Oberkommando der Wehrmacht
Az. 2 f 24.82 h Chef Kriegsgef./San/A[...] [2] g.(Ia)/Org.(IVc)
Nr. 3141/42-
Berlin-Schöneberg, 20.7.42.
Badensche Str.51
Betrifft: Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen durch ein Merkmal.
1) Die sowj[etischen] Kr[iegs]gef[angenen] sind durch eine besonderes und dauerhaftes Merkmal zu kennzeichnen.
2) Das Merkmal besteht in einem nach unten geöffneten spitzen Winkel von etwa 45° und 1 cm Schenkellänge auf der linken Gesässhälfte (/\) etwa Handbreit von der Afterspalte entfernt. Es ist mit Lanzetten [...] auszuführen. Als Farbstoff ist echte chinesische Tusche zu verwenden. Bei der Anbringung ist folgendermassen zu verfahren:
Oberflächliches Ritzen der gespannten Haut mit der mit chinesischen[!] Tusche benetzen[!], vorher ausgeglühten Lanzette.
[...]
3) Die Kennzeichnung ist keine ärztliche Massnahme. Deutsches Sanitätspersonal darf deshalb [...] nicht beauftragt werden.
[...]
6) Der Arbeitseinsatz darf durch diese Massnahme nicht gestört werden.
[...]
[3] Der Bürgermeister Troisdorf, den 30.9.42
als Ortspolizeibehörde
S 8/1233-/42
1.) Polizeibeamten bekanntgeben.
2.) zdA.
Sch[ünemann]
Dienstbesprechung am 2.10.42 bekanntgegeben
[1] Fundstelle: StaT; Druck: U+F, 18, S.619 f. Der vorliegende Text ist die Abschrift des Erlasses, die der Kölner Regierungspräsident über die Landräte an die Bürgermeister der Gemeinden verschickt hat. Dort ist sie Ende September 1942 angekommen.