1937 Sep 23 Erbgesundheitsgericht Bonn, Urteil gegen O. [1]

XIII 414/37 [Heil-.....

�.....1937

�Tgb.Nr.... [2]

Im Namen des Deutschen Volkes !

Das Erbgesundheitsgericht BONN hat in seiner Sitzung vom 23.September 1937 auf Grund der m�ndlichen Verhandlung vom gleichen Tage unter Mitwirkung von:

1) Amtsgerichtsrat Le[...] als Vorsitzendem,

2) Amtsarzt Dr. Ba[...] als Beamtetem Arzt,

3) San[it�ts]Rat Dr. Pe[...] als approbiertem Arzt

beschlossen:

Der O[...] aus Troisdorf,

geboren am 8.Januar 1894 in [...], gesetzlich vertreten durch Kreisamtsleiter Ernst Schulz, BONN, Thielstr[asse] 5, ist auf Grund von � 1 Abs[atz] 2, Ziff[er] 1 des Gesetzes zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933, unfruchtbar zu machen.

G r � n d e

Auf Grund der sich auf den Gesamtinhalt der Akten erstreckenden Beweisaufnahme, insbesondere des �rztlichen Gutachtens sowie der pers�nlichen Vernehmung der(!) Unfruchtbarzumachenden, ist festgestellt, dass letzterer an der in � 1 Abs.2 Ziff.1 des Gesetzes vom 14.7.1933 genannten Erbkrankheit, n�mlich an angeborenem Schwachsinn leidet.

Der Antrag gem�ss � 3 des Gesetzes vom 14.7.1933 ist von dem zust�ndigen Direktor der Prov[inzial-] Heil- u[nd] Pflegeanstalt in Bonn ordnungsgem�ss gestellt.

Die Diagnose des Sachverst�ndigen, der das Gericht sich anschliesst, ergibt sich aus der durch den Sachverst�ndigen erfolgten Untersuchung und klinischen Beobachtung, deren Ergebnisse im einzelnen in dem Krankenblatt der Prov.Heil u.Pflegeanstalt in Bonn, sowie Gutachten Blatt 4 a ff d[er] A[kten] niedergeschrieben sind. Das Krankenblatt hat dem Gericht zur Einsichtnahme vorgelegen.

Bereits in der Schule ist der O[...] verschiedentlich sitzengeblieben. Er kann nicht lesen und nicht schreiben. Es liegt bei ihm hochgradiger Schwachsinn - Imbezillit�t - vor. Anhaltspunkte f�r eine exogene Entstehungsursache liegen nicht vor, es sind auch keine Umst�nde bekannt geworden, die darauf schliessen lassen k�nnen, vielmehr ist er von Geburt an schwachsinnig. Dass der Schwachsinn erblich ist, ergibt sich auch daraus, dass ein Bruder des O[...] aus der 3. Klasse der Volksschule entlassen worden ist. Da das festgestellte Leiden auf die Nachkommenschaft vererblich ist, musste die Unfruchtbarmachung angeordnet werden.

gez. Le[...], Dr. Ba[...], Dr. Pe[...]

�Ausgefertigt:

�Amtsgericht Bonn [3]

[Unterschrift: unleserlich]

Justizangestellter als Urkundsbeamter der Gesch�ftsstelle.




[1] Fundstelle: siehe Unterbringungsbefehl; Durchschlag der Ausfertigung.

[2] Eingangsstempel der HEIL- UND PFLEGEANSTALT, weitgehend unleserlich.

[3] Abdruck des Siegels.