Im ersten Band der Weimarer Ausgabe der Werke Luthers (1883) ist S. 94-99 eine Predigt Luthers mit dem Titel "Sermo de indulgentiis pridie Dedicationis" (SdI) [2] abgedruckt. Der Herausgeber Knaake hatte sie, nachdem er fehlerhafte Angaben Löschers [3] berichtigt hatte, auf den 31. Oktober 1516 datiert. Bauer hat später eine andere Datierung versucht [4] . Iserloh griff die Frage der Datierung wieder auf und zweifelte die überlieferten Daten und auch den allgemein behaupteten Ort der Handlung - die Schlosskirche - an, ging aber diesen Fragen nicht weiter nach [5] .
Bis zu Iserloh hat die Forschung allgemein angenommen, dass es sich in dieser Predigt um das Kirchweihfest der Schlosskirche handele und dass deren dies dedicationis das Allerheiligenfest sei. Dabei hatte schon Kalkoff [6] darauf hingewiesen, dass der Tag der Kirchweihe nicht mit Allerheiligen identisch sein kann, weil in den Ablassurkunden für das Allerheiligenstift Allerheiligen und Kirchweihfest wiederholt nebeneinander erwähnt werden [7] . So nennt die Ablassurkunde Papst Johannes' XXIII. vom 17. Oktober 1411 die Feste Kirchweih und Omnium Sanctorum [8] und die des Kardinallegaten Peraudi vom 1. Februar 1503 Allerheiligen und Kirchweih [9] . Abgesehen davon, dass dieser Hinweis konstant übersehen wurde, scheint auch bislang niemandem aufgefallen zu sein, dass dies dedicationis und dies titularis in der Praxis nicht zusammenfallen: So ist z. B. die Laacher Basilika Maria, dem hl. Nikolaus und allen Heiligen geweiht, das Titularfest ist am 15. August (Assumptio BMV), der dies dedicationis am 24. August (S. Bartholomaei Ap.), und das Breviarium Romanum von 1895 gibt auf S. XXIII als dies dedicationis der Peterskirche in Rom den 18. November, als dies dedicationis der Lateranbasilika (Archibasilika SS. Salvatoris) den 9. November an. Durch diese Gegenbeispiele ist der 31. Oktober als pridie dedicationis sofort widerlegt. Ausserdem ist durch nichts schlüssig bewiesen, dass Luther diese Predigt in der Schlosskirche (und nicht in der Pfarrkirche, wie Iserloh erwägt) gehalten hat.
Wenn man nun in der überlieferung der SdI auf Löscher, den ältesten erhaltenen Beleg für den SdI, zurückgeht, entdeckt man, dass der SdI an ungewöhnlicher Stelle abgedruckt ist: im 35. Kapitel (S. 729-744) als zweiter von drei "Sermones" [10] . Diese Anordnung ist deshalb ungewöhnlich, weil Löscher schon im 11. Kapitel ("Lutheri Schrifften, so er für der Reformation verfertigt", S. 220-302) in der Hauptsache Predigten aus den Jahren 1514-1517 zusammengestellt hat; auch das folgende, 36. Kapitel (S. 745-795) enthält "Allerhand Predigten Lutheri von A. 1516, 1517". Während die meisten Predigten des 11. Kapitels laut Löscher schon einmal abgedruckt waren, sind die des 36. Kapitels hier zum ersten Mal veröffentlicht, und zwar "aus dem offtgedachten MSto", das mit dem "merckwürdigen" Ms des 11. Kapitels identisch ist: man vergleiche Löschers Angaben auf S. 220 mit denen auf S. 745.
Von den drei "sermones" des 35. Kapitels sagt Löscher in der Einleitung zu diesem Kapitel (S. 729), sie gehörten oben (=11. Kapitel) eingerückt, seien noch ungedruckt und würden aus "einem guten MSto mitgetheilet". Bauer hat nun vollkommen Recht, wenn er behauptet, das "gute" und das "merckwürdige" Ms seien zwei verschiedene Mss; denn erstens gibt Löscher selber zu, er habe damals "nicht alles zur Hand gehabt" (ebd.), zweitens ist es unglaubhaft, dass Löscher nach ca. 500 Seiten das "merckwürdige" Ms, das zwischendurch immer wieder als das "obgedachte", "offtgedachte" oder der "codex dictus" oder "citatus" erscheint, jetzt nur noch ungenau als "ein gutes" bezeichnet, weil es schon kurz danach (S. 745) wieder das "etliche mahle erwehnte merckwürdige" und das "offtgedachte" genannt wird. Das "gute" Ms dürfte demnach ein vereinzeltes gewesen sein: deswegen stehen diese drei "sermones" nicht in der Reihe der anderen Predigten.
Wie Löscher (S. 277, Anm. 1) mitteilt, predigte Luther 1516 und 1517 in der Pfarrkirche (dies auf S. 577 nach dem "merckwürdigen" Ms) an den Sonn- und Feiertagen über die 10 Gebote, wobei immer eine "gewöhnliche kurze" (S. 577), "kleine" (S. 277) Predigt der eigentlichen über einen Abschnitt des Dekalogs vorausging. Diese Predigtreihe ist bei Löscher erhalten (S. 577-729) und von ihm fortlaufend (S. 588, 593, 602, 608, 612 usw.) mit den entsprechenden Daten versehen. Danach hat Luther spätestens seit dem 2. Juli 1516 regelmässig über die 10 Gebote gepredigt, am 24. Februar 1517 zum letzten Mal, wie das "merkwürdige" Ms nach Löscher (S. 745) auswies.
Am 10. Sonntag nach Trinitatis 1516 hat Luther angeblich den ersten der drei "sermones" vor der Ausführung über einen Aspekt des 1. Gebotes gehalten, wie Löscher (S. 729) behauptet. Dieser Termin passt zu den anderen Angaben Löschers (S. 612, 729 Anm. 1), denn an diesem 27. Juli 1516 hat Luther noch über das 1. Gebot gepredigt. Seit Herrmanns Bericht [11] steht jedoch fest, dass Löscher hier geirrt hat, denn der angebliche sermo ist in Wirklichkeit der "Tractatus de Indulgentiis per Doctorem Martinum ordinis S. Augustini Wittenbergae editus". Krüger weist den tractatus wegen der Anklänge an die Resolutiones und wegen der Erwähnung eines "tractats" in Albrechts Brief vom 13. Dezember 1517 in die Zeit der Entstehung der Thesen, zumindest in ein "späteres Stadium der systematischen Beschäftigung" (S. 510) mit dem Ablassproblem." [12]
Den letzten der drei "sermones", in dem er am Schluss (WA, I, S. 141, Z. 22-38) heftig gegen den missverstandenen Ablass eifert, hat Luther am Tag des hl. Matthias 1517 (24. Februar) gehalten, an dem Tag also, als er mit seiner Predigt über die 3.-7. Todsünde (Löscher, S. 725-727) seine Predigtreihe über den Dekalog abschloss.
Der Kontext bei Löscher ergibt demnach nichts für die Chronologie des Sdl: Die voraufgegangene Schrift wurde im Sommer/Herbst 1517 verfasst, die folgende im Februar 1517. Der Grund für diese nicht-chronologische Anordnung dürfte sein, dass entweder Löscher selber oder sogar schon der Schreiber des "guten" Ms - das, weil der tractatus nicht erkannt wurde, relativ jung gewesen sein muss! - diese Schriften wegen der verwandten Thematik zusammengestellt und dabei wenig Rücksicht auf die Datierung, die vielleicht (schon) fehlte, genommen hat.
Aus der überlieferungsgeschichte des Sdl lassen sich also keine positiven Angaben entnehmen. Aufschlussreich sind dagegen die Anspielungen Luthers und die Aussagen der Zeitgenossen und Biographen. Mit ihrer Hilfe kann man die Stellung des SdI in der Zeit des "vor-reformatorischen" Luther einigermassen genau bestimmen.
Löscher schreibt auf S. 214, dass Luther
"... auch mit Bewilligung seiner Obern und des ordentlichen Pfarrers zu Wittenberg, 2 oder 3 Jahre für der Reformation angefangen [hat] Beicht zu hören, und seine Beichtkinder vor dem im Schwang gehenden Greuel des Ablasses zu warnen."
Das heisst doch, dass Luther zuerst als Seelsorger - als er in der Pfarrkirche Beichte hörte - mit dem Ablass und dessen negativen Auswirkungen direkt konfrontiert wurde.
Mathesius schildert in seiner Luther-Vita die Anfänge leicht verändert:
"... lieffen vil Leut zu diesem Ablass Jarmarckt, und wolten gnad lösen, und ewigs leben mit ihrem gelde erkauffen. Allda fehet D. Luther an in seinem Kloster, seine zuhörer zu warnen, vor disem Geltablass, und leret im anfang fein bescheidenlich, es were besser armen leuthen ein allmosen geben, nach Christi befelh, denn solche ungewisse gnade umb gelt kauffen." [13] Der Unterschied zu Löscher liegt darin, dass Mathesius betont, Luther habe, als er auf das Problem gestossen war, zu predigen ("leren") begonnen, und zwar im (Augustinereremiten-) Kloster.
Nun sagt Luther in "Wider Hans Worst" - und sinngemäss dasselbe in der Vorrede zum ersten Band der lateinischen Schriften der Wittenberger Ausgabe von 1545 (WA, LIV, S. 180):
"Der selbige Detzel füret nu das Ablas umb her, und verkaufft gnade umbs Gelt ... Zu der zeit war ich Prediger allhie im Kloster ... Als nu viel Volcks von Wittemberg lieff dem Ablas nach gen Jütterbock und Zerbest etc, Und ich ... nicht wuste, was das Ablas were, ... fieng ich seuberlich an zu predigen, man köndte wol bessers thun, das gewisser were, weder Ablas lösen." (WA, LI, S. 538 f.)
Hier wird durch die stilistischen Anklänge (lieffen vil leut, bescheidenlich, besser, ungewiss) deutlich, dass Mathesius' Schilderung von dieser Lutherstelle [14] abhängig ist, dass er aber in dem Satzteil "allda - Kloster" die Aussage des ersten Satzes Luthers mit dem zweiten zusammengefasst hat: anstatt die Differenzierung Luthers beizubehalten, wirft er sie entstellend mit dem Beginn der Tätigkeit gegen das Ablassgeschäft in eins.
In diesen Sätzen gibt Luther ausserdem den Zeitpunkt an, an dem er gegen den Ablasshandel vorzugehen begann: Tetzels Auftreten in Jüterbog und Zerbst. Da Luther die Ereignisse ursächlich verknüpft, sind Ungenauigkeiten oder gar Fehler in dieser Angabe nicht zu befürchten.
Unmittelbar auf das oben angeführte Zitat folgt der Satz:
"Solche predigt hatte ich auch zuvor gethan hie auffm Schlosse, wider den Ablas, Und bey Hertzog Friderich damit schlechte gnade verdienet, Denn er sein Stifft auch seer lieb hatte". [15]
Damit sagt Luther doch, dass er eigentlich in der Pfarrkirche gegen den Ablass gepredigt habe und dass diesen Predigten bereits eine Kritik an einem Ablassverkauf voraufgegangen sei, der mit dem Reliquienschatz der Schlosskirche zusammenhing; diese Kritik gefiel Kurfürst Friedrich sicher nicht.
Man müsste also unterscheiden: Luther hat zuerst einen auf die Schlosskirche bezogenen Ablass kritisiert, später den - allerdings ebenso missverstandenen und missbrauchten - Ablass zugunsten Albrechts, für den Tetzel durch die Lande zog; der erste ist möglicherweise der Portiuncula-Ablass, mit dem Bornkamm den SdI in Beziehung bringt (S. 9). Diesen kann Luther jedoch nicht gemeint haben, da der SdI an einigen Stellen in eine andere Richtung weist.
Denn Luther sagt darin: "Dixi enim de iis alias plura" (S. 98, Z.17); damit verweist er seine Zuhörer auf eine oder mehrere Predigten (dixi), die er früher und vielleicht an einem anderen Orte gehalten hat mit demselben Inhalt. Ob Luther mit "iis" entweder die praedicatores oder die indulgentiae meint, wird aus dem Kontext nicht ganz klar: diese Frage erscheint mir aber auch nicht wichtig, auf jeden Fall geht es um das Ablassgeschäft. Wenn man nun für den SdI auf dem 31. Oktober 1516 beharrt, fällt es schwer, eine frühere Predigt mit diesem Thema in der überlieferung zu finden.
Schwererwiegend aber als eine Lücke in der überlieferung ist doch die Schlussfolgerung, dass Luther wohl vor und am 31. Oktober 1516 und am 24. Februar 1517 gegen einen Ablass gepredigt hätte, aber nicht im April 1517, als Tetzel in Jüterbog [16] und Zerbst sein Unwesen trieb und Volksaufläufe verursachte. Sollte Luther, als er im Beichtstuhl der Pfarrkirche mit den Auswirkungen des Ablasshandels konfrontiert wurde, geschwiegen haben? Oder sollte diese seine Stellungnahme, die ebenso eifernd gewesen sein müsste wie die voraufgegangenen, nicht überliefert sein? Soll das einzige Resultat der Beschäftigung mit dem Ablassproblem in dieser Zeit (Februar - Oktober 1517) der gelehrte Tractatus de indulgentiis sein, der - nach Krüger - zudem auch noch nicht allzu weit vor dem 31. Oktober entstand? Dies alles erscheint recht unwahrscheinlich [17] .
Nach meiner Deutung gibt Luther den Anlass seiner Predigt unmissverständlich im SdI an: nicht eigentlich das Fest der Kirchweihe, sondern vielmehr den Ablassmissbrauch: Das Eingreifen des Seelsorgers wird notwendig: " ... cum sit prae foribus pompa [18] ista indulgentiarum ... " (WA, I, S. 98, Z.18, = da vor unseren Toren [sic!] [19] solch ein Ablassrummel sich abspielt). Das Ablassgeschäft findet in unmittelbarer Nähe von Wittenberg statt!
Jetzt wird auch klar,
dass nicht der Portiuncula-Ablass (Bornkamm), sondern Tetzels Tätigkeit in Jüterbog und Zerbst (Iserloh) gemeint ist;
dass mit "seductores, fabulatores &c." (ebda., Z. 15) nicht die Kollegen Luthers am Allerheiligenstift (dazu Iserloh, S. 33) angesprochen sind, sondern Tetzel und seine Leute;
dass mit "qui buccinant" (ebda., Z. 21; "buccinatores" in WA, IV, S. 674, Z. 12) ebenfalls nur die Ablassverkäufer, die die kirchliche Lehre und die Anweisungen des Papstes [20] verdrehen, angeprangert werden.
Luther geht gegen die Ablasskrämer vor, die die Ablassproblematik vergröberten, um den Gläubigen den Handel schmackhaft zu machen, die sich nicht scheuten oder es auch nicht anders verstanden -, des Geldes wegen Unwahres zu verkünden.
Freilich, was bislang zum Datierungsproblem gesagt wurde, beruhte auf Rückschlüssen und Vermutungen; sie wiesen allerdings schon in eine Richtung, die die überlieferten Positionen erschütterte und die sich den Vermutungen Iserlohs näherte. Im Gegensatz zu ihm, der der Frage der Kirchweihfeste der Schloss- und der Pfarrkirche nicht weiter nachging, kann ich jetzt die beiden Daten nennen: Nach Bünger/Wentz (S. 150, leider ohne Quellenangabe) ist die Schlosskirche, auch Stifts- oder Allerheiligenkirche genannt, am 17. Januar 1503 (Dienstag, S. Antonii abbatis et confessoris) durch den Kardinallegaten Raimund Peraudi noch vor ihrer Vollendung geweiht worden.
An dieser Kirche kann aber Luther 1516/1517 nicht das Predigtamt innegehabt haben, da erstens Karlstadt als Archidiakon des Augustinereremitenklosters gemäss der Ordnung der Stiftskirche von 1508 [21] seit 1510 Prediger an dieser Kirche war [22] und zweitens Luther selber in einem Brief an Lang vom 26. Oktober 1516 [23] seine vielfältigen geistlichen Verpflichtungen erwähnt, u. a.
"Sum concionator conventualis [24] , ecclesiastes mensae, desideror quotidie et parochialis praedicator. . ."
Das stimmt zwar nicht mit der Ordnung der Stiftskirche überein ("item predicature jn der pfarkirchen sal der Cantor versehen", Barge, Bd. 2, S. 528), jedoch ist die Briefstelle authentischer.
Nicht zuletzt passt auch das Datum der Kirchweihe der Pfarrkirche ausgezeichnet in das aufgezeichnete Gefüge: Nach Bünger/Wentz [25] ist die Pfarr- oder Marienkirche am 31. Mai 1439 (Trinitatis) durch Bischof Stephan von Brandenburg geweiht worden: damit ist pridie dedicationis 1517 der 30. Mai, der Vortag von Pfingsten 1517; an diesem Wochenende war mit zahlreichen Kirchgängern in der Pfarrkirche zu rechnen, da auch die Gottesdienste der beiden folgenden Feiertage nach der erwähnten Ordnung [26] den Geistlichen der Pfarrkirche reserviert waren.
Die Differenz zu der Jüterboger Angabe über Tetzels Tätigkeit beträgt demnach ca. 6 Wochen: sie ist nicht zu gross, als dass dieser Termin unwahrscheinlich würde, da ihr ja nicht zu entnehmen ist, seit wann und bis wann Tetzel sich in Jüterbog aufhielt, und Angaben über Zerbst, das Luther in "Wider Hans Worst" ebenfalls erwähnt, fehlen. Es ist anzunehmen, dass Tetzel längere Zeit in den Gegenden, die er aufsuchte, blieb. Die Nachrichten über sein Auftauchen werden zwar schneller weitergegeben worden sein als andere, jedoch kann man auch in diesem Fall mit einiger Verzögerung rechnen. Auch Iserloh berücksichtigt eine Verspätung: im Handbuch der Kirchengeschichte schreibt er:
"Zur 'grossen Schau' der Tetzelschen Ablasspredigt nahm er [Luther] in einer Kirchweihpredigt, die er April oder später behalten hat, Stellung." [27]
Die Konsequenzen aus der Tatsache, dass Luther den SdI sieben Monate später, als man bislang annahm, gehalten hat, ist einmal die erheblich veränderte Chronologie: Nicht schon ein Jahr vor dem 31. Oktober 1517, sondern erst 8 Monate vorher, am 24. Februar 1517, trat Luther mit der ersten Kritik an der Ablasspraxis an die öffentlichkeit. Durch den um vier Monate verkürzten Zeitraum gewinnt die Tat des 31. Oktober 1517 an Spontaneität. Luther hat verhältnismässig schnell auf diese ärgerlichen Vorgänge reagiert, als er seinen Brief an Albrecht abschickte. Zum anderen war der Sdl Luthers aufgebrachte Reaktion nicht auf die Reliquienverehrung an der Schlosskirche, sondern auf Tetzel und seine Leute. Die Behauptung, der Anstoss zu Luthers reformatorischer Tat sei Tetzels Ablassverkauf gewesen, erhält mit dem Sdl einen eindeutigen Beweis. Damit steht der Sdl in der geistigen Geschichte der Vor-Reformationszeit fest.
[1] aus: Zeitschrift für Kirchengeschichte, III-1971, S. 344 ff.
[2] Vgl. dazu die zweite Fassung dieser Predigt in: WA, IV, S. 670-674, und S. 670, Anm.1.
[3] V. E. Löscher, Vollständige Reformationis-acta und Documenta ..., Bd. 1, Leipzig 1720.
[4] K. Bauer, Das Entstehungsjahr von Luthers Sermo Indulgentiis pridie dedicationis, in: ZKG 43 (1924), S. 174-179.
[5] E. Iserloh, Luther zwischen Reform und Reformation, Münster 1966 (= KLK, H. 23/24).
[6] P. Kalkoff, Ablass und Reliquienverehrung an der Schlosskirche zu Wittenberg, Gotha 1907.
[7] H. Volz, Martin Luthers Thesenanschlag und dessen Vorgeschichte, Weimar 1959, S. 70 f, hat diesen Hinweis Kalkoffs nicht übersehen; jedoch hielt er an der Schlosskirche fest und versuchte, erneut eine übereinstimmung zu erreichen.
[8] F. Bünger/G. Wentz, Das Bistum Brandenburg, II. Berlin 1941 (= Germania Sacra, 1. Abt., 3. Bd.), S. 109, die Kalkoff a.a.0. S. 7, berichtigen.
[9] Bünger/Wentz, ebda.; vgl. Kalkoff, a.a.0., S. 9, Anm. 1 u. 2.
[10] Der erste sermo ist in Wirklichkeit der "Tractatus de indulgentiis" (= WA, I, S. 65-69); dazu unten S. 346. Der Einfachheit halber spreche ich weiterhin von den drei "sermones".
[11] F. Herrmann, Luthers tractatus de indulgentiis, in: ZKG 28 (1907), S. 370-373.
[12] G. Krüger, Luthers tractatus de indulgentiis, in: Theol. Stud. u. Kritiken 90 (1917), S. 507-520; vgl. dazu auch Volz a.a.0. S. 84; Iserloh a.a.0. S. 35ff.; H. Bornkamm, Thesen und Thesenanschlag Luthers, Berlin 1967 (= Theol.Bibl. Töpelmann, I-I. 14), S. 10.
[13] J. Mathesius, Historien von des Ehrwirdigen in Gott seligen theuren Manns Gottes Doctoris Martini Luthers, anfang, lere, leben und sterben ..., Nürnberg 1570, f. 11 r.
[14] und auch von der Formulierung der 43. These Luthers.
[15] Damit - vermutet Volz, S. 71 - sei der Sdl gemeint.
[16] Datum nach Paulus, Johann Tetzel, der Ablassprediger, Mainz 1899, S. 41, der Jüterboger Annalen und die Tetzel-Vita des G. Hechtius (Wittenberg 1717, S. 53 f.) zitiert; genau war es Karfreitag, der 10. April; vgl. Volz, S. 66-69.
[17] Die Bemerkung in der "Auslegung und Deutung des hl. Vaterunsers. 1518" (WA, IX S. 133) scheidet als Zeugnis aus, nachdem Bauer (a.a.0., S. 175) nachgewiesen, hat, dass diese Bemerkung sicher von Agricola stammt.
[18] Zu "pompa" vgl. Tertullian, coron. 13, 7: "pompa diaboli".
[19] Volz, S.70, geht davon aus, dass "prae foribus" sich auf das Allerheiligenstift und damit "ausdrücklich auf das kommende Fest" Allerheiligen bezieht.
[20] So zu diesem Zeitpunkt Luther; vgl. im SdI: WA, I, S. 98, Z. 19f.; ferner: WA, IV, S. 674, Z. 11 f.; und in: "Wider Hans Worst" (WA, LI, S. 539, Z. 32).
[21] gedruckt bei H. Barge, Andreas Bodenstein von Karlstadt, (2 Bde., Leipzig 1905) Bd. 2, S. 525 ff. bes. S. 528.
[22] Barge, a.a.0., Bd. I, S. 42 und S. 43, Anm. 24.
[23] WA Br., I, Nr. 28, S. 72.
[24] = Prediger vor dem Konvent! (und nicht: in der Klosterkirche, wie übersetzt worden ist); zur Klosterkirche s. Bünger/Wentz, a.a.0., S. 161 f.
[25] a.a.0., S. 155, leider ohne Quellenangabe; das lateinische Zitat, das sie in dem entscheidenden Satz anführen, ist der Urkunde Bischof Hennings von Brandenburg vom 22. Februar 1412 entnommen, in der er allen Wohltätern, die zum Gelingen des Umbaus der Marienkirche beigetragen haben, einen Ablass erteilt; gedruckt bei A. F. Riedel, Novus codex diplomaticus Brandenburgensis, 1. Hauptteil, 8. Bd., Berlin 1847, S. 389.
[26] Barge, a.a.0., Bd. 2, S. 528.
[27] Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. 4 (Reformation, katholische Reform und Gegenreformation), hrg. v. E. Iserloh u. a., Freiburg 1967, S. 49; vgl. auch Iserloh, Luther zw. Reform u. Reform., S. 32.