1941 Okt 27 RP Köln, handschriftlicher Vermerk [1]

Abt[eilung] I W J

71 g. -74- 18/41

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1.) Vermerk: Die Einziehung des Vermögens der nach Litzmannstadt abgeschobenen Juden ist durch Erlass des MdI vom 8.10.41 - S. IV. B. 4. b.-2975/41 g geregelt. Der Erlass liegt hier bei I J p 2811 B-121.41.- Die Einziehungsverfügung stützt sich auf das Gesetz vom 26.5.33 - RGBl.I.S.293 -, vom 14.7.33 - RGBl.I.S.479 - und Führererlass vom 29.5.41 - RGBl I S 303 -, und die weitere Verwaltung des eingezogenen Vermögens erfolgt durch das Oberfinanzpräsidium, ORR. Thomas. Nach Beendigung der Abschiebung erhalten wir eine Namensliste der Abgeschobenen, und müssen dann feststellen, wie weit ihr Vermögen von hier aus bereits durch Treuhänderbestellung etc. bereits in Verwaltung genommen war.

2.) W[ieder]v[orlage] 15.XI.41.

I A

 

Lu 27/10




[1] Fundstelle: Fundstelle: RP Köln, unbezeichneter Bestand, Kopie im ARSK.