Zeitzeugen, Bilder und Dokumente erzählen über
Irmgard Keun
(Zusammenfassung der Seiten 29-33 in
Beutel/Hagin)
Auf den fünf Briefen auf den Seiten 29 bis 33 des
Buches Zeitzeugen, Bilder und Dokumente erzählen - Irmgard Keun geht es um
die Diskussion, die aufgrund der beiden Bücher Irmgard Keuns, Gilgi, eine von
uns und Das kunstseidene Mädchen, entstanden ist.
Vier der fünf Briefe wenden sich jeweils an die
Geheime Staatspolizei (Gestapo), der letzte Brief ist von Irmgard Keun selber an das
Landgericht Berlin gerichtet.
Im ersten Brief, geschrieben am 11.2.1934, bittet
die Polizeiverwaltung Berlin die Gestapo um Mitteilung, was alles über Irmgard Keun und
deren Verleger bekannt ist. Indirekt wird die Gestapo aufgefordert, die oben genannten
Werke aus den Regalen einer hiesigen Buchhandlung zu nehmen, da sie für ein
nationalsozialistisches Volk nicht geeignet sind.
In dem Brief vom 19.9.1934 versucht die
Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums eine Beschlagnahmung des
Buches Gilgi, eine von uns in der Leihbibliothek Figaro in Berlin
durchzusetzen. Der Autor begründet dieses Vorhaben mit der Tatsache, da ss in einer
Passage des Textes das Ansehen der Postbeamtinnen herabgesetzt wird, da sie mit
Prostituierten verglichen werden.
Der nun folgende Brief, der am 1.10.1934 geschrieben
wurde, ist eine Reaktion auf den vorangegangenen. Der Präsident der
Reichsschrifttumskammer bittet von der Beschlagnahmung des Buches abzusehen. Seiner
Meinung nach ist in dieser Textpassage keine Beleidigung des Beamtenstandes zu erkennen.
Im vierten Brief, geschrieben am 15.12.1934 von der
Staatspolizeistelle für den Bezirk Oppeln, bittet der Autor um Antwort auf die Frage, ob
die vorläufige Beschlagnahmung des Buches Gilgi, eine von uns in der
Leihbücherei Kreuzburg beibehalten werden soll und ob das Buch in die Verbotsliste
aufgenommen werden soll.
In dem abschlie ssenden Brief vom 29.10.1935 fordert
Irmgard Keun Schadensersatz, da ihre beiden Bücher ohne Gerichtsurteil beschlagnahmt
wurden. Sie fordert vom Landgericht Berlin einen nicht genannten Geldbetrag, da ihr
Monatseinkommen infolge der Beschlagnahmung von mehreren 1000 DM auf weniger als 100 DM
sank.