1937 Feb 22 Landgericht Bonn, Unterbringungsbefehl [1]

Das Landgericht.

�Strafkammer.

BONN, den 22.Februar 1937

Fernsprecher:

Es wird gebeten, bei allen
Eingaben die nachstehende
Gesch�ftsnummer anzugeben.

Gesch�ftsnummer:
5 Js 466/36
[ 3 ]

�Gemeinde Troisdorf

�Eing[ang] 11.Mai 1937

Tageb[uch]....Nr..... [ 2 ]

Unterbringungsbefehl. [4]

Der berufslose O[...] aus Troisdorf, [...], geb[oren] am 8.I.1893 in [...], ledig, nicht bestraft,

wird beschuldigt,

zu Troisdorf im Jahre 1936 unter den Voraussetzungen des � 51 Abs[atz] 1 Str[af]G[esetz]B[uch] durch zwei selbst�ndige Handlungen

a) mit Personen unter 14 Jahren unz�chtige Handlungen vorgenommen und sie zur Duldung solcher Handlungen verleitet,

b) als Mann mit einem anderen Manne Unzucht getrieben zu haben.

Verbrechen und Vergehen nach �� 176 Abs.I Ziff[er] 3, 175, 74, 51 Abs. 1 StrGB.

Er ist dieser Straftat dringend verd�chtig und nach dem Sachverst�ndigengutachten des Reg[ierungs]Med[izinal]Rat a[usser] D[iensten] Dr. E[...] zu Bonn hat er die bezeichneten Handlungen im Zustande der Unzurechnungsf�higkeit begangen. Es sind dringende Gr�nde f�r die Annahme vorhanden, dass die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt angeordnet wird. Die einstweilige Unterbringung ist mit R�cksicht auf die �ffentliche Sicherheit erforderlich.

Es wird daher gegen ihn gem�ss � 126 a Abs.1 StrPO. die einstweilige Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeordnet.

Gegen diesen Unterbringungsbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zul�ssig.

� gez. O[...] S[...] S[...]

�Ausgefertigt:

�[Unterschrift: unleserlich] Justizsekret�r

�als Urkundsbeamter der Gesch�ftsstelle des LG.

�Landgericht

�Bonn [ 5 ]


[1] Fundstelle: Krankenakte des O., Archiv der RLK Bonn.

[2] Aufdruck des Eingangsstempels.

[3] maschinenschr. eingetragen.

[4] Das Gericht benutzt den Vordruck eines Haftbefehls; "Haftbefehl" und die entsprechenden Passagen des Vordrucks sind maschinenschr. durchgestrichen bzw. ge�ndert worden.

[5] Abdruck des Siegels.