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Das Landgericht.
�Strafkammer. � � � |
BONN, den 22.Februar 1937
Fernsprecher:
Es wird gebeten, bei allen
Gesch�ftsnummer: |
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�Gemeinde Troisdorf
�Eing[ang] 11.Mai 1937
� Tageb[uch]....Nr..... [ 2 ]
�
Der berufslose O[...] aus Troisdorf, [...], geb[oren] am 8.I.1893 in [...], ledig, nicht bestraft,
wird beschuldigt,
zu Troisdorf im Jahre 1936 unter den Voraussetzungen des � 51 Abs[atz] 1 Str[af]G[esetz]B[uch] durch zwei selbst�ndige Handlungen
a) mit Personen unter 14 Jahren unz�chtige Handlungen vorgenommen und sie zur Duldung solcher Handlungen verleitet,
b) als Mann mit einem anderen Manne Unzucht getrieben zu haben.
Verbrechen und Vergehen nach �� 176 Abs.I Ziff[er] 3, 175, 74, 51 Abs. 1 StrGB.
Er ist dieser Straftat dringend verd�chtig und nach dem Sachverst�ndigengutachten des Reg[ierungs]Med[izinal]Rat a[usser] D[iensten] Dr. E[...] zu Bonn hat er die bezeichneten Handlungen im Zustande der Unzurechnungsf�higkeit begangen. Es sind dringende Gr�nde f�r die Annahme vorhanden, dass die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt angeordnet wird. Die einstweilige Unterbringung ist mit R�cksicht auf die �ffentliche Sicherheit erforderlich.
Es wird daher gegen ihn gem�ss � 126 a Abs.1 StrPO. die einstweilige Unterbringung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeordnet.
Gegen diesen Unterbringungsbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zul�ssig.
� gez. O[...] S[...] S[...]
�Ausgefertigt:
�[Unterschrift: unleserlich] Justizsekret�r
�als Urkundsbeamter der Gesch�ftsstelle des LG.
�Landgericht
[2] Aufdruck des Eingangsstempels.
[3] maschinenschr. eingetragen.
[4] Das Gericht benutzt den Vordruck eines Haftbefehls; "Haftbefehl" und die entsprechenden Passagen des Vordrucks sind maschinenschr. durchgestrichen bzw. ge�ndert worden.
[5] Abdruck des Siegels.