erbgesundheitsgericht Bonn eröffnet96. Den Antrag hat die Anstalt gestellt97. Die Mutter Oskars - der Vater ist bereits 1930 gestorben - wird aber erst im September von dem Vorhaben unterrichtet; sie antwortet am 20.September:

Ihr Schreiben habe ich erhalten und teile Ihnen mit, dass ich mit allem einverstanden bin. Als Mutter will ich für meinen Sohn O[skar] nur das Beste. Teilen Sie mir bitte mit, wann und wo ich meinen Sohn nach der Unfruchtbarmachung besuchen kann.98

Am 23.September 1937 beschliesst das Erbgesundheitsgericht Bonn, besetzt mit einem Juristen und zwei ärzten, die Unfruchtbarmachung, denn "es liegt bei ihm hochgradiger Schwachsinn - Imbezillität - vor"; "das festgestellte Leiden [ist] auf die Nachkommenschaft leicht vererblich."99 Eine Woche später wird Oskar von der Polizei nach Düren in die dortige Heil- und Pflegeanstalt gebracht. Am 20.November 1937 ist er in Düren unfruchtbar gemacht worden100.

Der nächste - erhaltene - Hinweis auf Oskar ist eine Eintragung im Geburtenbuch seines Geburtsstandesamtes: "Gestorben 20.8.41, Standesamt Hadamar-Mönchberg Nr.158"101. Dass Oskar in Hadamar ermordet wurde: Davon "kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit [...] ausgegangen werden."102

Kurt und Herbert

Kurt ist der ältere von zwei Brüdern, die beide in der Gaskammer von Hadamar verschwinden. Bis zu seinem 17.Lebensjahr wohnt Kurt bei seiner Familie in der Poststrasse 47103. Später vermerkt ein Beamter des Meldeamtes: "in der Irrenanstalt". Was zu der Einweisung geführt hat, ist nicht bekannt. Am 10.September 1917 kommt Kurt in das St. Josefshaus in Waldbreitbach, ein Heim, das von Franziskaner-Brüdern geleitet wird, die sich die Pflege männlicher Schwachsinniger und die Erziehung verlassener und geistesschwacher Jungen zur Aufgabe gemacht haben104. Diese Vereinigung gerät im April 1935 in die öffentliche Kritik. Eine ganze Reihe von Brüdern wird wegen Homosexualität verurteilt105. Das Heim meldet 1937 Konkurs an.

Am 23.Oktober 1936 wird Kurt aus Waldbreitbach in die staatliche Provinzial-Anstalt nach Herborn verlegt106: Kein Einzelfall. In diesem Jahr beginnen die Nazis, den konfessionellen, d.h. privaten, Heimen die Patienten wegzunehmen und in den staatlichen quasi zu konzentrieren107. Man kann aber nicht so recht an eine Aktion glauben, die von langer Hand vorbereitet worden ist, nämlich die konfessionellen Häuser mittels solcher Sittlichkeitsprozesse auszuhebeln, um an die Patienten heranzukommen.

Angeblich am 17.Februar 1941108 stirbt Kurt. Sein Tod ist beurkundet vom Standesamt Hadamar-Mönchberg unter der Nummer 96/1941109. Kurts Leiche wird verbrannt; die Urne mit seinen sterblichen überresten landet auf dem Kölner Westfriedhof und wird im Urnenreihengrab (UR) Nr.643 beigesetzt. Die Stelle ist heute nicht mehr exakt zu bestimmen110.

Herbert, den sechs Jahre jüngeren Bruder, ereilt das gleiche Schicksal: Er kommt am 11.Oktober 1920 nach Waldbreitbach111, wird mit Kurt nach Herborn verlegt112 und stirbt angeblich am 19.Februar 1941113. Seine Urne (UR 644) wird neben der seines Bruders am 28.März 1941 beigesetzt114. Sein Todesvermerk im Geburtenbuch des Troisdorfer Standesamtes lautet: "Nr.50/1941 Standesamt Hadamar"115. Offensichtlich war der Troisdorfer Standesbeamte 1941 ahnungslos und hat deswegen den zu erwartenden Zusatz "-Mönchberg" weggelassen, weil er ihn für unbedeutend hielt - oder wollte er schon damals Spuren verwischen?

Gisela

In Hadamar wird ebenfalls ermordet Gisela, geboren 1884 und Mutter von fünf Kindern und zuletzt wohnhaft in der Nordstrasse. Das angebliche Todesdatum ist der 30. Juni 1941116. Gisela war schon 1926 nach Bonn gekommen, und wird 1933 nach Bedburg-Hau verlegt. Weiter ist nichts bekannt.

änne

änne stirbt am 28.Juli 1944, morgens um 5 Uhr117, in Meseritz-Obrawalde (heute: Miedzyrzecz), einer Anstalt in Pommern. Es ist ein plötzlicher Tod: änne, die sieben Jahre in der Bonner Anstalt gelebt hat, stirbt in Meseritz-Obrawalde nach drei Wochen. änne ist 1888 geboren und hat sieben Kinder, von denen zwei 1918 und 1936 sterben; heute leben noch eine Tochter und ein Sohn. Die Kinder haben bis zuletzt die Kosten von 35 RM monatlich getragen, änne war sogenannte "Selbstzahlerin", d.h. sie fiel dem Staat oder staatlichen Einrichtungen nicht zur Last: Im Gegenteil, sie dürfte noch Geld eingebracht haben. Deswegen ist sie auch nicht 1941 wie die anderen vergast worden, deswegen wird sie bis 1944 aufgespart.

Nach Angaben einer deutschen Schwester sind in Meseritz insgesamt rund 18.000 Menschen ermordet worden118, auf (fast) jede erdenkliche Art, zumeist aber durch die Verabreichung von Medikamenten wie "Veronal" (5 gr.), "Morphium-Scopolamin", oder durch Injektionen mit Luft119; eine ungewisse Zahl liess das Personal schlicht verhungern.

Stanislawa

Die Polin Stanislawa120(Jahrgang 1915) überlebt die Nazizeit in Deutschland. Am 10.Januar 1944 war sie aus Warthbrücken nach Deutschland gekommen121, bis zum 1.April 1944 wohnte sie im "DAG-Lager Oberlar", das waren die Baracken an der Mülheimerstrasse. Dann begann sie als "Fabrikarbeiterin" bei der Firma de Haer; sie wohnte im Saal Klein. Bürgermeister Schünemann vermerkt am 19.Dezember 1944: Stanislawa "ist in die Heil= u. Pflegeanstalt Galkhausen. Ausländeramt benachrichtigt."122

Sollte Stanislawa, Mutter eines Kindes, der berüchtigten Aktion 14 f 13 zum Opfer fallen? Ausländer, insbesondere Ostarbeiter, die auffallen, werden entweder in KZs gesteckt oder in Krankenanstalten. Ein Beispiel:

Es geht [in der Anstalt Wiesloch bei Heidelberg] um eine 17jährige Polin, die drei Wochen vor ihrer Einweisung mit ihrer Schwester zusammen verschleppt worden war und bei einem Bauern arbeitete. Als das Mädchen auch noch vom Tod ihrer Mutter erfährt, reagiert sie mit einer Art Starrkrampf. Ein Wieslocher Medizinalrat nennt dies eine hysterische und abnorme Reaktion, »die hart an glatte Simulation grenzt«. Als Motiv diagnostiziert er »fressende Wut über die ihr zudiktierte Zwangsarbeit«. Unter der Rubrik »körperlicher Befund» notiert er: »aufrührerisches, freches Gesicht. Tadellose Bezahnung«.123

Stanislawa verlässt am 1.Mai 1945 Galkhausen.

"Heimpflege Sieglar"

Was 1941 bis 1945 im St. Josephs-Kloster in Sieglar, das von Cellitinnen geführt wurde124, passiert, ist undurchsichtig.

Das Heim in Sieglar ist im dortigen St. Josefskrankenhaus untergebracht. Sieglar hat eine Abteilung für körperlich Kranke: 35 Betten, eine Station für Invalide: 30 Betten und das Heim: 19 Betten.

Sieglar hat eine kleine Landwirtschaft, 5 Morgen Land, 9 Schweine, 25 Hühner. Als gesunde Hilfskräfte sind vorhanden: 1 halbinvalider Knecht, 2 Mädchen auf der Krankenabteilung und 1 Mädchen auf der Invalidenstation. Ein Teil der Pfleglinge ist zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich.125

Wohin? Wozu? Die »überflüssigen« Kranken, die nun auch zu gar nichts mehr taugen, aber nicht die, die "zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich" sind, sollen "abgegeben" werden. Mit etwas Phantasie kann man sich vorstellen, dass "abgeben" soviel wie "ermorden" bedeutet; fest stehen mehrere Tode, was aber in einem Zeitraum von drei bis vier Jahren nichts Ungewöhnliches ist:

Vorname

Geburts-
datum

Todes-
datum

Todesursache

Alexander

1856

07.02.44

?

Anna

1854

20.03.42

Herzschwäche

Anton

ca.1881

17.03.44

Herz-und Kreislaufschwäche

Josef

ca.1887

30.04.44

?

Ludmilla

26.12.1869

15.03.41

Grippe und Lungenentzündung127/ Herzschwäche und Pneumonie128

Margarete

ca.1885

11.11.43

Herzschwäche

Ludmilla ist 1933 - also im Alter von 63 Jahren - in hilflosem Zustand in Oberkassel bei Bonn aufgefunden worden129 und wird in die HPA Bonn eingeliefert. Dort ist sie - gelinde gesagt - sehr verwirrt, desorientiert:

[...] Stimmung meist euphorisch, ideenflüchtig, stumpf. Der Affekt ist flach, zeitweise leichte Beschäftigungsunruhe: Macht sich dauernd am Bett zu schaffen.

Diagnose: Presbyophrenie130

[...]

In den folgenden Monaten schreiben die Pfleger ins Krankenblatt u.a.: "ruhig", "kann sich leicht der Ordnung fügen", "läuft planlos herum", "still", "fluchtverdächtig", "oft schläfrig", im Herbst 1936: "drängt fort", und 8.12.36: "nach Sieglar überführt". Dort fällt dem Personal auf, dass Ludmilla keinen Widerspruch verträgt und sehr gern mit Scheren alles mögliche zerschneidet. Eine Behandlung - wie auch immer - wird ihr nicht zuteil, jedenfalls findet sich keine Eintragung im Krankenblatt. Mit dem Datum "14.3.41" - die Euthanasie läuft auf Hochtouren - trägt jemand in das Krankenblatt nach:

Seit 14 Tagen an Lungenentzündung erkrankt, sehr hinfällig u[nd] pflegebedürftig.

Und Dr. We., der Arzt der HPA Bonn, trägt unter dem 15.März 1941 ein:

Exitus Herzschwächebei Pneumonie Dr. We[...]131

Mit anderen Worten: Die Lungenentzündung hat zu einem Herzversagen geführt, bei einer 71jährigen Frau sicher keine ungewöhnliche Todesursache. Verwunderlich ist aber - zumindest für einen Laien - die drastische Gewichtszunahme: 1933, bei der Einlieferung in Bonn, wiegt Ludmilla (165 cm) 70 kg, im Januar 1937 (Sieglar) 82, im Dezember 1939 91 kg132. Das ist für eine Frau von 165 cm Körpergrösse ein starkes und schädliches übergewicht. War das gewollt oder einkalkuliert?

Und Herzschwäche! und Pneumonie! Allerweltsdiagnose, egal, ob tatsächlich eine Lungenentzündung vorlag, die aber bewusst herbeigeführt worden war133 - oder aber ein Mord à la Meseritz-Obrawalde.

Es bleibt vieles Spekulation, Verdacht, Möglichkeit. Vielleicht ist Ludmilla tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben - ohne "Fremdeinwirkung". Sie war ja immerhin schon 71 Jahre alt, die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten war 1941 allgemein schlecht. Es bleibt ein böser Verdacht - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Pfarrei St. Johannes, Sieglar, Trägerin des Krankenhauses, hat ausser dem Aufnahmebuch keinerlei Unterlagen mehr134. Klarheit werden vielleicht Untersuchungen anderer Aussenstellen - z.B. Dattenfeld135, St. Josefskrankenhaus in Much, Elisabethhaus in Niederkassel - bringen.


1 Das Wort "Euthanasie" wird von den Nazis übrigens selten benutzt; sie sagen öfter "Vernichtung", "Tötung", "Desinfizierung", "Sterbehilfe" oder ähnliche verharmlosende oder täuschende Wörter. Der Einfachheit halber wird das, was die Nazis gemacht haben, "Euthanasie" genannt.

2 Einigermassen bekannt und zugänglich ist das Buch von MITSCHERLICH/MIELKE (als Taschenbuch zuerst 1960); regelrecht versteckt waren Zeitschriftenaufsätze wie die von DöRNER (1967), GRUCHMANN (1972), BECKER (1968); ein besonderer Fall war sicher SCHWARBERG (1982). Dann kam das Buch von KLEE (1983) und sein Dokumentenband (Taschenbuch, 1985), kurze Zeit später MüLLER-HILL (1984) und Ausstellung und Katalog "HEILEN UND VERNICHTEN" (1985). Parallel dazu Zeitschriftenartikel von KLEE und DöRNER, z.B. in DIE ZEIT.

3 RüCKERL, Verbrechen, S.303.

4 Der Bundesminister der Finanzen an M. Hannes, 19.2.85, in DöRNER, Nr.23.

5 Text in RGBl I, S.529; MüNCH, S.116 ff.

6 BINDING/HOCHE: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Mass und ihre Form, 2.Auflage, Leipzig 1922; die folgenden Zitate nach dieser 2.Auflage.

7 Daten nach KLEE, S.20 f.

8 Hoche, in BINDING/HOCHE, S.55; Hervorhebung im Original.

9 ders., aaO, S.57.

10 Binding, aaO, S.31 f.

11 HITLER, S.279.

12 nach KLEE, S.25; Binding ist 1920 gestorben: KLEE, S.20.

13 Briefwechsel Stapo Köln/Landrat/Bürgermeister vom Januar 1934 in ARSK, LSK 2850, Bll. 229 f.

14 Landrat an RP, 26.11.35, in HStAD, LAS 538, Bl.172 v.

15 zitiert nach KARLSRUHE, S.63.

16 aus: "Handbuch für Lehrer. Mathematik im Dienste der nationalpolitischen Erziehung", 1935, zitiert nach FOCKE/REIMER, Hakenkreuz, S.89; HELBIG, S.63; KLEE, S.53.

17 ebd.

18 DALICHO, S.13.

19 aaO, S.13 und 46 ff.

20 Die Zahlen für die HPA Düsseldorf-Grafenberg (1934): Insgesamt 264 Verfahren zur Unfruchtbarmachung, davon 96 wegen Schizophrenie, 94 wegen Schwachsinn, 27 wegen zirkulärem Irresein, 24 wegen erblicher Fallsucht, 23 wegen schwerem Alkoholismus: MüLLER, Irrenanstalt, S.22.

21 Gütt/Rüdin/Ruttke, in DALICHO, S.78.

22 DALICHO, S.89.

23 ebd.

24 aaO, S.88 f.

25 Gütt/Rüdin/Ruttke, in DALICHO, S.79.

26 BOCK, S.236 ff, hat für das Reichsgebiet und die Zeit 1934-1945 360.000 vollzogene Eingriffe errechnet.

27 BOCK, S.8.

28 zuerst in IMT, Bd. XXVI, S.169 (=630 PS); MITSCHERLICH/ MIELKE, S.184, vgl. S.229; KLEE, S.100; KLEE, Dokumente, S.85; MASSENTöTUNGEN, S.31; und öfter. Der Brief wurde auf den 1.September 1939 zurückdatiert.

29 KLEE, S.80.

30 KLEE, S.103.

31 KLEE, S.102.

32 MASSENTöTUNGEN, S.33 f.

33 nach MASSENTöTUNGEN, S.34 f.

34 s. Dokumententeil.

35 Faksimile in KLEE, S.176, und KLEE, Dokumente, S.95; Archiv RLK Bonn.

36 Besprechung Brack/Linden/Heyde u.a., 9.10.39, Protokoll in KAUL, S.63 ff; danach in von der GRüN, S.156 f.

37 ebd.

38 ebd.; Probe-Vergasung in Brandenburg: MASSENTöTUNGEN, S.37.

39 Liste (Faksimile) in KLEE, S.228 f.

40 Fotos in KLEE, S.125; KLEE, Dokumente, S.105; KLEE in DIE ZEIT, 7.3.86, S.65.

41 Foto im Dokumententeil.

42 HPA Bernburg an "Leo", siehe unten. und Dokumententeil; weitere Beispiele in MITSCHERLICH/MIELKE, S.195, KLEE, S.151 f, WAIBEL, S.29 (Grafeneck); WAIBEL, S.28 f (Hartheim); MASSENTöTUNGEN, S.50 (Brandenburg); W+V DORTMUND, S.242 (Hadamar); KLEE, Dokumente, S.139 f (Bernburg).

43 nach MASSENTöTUNGEN, S.55 f; KLEE, S.158.

44 zitiert in: Bischof Hilfrich (Limburg) an Gürtner, 13.8. 41, in IMT, XXVI, S.165 ff (=PS 615); KLEE, Dokumente, S.231 f.

45 ebd.

46 gemeint ist Grafeneck.

47 dto.

48 SD Köln (Abt.III b 3) an RSHA, 19.6.41, in HStAD, RW 34/30, Bll.17 ff.

49 in: ARSK, LSK 3295, Bll.24 ff; der Landrat übernimmt diese Passage in seinem Bericht an den Regierungspräsidenten in Köln, aaO, Bl. 44.

50 Anlage zum Bericht Nr.251 vom 15.1.42, in BOBERACH, S.207 ff.

51 Alle drei Briefe in WAIBEL, S.31 ff.

52 s. Anm. 44.

53 Bischof Wurm an Frick, 19.7.40, in IMT, XXXVIII, S.195 ff (=M 151); KLEE, Dokumente, S.162 f; DENZLER/FABRICIUS, II, S.193 ff.

54 MASSENTöTUNGEN, S.56; seine Predigt vom 3.8.41 in KLEE, Dokumente, S.193 ff; DENZLER/FABRICIUS, II, S.198 ff.

55 z.B. die Denkschrift des Pastor Braune, 9.7.40, in KLEE, Dokumente, S.151 ff.

56 MASSENTöTUNGEN, S.57 ff.

57 nach der sog. Hartheim-Statistik, in KLEE, Dokumente, S.232 f; vgl. MASSENTöTUNGEN, S.62.

58 Diese und andere Passagen des Briefes sind unlesbar geworden; sie wurden sinngemäss - z.T. nach ähnlichen Briefen - ergänzt.

59 HPA Bernburg an "Leo", 14.8.41, in Sammlung "Leo", s. Dokumententeil.

60 Die Nachnamen der Opfer und ihrer Angehörigen sind weggelassen, die Vornamen sind verändert worden.

61 Soldbuch des "Leo", Eintragung vom 4.9.1941, in Sammlung "Leo", s. Foto im Dokumententeil.

62 Fotos von Bernburg in KLEE, Dokumente, S.121, 123, 132.

63 HPA Bernburg, Bescheinigung, 6.9.41, in Sammlung "Leo".

64 siehe Anm. 59 .

65 KA Martha, Psych. Köln, Eintragung vom 19.2.34.

66 aaO, Eintragung vom 20.2.34; Hervorhebung im Original.

67 ebd.

68 Strafanstalt Essen, Entlassungsschein, 27.2.34, in Sammlung "Leo".

69 KA Martha, Psych. Köln, Eintragung vom 20.3.34.

70 ebd.

71 aaO, Eintragung vom 4.6.34.

72 HPA Bonn an EGG Köln, 8.8.34, in HAStK, EGG-Akte Martha, Bl.1.

73 in HAStK, EGG-Akte Martha, Bll. 5 ff, s. Dokumententeil.

74 DIECKHöFER, S.264. Dr. Le. erhält vom EGG als Sachverständigengebühr 6,00 RM, für Eisenbahn und Strassenbahn 2,50 und 0,50 RM erstattet: HAStK, EGG-Akte Martha, Bl.15.
Dr. Le. hatte jüdische Grosseltern; er hat die NS-Zeit als Beamter (!) überlebt und ist nicht deportiert worden.

75 "Leo" an RP Köln, 25.11.49, in Sammlung "Leo".

76 EGG Köln, Beschluss, 28.9.34, in HAStK, EGG-Akte Martha, Bll.13 ff.

77 aaO, Bl.21.

78 Die Krankenschwester der HPA Bonn, die Martha von Köln nach Bonn begleitet hat, erhält 3,95 RM an Fahrgeld für sich und Martha zurückerstattet: aaO, Bl.16.

79 Prof. K., Uni-Frauenklinik, an Kreisarzt Köln-Nord, 11. 10.34, aaO, Bl.24.

80 Karteikarte Martha, Archiv RLK Bonn.

81 Soldbuch "Leo", S.2, in Sammlung "Leo".

82 s. Dokumententeil.

83 StAnw Bonn, Vermerk, 15.10.73 (Az: 8 Js 282/65), Faksimile in GROSSE, S.86 f.

84 DIECKHöFER, S.242.

85 Foto s. HEILEN UND VERNICHTEN, S.33 und 87; zur Person, aaO, S.88; KLEE, passim.

86 Dr. G., fachärztliches Gutachten, 4.8.53, in Sammlung "Leo".

87 KLEE, S.155; MASSENTöTUNGEN, S.51 f.

88 Eberl, Organisationsschema, o.D., in KLEE, Dokumente, S.129 f.

89 KA Oskar, Archiv RLK Bonn, ohne Bll.zählung; dort auch die folgenden Belege, falls nicht anders vermerkt.

90 LG Bonn, Unterbringungsbefehl, 22.2.37; s. Dokumententeil.

91 Die Ermittlungsakten (5 Js 466/36, später: 5 K.Ls 4/37) sind nicht mehr vorhanden: StAnw Bonn an Vf., 18.5.84.

92 Liquor ist die Hirn-Rückenmarks-Flüssigkeit.

93 Briefwechsel LG Bonn - HPA Bonn, August 1937.

94 Frau [...] an HPA Bonn, 30.5.37.

95 HPA Bonn, Dr. W., an Frau [...], 1.6.37.

96 Dr. Wi., Vermerk, 5.6.37, s. Dokumententeil.

97 ebd.

98 Frau [...] an HPA Bonn, 20.9.37; s. Dokumententeil.

99 EGG Bonn, Beschluss, 23.9.37, s. Dokumententeil.

100 Kreisgesundheitsamt SU an HPA Bonn, 7.1.38, s. Dokumententeil.

101 StandA Altenkirchen an Vf., 16. und 21.5.84.

102 Psychiatrisches Krankenhaus Hadamar an Vf., 3.7.84.

103 Meldekarte, Stadt Troisdorf.

104 s. LThK (1938), Bd.10, "Waldbreitbach".

105 ebd. und HOCKERTS, S.4 ff, 39 ff, 50 ff.

106 Meldekarte, Gemeinde Waldbreitbach.

107 vgl. dazu KLEE, S.66 f und 70.

108 nach Bestattungsbuch, Köln, Westfriedhof. Der Trostbrief ist erhalten (Pfarrarchiv St. Hippolytus, Troisdorf); auch darin steht als Todesdatum der 17.2.41.

109 StandA Köln an Vf., 15.10.84.

110 wie Anm. 108.

111 wie Anm. 103.

112 wie Anm. 106.

113 wie Anm. 108.

114 wie Anm. 108.

115 StandA T, Geburtenbuch.

116 StandA Hadamar-Mönchberg, Nr.77/1941, StandA Bornheim an Vf., 2.4.85. Der Trostbrief an ihren Ehemann ist erhalten im Pfarrarchiv St. Hippolytus, Troisdorf.

117 StandA Meseritz-Obrawalde, Sterbeurkunde Reg.-Nr.2793/ 1944, 6.10.44; Kopie im Besitz des Vf.

118 in KLEE, S.405.

Die polnische Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen ermittelt 1947: "[...] Mindestens 13.000 Patienten fast ausschliesslich Deutsche [sind hier] ermordet worden." (KLEE, Dokumente, S.75); vgl. das Protokoll der 16.Einheit der sowjetrussischen Luftwaffe (Februar 1945) in der "Erklärung" des gerichtsmedizinischen Hauptexperten der I. Weissrussischen Front, Schkarawskij (Januar 1967), in KLEE, Dokumente, S.306 ff.

119 KLEE, S.409 f.

120 s. Foto im Dokumententeil.

121 nach "Aufenthaltsanzeige", StaT.

122 ebd.

123 zitiert in KLEE, Verschleppt, S.29.

124 nach: Handbuch der Erzdiözese Köln, 23.Ausgabe, Köln 1933, S.584.

125 HPA Bonn an RP Köln, 9.2.43, in Linda ORTH, Kurzbericht über die Aussenfürsorge, 1981, in Archiv RLK Bonn.

126 ebd.

127 so in der Sterbeurkunde, Standesamt Troisdorf.

128 so im Krankenblatt, Archiv RLK.

129 Bgm. von Obercassel an HPA Bonn, 15.2.33, in KA Ludmilla, Archiv RLK Bonn; dort auch die folgenden Angaben.

130 d.i. Altersverwirrtheit

131 Schw[ester] Luitgardis, St. Josephs-Krankenhaus, Sieglar, an HPA Bonn, 15.3.41: Todeszeit: 15.3.41, 7.00 Uhr.

132 KA Ludmilla, Archiv RLK Bonn.

133 Belegt sind Beispiele aus der "Pflegeabteilung" der Jugendpsychiatrischen Klinik in Loben-Lubliniec, Oberschlesien. Dort wurden "Kinder mit langsam gesteigerten Dosen des Betäubungsmittels Luminal in eine immer tiefere, mit Atemlähmung verbundene Bewusstlosigkeit getrieben [...], bis sie schliesslich an Lungenentzündung oder anderen schweren Infektionen und an Herzkreislaufversagen zugrundegingen." (ROTH, S.90 f).

134 Kirchenvorstand von St. Johannes, Troisdorf-Sieglar, an Vf., 15.11.85.

135 s. Dokumententeil.

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