Abschrift.
Der Generalbevollmächtigte Hösel, am 10.März 1944
für die Regelung der Bauwirtschaft Haus Henkel
Der Beauftragte Ruhr Ruf: Düsseldorf 13562
D 6-91/44 Mülheim 40445/46
An den
Baubevollmächtigten
im Bezirk der Rüstungsinspektion VI
Der Gaubeauftragte im Gau Köln-Aachen
Köln
Heumarkt 72
Betr.: Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen
Anliegend überreiche ich einen Auszug aus einem Vortrag des Kommandeurs der Kriegsgefangenen vor Offizieren am 29.2.1944. Ich bitte um Kenntnisnahme und, soweit erforderlich, Bekanntgabe an die Ihnen nachgeordneten Stellen.
gez.Gunschmann
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Der Baubevollmächtigte Köln, am 12.April 1944
im Bezirk der Rüstungsinspektion VI Heumarkt 72
Der Gaubeauftragte Fernruf 7 37 47
im Gau Köln-Aachen
V/Mü/Hu.
An die Herren Leiter der Sofortmassnahmen )
An sämtliche Baupolizeibehörden ) im Gau Köln-Aachen
An die Herren Vertrauensmänner )
Nachrichtlich:
An den Herrn Gaubeauftragten
des Hauptausschusses Bau im Gau Köln-Aachen
Köln, Cardinalstr.6
Abdruck übersende ich zur gefl. Kenntnisnahme mit der Bitte, mich von festgestellten Mißständen beim Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen umgehend in Kenntnis zu setzen.
Anlage! In Vertretung:
Beglaubigt: gez.Lentzen
[Unterschrift]
Beh[örden-]Ang[estellte(r)]
[2] Der Gaubeauftragte
im Gau Köln-Aachen
Der Generalbevollmächtigte f.d.
Regelung d. Bauwirtschaft
[folgt Seite 2]
Abschrift.
Auszug aus einem Vortrag vor Offizieren des Kommandeurs der Kriegsgefangenen
Arbeitseinsatz uns Arbeitsleistung der Kriegsgefangenen im Blickpunkt der Rüstungs
inspektion
4) Wir führen Kampf mit deutschem Blut für ganz Europa. Deshalb das Mindeste, was zu verlangen ist, restloser Arbeitseinsatz der Ausländer einschl. der Kriegsgefangenen!
Der deutsche Arbeiter gibt sein Äußerstes her, macht Überstunden und Sonntagsarbeit / Bergbau! Deshalb darf Ausländer und Kriegsgefangener nicht anders behandelt werden.
Festgestellt, dass Wachmannschaften mit Kriegsgefangenen nach bestimmter Stundenzahl rücksichtslos abrücken, dringende Arbeiten - wie Ent- und Beladen - nach Feierabend oder an Sonntagen ablehnen!
5) Festgestellt, dass Ansehen der deutschen Belegschaftsmitglieder gegenüber Kriegsgefangenen durch Wachmannschaften und Off. des Wachabschnitts nicht gewahrt wird. Strafen für deutsche Betriebsangehörige, verhängt durch Off. des Wachabschnittes, den Ausländern bekannt geworden.
Das stört die Arbeitsdisziplin, überhaupt jede Disziplin und reizt Kriegsgefangene zur Aufsässigkeit!
6) Nur Strafbefugnis gegenüber den deutschen Gefolgschaftsmitgliedern, die Dienst als Hilfswachmannschaften tun.
7) Verfügung des R.M.f.R.u.K. [3] vom 23.12.43 an die Betriebsführer.
Anlass Tatsache, dass Leistung der Kriegsgefangenen durchweg ergeblich[!] hinter der des deutschen Arbeiters zurückbleibt.- "Vermeiden, dass der deutsche Arbeiter in 10-
12 stündiger Akkordarbeit sein Bestes gibt, während der Kriegsgef. gemächlich im Zeitlohn Arbeitsstunden abbummelt.["] Anreiz Lohnregelung durch GB.Arb. [4] v.8.9.1943
Ärztliche Betreuung: Lagerarzt Gesundheitszustand nicht zutreffend beurteilt!
Jetzt Anweisung bekannt geworden, wie Krankheiten vorgetäuscht werden können!
Außerhalb des Betriebes wird Disziplin von den Kommandanten der Kriegsgef.-
Mannschaftsstammlager ausgeübt. Während der Arbeit unterstehen die Kriegsgef. der Arbeitsdisziplin in den deutschen Betrieben. Sie wird durch Hilfswachmannschaften ausgeübt, die von der[!] Stalag auf Vorschlag der Polizeibehörde aus der deutschen Gefolgschaft bestimmt werden. Sie erhalten hierüber eine Bescheinigung, treten in kein Arbeitsverhältnis zur Stalag, sind aber gem. § 35 des Wehrgesetzes in Bezug auf Waffengebrauch den für Soldaten geltenden Vorschriften unterstellt. Sie können also in schweren Fällen von der Waffe Gebrauch machen, um den Widerstand der Kriegsgefangenen gegen Anordnungen des Betriebsführers oder betrieblicher Unterführer zu brechen.
Dies sehr klar und sehr wichtig!
Strafen milderer Art: zweierlei Essen, Entzug von Rauchwaren, zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit. [...]
[folgt Seite 3]
8 g) Wiedereinsatz geflohener Kriegsgef. an alter Arbeitsstätte erwünscht, für Fachkräfte erforderlich. (RM. vom 28.1.44). Sonst glaubt Kriegsgef., sich drücken zu können.
[...]
9) Ausländergefahr Mit Unruhen etwa zu rechnen. Deshalb scharfe Aufsicht nötig. Lager auf Waffen untersuchen.
Jetzt Massnahmen gegen Unruhen und Sabotagen im Gange. Auch Ihre Unterstützung erbeten.
[...]
[1] Fundstelle: StaT, Bestand Sieglar 274.
[2] Siegelabdruck
[3] d.i. Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, d.i. Albert Speer.
[4] d.i. Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, d.i. Sauckel.