DOCUMENT NO. NI - 5685
OFFICE OF CHIEF OF COUNSEL FOR WAR CRIMES
Geheim [2]
16.Februar 1939
Dr. Bö[ckler]/S
Aktennotiz
ueber die Besprechung in Troisdorf am 31.1.39.
Anwesend die Herren:
Ministerialrat Dr. Buhl, Frankfurt
Direktor Dr. Schmidt )
Assessor Grille ) DAG Troisdorf
Dr. Böckler Lu[dwigshafen, IG Farben]
Reichsanlagen allgemein.
Vorbemerkungen:
Unter " Montanschema " im Sinne der nachfolgenden Ausfuehrungen wird verstanden, dass die Muttergesellschaft aufgrund eines Auftrages des HWA [=Heereswaffenamt] eine Fabrikanlage baut. Die Fabrikanlage gehört dem Reich. Die Muttergesellschaft gruendet eine Tochtergesellschaft, die dann die von der Mutter gebaute Fabrikanlage pachtet und betreibt. Der Pachtzins besteht in einem Prozentsatz des Bruttobetriebsueberschusses der Paechterin.
Unter " I.G.Schema " wird verstanden, dass dem Reich gegenueber sowohl fuer den Bau wie auch fuer die Pacht nur eine Gesellschaft tritt, dass also von der Gruendung einer besonderen Gesellschaft fuer die Anpachtung und den Betrieb abgesehen wird. Der Pachtzins richtet sich nicht nach dem Betriebsueberschuss der Anlage, sondern nach der fuer die Anlage erforderlichen Amortisation und Verzinsung.
Auf Bitte von Herrn Dr. Buhl schilderte Herr Dr. Schmidt eingehend die geschichtliche Entwicklung der Zusammenarbeit der DAG mit dem Heereswaffenamt und die dabei gemachten Erfahrungen. Die Zusammenarbeit zwischen DAG und dem Reich geht viel weiter zurueck als die Zusammenarbeit zwischen der I.G. und dem Reich. Frueher waren die vertraglichen Verhaeltnisse zwischen DAG und Reich nicht einheitlich. Erst im Laufe der Zeit hat sich das Montanschema herausgebildet. Saemtliche von der DAG errichteten selbstaendigen Fabrikationsanlagen werden nach diesem Schema behandelt. Soweit in den Werken der DAG selbst Anlagen vorhanden sind, die das Reich frueher einmal finanzierte, gelten hierfuer Sonderregelungen. [...]
Die einschlaegige Tochtergesellschaft der DAG ist die Gesellschaft zur Verwertung chemischer Erzeugnisse m.b.H. [=Verwertchemie]. Ihr Gesellschaftskapital mit RM 300.000.- befindet sich zu 100% bei der DAG. Als Geschaeftsfuehrer sind nur Beamte [=leitende Angestellte] der DAG bestellt. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorstand der DAG und den Ministerialraeten Dr. Zahn und Dr. Zeidelhack des Heereswaffenamtes.
Dr. Schmidt erwaehnte dabei, dass auch die Wasag nach dem Montanschema arbeite, wobei die Tochtergesellschaft der Wasag die Deutsche Sprengchemie GmbH. sei. [...]
Die Erfahrungen, die die DAG mit dem Montanschema gemacht hat, sind guenstig. Die Tatsache, dass zwei Herren des HWA im Aufsichtsrat der Verwertungsgesellschaft sitzen, hat nur formale Bedeutung. [...]
[...]
gez. B[öckler]
D[urchschlag] Herrn Dir.Dr. ter Meer, Frkft., )
Herrn Ministerialrat Dr. Buhl, Frkft., ) 2/3.
Herrn Dir.Dr. Ambros, Lu[dwigshafen] )
gez. Ri
[1] Abschrift in: BA Koblenz, AllProz 2, NI 5685.
[2] Stempelaufdruck mit dem üblichen Text und Hinweis auf § 88 RStGB.