Während der deutschen Besetzung Griechenlands im
Zweiten Weltkrieg kam es Mitte Oktober 1943 zur Gefangennahme
von rund 80 deutschen Soldaten durch Partisanen der
Griechischen Volksbefreiungsarmee ELAS. Die Partisanen hatten
im Raum Kalavryta eine starke Position, obwohl die
überwiegend konservativ eingestellte Bevölkerung
ihnen gegenüber als distanziert galt. Es ist aus den
zahlreich vorhandenen Dokumenten der Wehrmacht nicht
feststellbar, ob die Forderung der Partisanen nach Austausch
der gefangenen Soldaten gegen in deutscher Hand befindliche
griechische Geiseln ernsthaft erwogen wurde. Ende November war
der Befehl für das „Unternehmen Kalavrita“
(Vernichtung der „Banden“ (Banden=Partisanen) und
eine Vergeltungsaktion) schon ergangen. Die folgenden
vermehrten Truppenbewegungen in das Gebiet von Kalavryta
konnten den Partisanen nicht entgangen sein. Am 7. Dezember,
rund 2 Monate nach der Festnahme, wurden die deutschen Soldaten
getötet und am 8. Dezember von den Besatzern tot
aufgefunden.
Daraufhin erging der Befehl zur „schärfsten Form
der Sühnemassnahmen“. Die unter dem Kommando
des Generals der Gebirgstruppe Karl von Le Suire stehende 117.
Jägerdivision begann am folgenden Tag, dem 9. Dezember,
mit der Zerstörung von Kalavryta und 25 Dörfern. Auch
das oben genannte Nationalheiligtum Kloster Agía
Lávra wurde völlig zerstört (was die
Empörung der Griechen noch steigerte und bis heute
nachwirkt). Am 13. Dezember wurden alle Dorfbewohner zur Schule
befohlen. Dort blieben die Frauen und Kinder zurück. Alle
Männer wurden oberhalb des Ortes geführt und dort mit
Maschinengewehrfeuer hingerichtet. 13 Männer
überlebten das Massaker, weil sie von den Deutschen
für tot gehalten wurden. Der Ort wurde in Schutt und Asche
gelegt.
Zitate aus der unten genannten in allen Einzelheiten vor Ort
und wissenschaftlich recherchierten Publikation von E.
Rondholz:
„Kampfgruppenführer Ebersberger meldete 674
Erschossene. In der Abschlussmeldung an das General-Kommando
des LXVIII. Armeekorps ist von 695 erschossenen Griechen im
Verlauf des gesamten ‚Unternehmens Kalavryta‘ die
Rede. (..) die Griechen gehen ihrerseits bis heute von einer
wesentlich höheren Zahl von Toten aus“ (S.
144).
Der mit der Wehrmacht kollaborierende griechische
Ministerpräsident Ioannis Rallis schrieb in einem im Ton
devoten Brief an den Militärbefehlshaber Griechenland,
General Wilhelm Speidel, sechs Tage nach dem Massaker:
„Gestern erhielt ich Nachrichten, nach denen fast die
gesamte männliche Bevölkerung der Stadt Kalavryta
Massenhinrichtungen (...) zum Opfer fielen. Wenn meine
Informationen richtig sind, betrugen die Opfer der
Massenhinrichtung mehr als 650.“ (Rondholz, S.
157).
Oberhalb des Ortes wurde eine Gedenkstätte errichtet. In
hohe Betonwände sind die Namen aller Ermordeten
eingegossen. Ein grosses weisses Kreuz ist von jeder
Position des Tals und des Ortes aus sichtbar. In der Mitte der
Anlage befindet sich eine Betonskulptur, die eine trauernde
Mutter zeigt. Auf dem Gelände sind mit grossen
weissen Steinlettern die Inschriften „OXI ΠIA
ΠOΛEMOI“ (Nie wieder Krieg) und
„ΕΙΡΗΝΗ“ (Frieden)
gelegt. Am 1. April 2000 besuchte der deutsche
Bundespräsident Johannes Rau Kalavryta und legte am
Mahnmal einen Kranz nieder.
Der Völkerrechtler Norman Paech schrieb 2000 in "Der
juristische Schatten..." :
„Trotz Hunderten von Ermittlungsverfahren wurde wegen
Kriegsverbrechen in Griechenland nur ein Hauptverfahren vor dem
Landgericht Augsburg eröffnet. Es ging um die
Erschiessung von sechs Zivilisten auf Kreta. Das Gericht
übernahm den Standpunkt der Wehrmacht, (...), so
qualifizierte das Landgericht diese Hinrichtungen als
‚völkerrechtliche Notwehr‘ und sprach den
angeklagten Hauptmann frei...Alle Bundesregierungen
einschliesslich der jetzigen haben sich bisher geweigert,
mit der griechischen Regierung in Verhandlungen über die
ungelöste Frage der Entschädigung für die Opfer
der damaligen Massaker einzutreten.“
In Griechenland waren Klagen von Angehörigen der Opfer
auf Wiedergutmachung von Gerichten mit der Begründung
abgewiesen worden, die Bundesrepublik Deutschland geniesse
als souveräner Staat Immunität (d.h. ein Staat - die
Bundesrepublik - kann nicht vor einem Gericht eines anderen
Staates - Griechenlands - verklagt werden). Am 15. Februar 2007
wies auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Schadensersatzansprüche an Deutschland wegen dieses
Massakers der Wehrmacht ab. Die Kläger hatten versucht,
ihre Ansprüche juristisch auf ein EU-internes
übereinkommen über die Zuständigkeit und
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus dem Jahre 1968
zu stützen, das der Gerichtshof aber in seinem Urteil
für diesen Fall als nicht anwendbar ansah.
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