AUSZUG [2] AUS DOCUMENT No. NI-6780
OFFICE OF CHIEF OF COUNSEL FOR WAR CRIMES.
Auszug aus Seite 1 des Originals
Zwischen
der Verwertungsgesellschaft fuer Montanindustrie, GmbH, Sitz Muenchen, vertreten durch ihren Geschaeftsfuehrer, nachstehend "Montan" genannt,
und
der Firma Gesellschaft mit beschraenkter Haftung zur Verwertung chemischer Erzeugnisse, Sitz Troisdorf/Bez. K�ln, vertreten durch ihren Geschaeftsfuehrer, nachstehend "die Firma" genannt, wird folgender
P a c h t v e r t r a g
geschlossen.
Par[agraph] 1
1.) Die Dynamit-Actien Gesellschaft, vorm[als] Alfred Nobel & Co. hat im Auftrag und fuer Rechnung des OKW Produktionsstaetten mit allen erforderlichen Nebenanlagen, einschliesslich Zufahrtswegen, als selbstaendige Betriebe errichtet bezw. eingerichtet (vergl. Anlagen 1-5 des Mantelvertrages [3] ), und zwar in
1.) D�mitz (Reuter) Fabrikationsstaette
a) fuer Trinitrotolnol
b) zum Fuellen von Fliegerbomben
c) zur Herstellung der fuer die Bomben ben�tigten Mittelsaeulen und Rauchk�rper
d) fuer Pikrinsaeure
e) eine Pressanlage
f) eine Erweiterung des Toluol-Lagers um 500 to.
2.) Guesen (Wiese) Fabrikationsstaette
[...]
3.) Hessisch-Lichtenau (Friedland) Fabrikationsstaette
a) fuer Tri
b) eine Fuellanlage zum Fuellen von Granaten
c) fuer Pikrinsaeure
d) eine Pressanlage fuer Zuend- und Uebertragungsladungen aus Pikrinsaeure
e) eine Pressanlage fuer Pionier- und Marinemunition aus Tri
f) eine Erweiterung der Tri-Anlage um 400 moto [4]
g) eine Nitropenta-Anlage
h) eine Erweiterung des Toluol-Lagers um 1000 moto
i) die M�glichkeit der alternativen Herstellung von Dinitrobenzol in der Tri-Anlage
4.) Clausthal (Tanne)
[...]
5.) Ueckermuende (See I)
[...]
Diese Anlagen bilden den Gegenstand des zwischen dem Deutschen Reich und der Firma Dynamit-Actien-Gesellschaft, vorm. Alfred Nobel & Co., unter dem 4.Maerz 1940 geschlossenen Mantelvertrages.
2.) "Montan" wird die Anlagen in einer Uebergabeverhandlung abnehmen. Ueber diese Uebergabeverhandlungen werden Protokolle aufgenommen und unterzeichnet werden.
Paragraph 2.
1.) "Montan" verpachtet diese, den Gegenstand des Mantelvertrages bildenden Anlagen an die Firma.
2.) Die Anlagen umfassen die Grundstuecke (mit dem aufstockenden Holzbestand) und die Gebaeude nach anliegenden Lageplaenen (Anlage 1 [5] ), ferner die maschinellen und apparativen Einrichtungen, gemaess den anliegenden Uebernahmeprotokollen (Anlage 2) und das Zubeh�r. [...]
Paragraph 3.
1.) Die Firma gewaehrleistet die wirtschaftliche Ausnutzung der Werke nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes, wenn 40 % der Anlagen in einer Schicht durch entsprechende Auftraege des Treugebers der "Montan" betrieben werden.
[...]
[Paragraph 5 oder 6]
1.) Die pachtweise Ueberlassung der der "Montan" geh�rigen Anlagen und Einrichtungen erfolgt gegen Verguetung eines Pachtzinses von seiten der Firma. Die Quote bewegt sich zwischen 33 1/3 (dreiunddreissigeindrittel) und 50 (fuenfzig) % des jeweils von der Firma fuer einen Bilanzabschnitt bilanzmaessig ausgewiesenen Brutto-Betriebsueberschusses, der sich nach Abbuchung der Abschreibungen und aller sonstigen Betriebsaufwendungen der Firma einschliesslich Steuer und Handlungsunkosten ergibt. [...]
2.) Der Pachtzins wird jaehrlich innerhalb der in Ziffer 1 genannten Grenzen nach Massgabe der erteilten Auftraege und im Rahmen der Betriebsausnutzung durch diese Auftraege unter Mitwirkung des Aufsichtsrates durch die "Montan" festgesetzt.
[...]
� 12: Geheimhaltung nach � 88 ff RStGB
� 13: Vertrag gilt zunächst bis 31.März 1949
2.) Nach Anlauf der Kuendigungsfrist ist der Betrieb ordnungsgemaess an die "Montan" zu uebergeben. [...]
[...]
Par.16.
Der Vertrag ist dreifach ausgefertigt. Jede Partei sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der "Montan" hat eine Ausfertigung erhalten.
Berlin, den 31.Aug.1939 [6]
Troisdorf, den 23.Mai 1939
Verwertungsgesellschaft fuer Gesellschaft mit beschraenkter
Montanindustrie G.m.b.H. Haftung zur Verwertung
gez. Dr. Zeidelhack chemischer Erzeugnisse
gez. Dr. Propach
gez. Dr. Grille
Der Aufsichtsrat:
Als Vorsitzer:
gez. Dr. Mueller
Als stellvertr.Vorsitzer:
gez. Dr. Schmidt
[1] Abschrift in: BA Koblenz, AllProz 2, NI 6780.
[2] Diese Abschrift enthält einige offensichtliche Schreibfehler, z.B. "Alfred Kobel & Co.". Diese sind stillschweigend berichtigt. Andere Stellen, die unklar bleiben, sind kenntlich gemacht.
[3] siehe "Omnibus Agreement" vom 4.3.1940.
[4] moto = Monatstonnen, d.h. Tonnen je Monat.
[5] nicht überliefert.
[6] Das Datum 31.August 1939 (und auch das vom 23.Mai 1939) kann nicht richtig sein, da im Vertrag der am 4.3.1940 geschlossene "Mantelvertrag" erwähnt wird. Ein Fehler beim Abschreiben erscheint ausgeschlossen, ebenso eine Vordatierung des "Mantelvertrages". Wahrscheinlich ist der vorliegende Pachtvertrag auf den letzten Tag vor Kriegsbeginn rückdatiert worden.