1937 Feb 22 Landgericht Bonn, Unterbringungsbefehl [1]

Das Landgericht.

 Strafkammer.

 

 

 

BONN, den 22.Februar 1937

Fernsprecher:

Es wird gebeten, bei allen
Eingaben die nachstehende
Geschäftsnummer anzugeben.

Geschäftsnummer:
5 Js 466/36
[ 3 ]

 

 Gemeinde Troisdorf

 Eing[ang] 11.Mai 1937

  Tageb[uch]....Nr..... [ 2 ]

 

  Unterbringungsbefehl. [4]

Der berufslose O[...] aus Troisdorf, [...], geb[oren] am 8.I.1893 in [...], ledig, nicht bestraft,

wird beschuldigt,

zu Troisdorf im Jahre 1936 unter den Voraussetzungen des § 51 Abs[atz] 1 Str[af]G[esetz]B[uch] durch zwei selbständige Handlungen

a) mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen und sie zur Duldung solcher Handlungen verleitet,

b) als Mann mit einem anderen Manne Unzucht getrieben zu haben.

Verbrechen und Vergehen nach §§ 176 Abs.I Ziff[er] 3, 175, 74, 51 Abs. 1 StrGB.

Er ist dieser Straftat dringend verdächtig und nach dem Sachverständigengutachten des Reg[ierungs]Med[izinal]Rat a[usser] D[iensten] Dr. E[...] zu Bonn hat er die bezeichneten Handlungen im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit begangen. Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt angeordnet wird. Die einstweilige Unterbringung ist mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit erforderlich.

Es wird daher gegen ihn gemäss § 126 a Abs.1 StrPO. die einstweilige Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeordnet.

Gegen diesen Unterbringungsbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.

  gez. O[...] S[...] S[...]

 Ausgefertigt:

 [Unterschrift: unleserlich] Justizsekretär

 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des LG.

 Landgericht

 Bonn [ 5 ]


[1] Fundstelle: Krankenakte des O., Archiv der RLK Bonn.

[2] Aufdruck des Eingangsstempels.

[3] maschinenschr. eingetragen.

[4] Das Gericht benutzt den Vordruck eines Haftbefehls; "Haftbefehl" und die entsprechenden Passagen des Vordrucks sind maschinenschr. durchgestrichen bzw. geändert worden.

[5] Abdruck des Siegels.