1934 Aug 8 Ärztliches Gutachten des Dr. Le[...] [1]

Anlage 5 [2]

Amtsärztliches - Ärztliches Gutachten

gem[äss] § 4 Satz 2 des

GESETZES ZUR VERHÜTUNG ERBKRANKEN NACHWUCHSES

[Angaben zur Person, u.a. auch Zahl der Kinder, Tot- und Fehlgeburten]

I. Angaben über nähere Familienangehörige

[Krankheiten, auch im Sinne des Gesetzes, nicht bekannt]

II. Eigne Vorgeschichte des Erbkranken

1. Allgemein

[körperlich gesund, normale geistige und soziale Entwicklung, keine Krämpfe oder Alkoholismus, nicht vorbestraft, normale Monatsblutungen]

2. Entwicklung des Leidens

Erste Anstaltseinlieferung am 20.02.[19]34. Wurde damals auf der Strasse in hochgradigem Erregungszustand aufgegriffen, im März [19]34 entlassen. Wenige Tage später bereits wieder Aufnahme in Galkhausen, wo sie hochgradigen Verwirrtheitszustand bot. Dort im April [1934] entlassen. Erneute Aufnahme hier [HPA Bonn] im Juni [19]34.

III. Befund

1. körperlicher Befund

[163 cm, 54,5 kg, gesund, auch bei Reflexen und Nerven]

2. psychischer Befund

Zeigt hier seit der Aufnahme einen hochgradigen psychomotorischen Erregungszustand; ist kaum fixierbar, erhöht ablenkbar durch akustische und optische Reize, an alles sofort anknüpfend, aber nicht haftend.

Hochgradige Inkohaerenz im Gedankenablauf bis zur vollkommenen Sprachverwirrtheit. - Zeigt einen erheblich gesteigerten Rededrang ebenso wie einen gesteigerten Drang zu motorischen Entladungen.

Ihre Spontanreden werden mit übertriebenem Affekt vorgebracht, wobei der Affekt häufig inadäquat wirkt.

Die Gestik, mit der sie ihre Reden begleitet, ist übertrieben, eckig, ausfahrend, masslos. Häufiges Grimassieren. - Beim Explorationsversuch fortgesetztes Vorbeireden, häufige Verbigeration und Iteration.

Die einzelnen Phasen der Stimmung wechseln übergangslos. - Sinnestäuschungen sind nicht sicher feststellbar.

[...]

Diagnose: Schizophrenie. Hochgradiger psychomotorischer Erregungszustand.

Bonn, 8.8.34 [gez.] Le[...]




[1] Fundstelle: HAStK, Best.689, Nr.668, Bll. 5 ff.

[2] zu dem Antrag auf Sterilisierung, auf vorgedrucktem Formular. Das Gutachten kann nicht im Schrift- oder Druckbild des Originals wiedergegeben werden.